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Visum FZF! (Gelesen: 1.179 mal)
Themen Beschreibung: Dringend Hilfe!
Habibi36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.12.2008 um 13:39:11
 
Hallo an Alle,
habe mal wieder eine Frage!
Habe am 21.08.2008 in Kairo einen Ägypter geheiratet, ich bin Deutsche Staatsangehörige. Am 15.09.2008 hat mein Mann dann sein Visumsantrag auf FZF in Kairo bei der Deutschen Botschaft gestellt. Am 12.11.08 hatten wir ein sogenanntes Interview. Er in Kairo, ich hier in Deutschland zur gleichen Zeit.

Gestern bekam ich erneut Post von Ausländerbehörde. Neuer Termin 21.01.08, erneutes Interview, da die Botschaft angeblich bei einigen Fragen bzw. Antworten kleine Umstimmigkeiten sehen würde und mein Mann bekommt halt im Januar erneut die Chance das auszubügeln. Ich muss selbstverständlich auch wieder zu diesem Termin hier in Deutschland.
Hatte mit meinem Mann im November nach diesem Interview telefoniert, wir sprachen über Fragen und Antworten und wir hatten keine Unstimmigkeiten. Er wurde in Kairo allerdings auf arabisch befragt und die Dame dort hat es an eine weitere Dame auf deutsch übersetzt.

Was ist denn da los?????
Warum machen die es uns sooooo schwer?
Hängt es damit zusammen, dass ich zwei Vorehen mit arabischen Männern hatte?

Es kann mir doch trotzdem nicht verwährt werden, einen arabischen Mann zu heiraten oder ihn jetzt nicht zu mir zu lassen????

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Oder wie ich weiter vorgehen soll, oder oder oder????

LG
Habibi Griesgrämig[font=Comic Sans MS][/font]
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Ivonne
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Antwort #1 - 17.12.2008 um 14:39:01
 
Habibi36 schrieb am 17.12.2008 um 13:39:11:
Was ist denn da los?????

Das erfährst Du am Schnellsten, wenn Du Dich mit der Botschaft mal in Verbindung setzt und zwar persönlich! Auch wenn Du nicht der FZF-Antragsteller bist, kannst Du Glück haben und der zuständige MA sieht das nicht so eng und gibt Auskunft.

Habibi36 schrieb am 17.12.2008 um 13:39:11:
Warum machen die es uns sooooo schwer?
Hängt es damit zusammen, dass ich zwei Vorehen mit arabischen Männern hatte?

Das ist quatsch!  hä? Eine solche Vorschrift existiert nicht. Ansonsten wäre das ja Diskriminierung vom Feinsten. Obwohl das dem einen oder anderen MA der ABH und Botschaft vielleicht sauer aufstossen lässt, dass Du "vorbelastet" bist. Ausserdem, woher soll denn die ABH oder die Botschaft davon Wind bekommen? Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, wo man beim FZF-Verfahren Auskunft über vorherige Ehen geben muss.

Habibi36 schrieb am 17.12.2008 um 13:39:11:
Oder wie ich weiter vorgehen soll, oder oder oder????

Auch wenn das Warten oft zermürbend ist, geh zum 2. Interview und sei offen und ehrlich. Deinem Ehemann rate ich das Gleiche. Es schadet natürlich nicht, noch einmal alle Antworten abzusprechen.  Zwinkernd

Gruss,

Ivonne
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.12.2008 um 14:51:16
 
Ivonne schrieb am 17.12.2008 um 14:39:01:
Das ist quatsch!  hä? Eine solche Vorschrift existiert nicht. Ansonsten wäre das ja Diskriminierung vom Feinsten. Obwohl das dem einen oder anderen MA der ABH und Botschaft vielleicht sauer aufstossen lässt, dass Du "vorbelastet" bist. Ausserdem, woher soll denn die ABH oder die Botschaft davon Wind bekommen? Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, wo man beim FZF-Verfahren Auskunft über vorherige Ehen geben muss.


Wenn im Melderegister "geschieden" stand, dann schaut die ABH ggf. einmal nach. Ggf. lebten auch die beiden ersten Gatten im Zuständigkeitsbereich derselben ABH. Wenn jetzt noch die vorgehenden ehelichen Lebensgemeinschaften genau die für eigenständige Aufenthaltsrechte erforderliche Mindestfrist dauerten (ist hier nicht näher ausgeführt), dann wird eben nachgefragt.

Gruß, ULF
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Ivonne
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Antwort #3 - 17.12.2008 um 15:16:58
 
ulf schrieb am 17.12.2008 um 14:51:16:
Wenn im Melderegister "geschieden" stand, dann schaut die ABH ggf. einmal nach. Ggf. lebten auch die beiden ersten Gatten im Zuständigkeitsbereich derselben ABH. Wenn jetzt noch die vorgehenden ehelichen Lebensgemeinschaften genau die für eigenständige Aufenthaltsrechte erforderliche Mindestfrist dauerten (ist hier nicht näher ausgeführt), dann wird eben nachgefragt.


Jo, kann sein, daran hab ich nicht gedacht  unentschlossen
Aber trotzdem darf das nie ein Grund für eine Ablehnung der FZF sein.

Ciao,
Ivonne
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sigi-n
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Antwort #4 - 17.12.2008 um 15:44:46
 
Scherzkeks
schon mal was von scheinehe gehört?
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