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Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilung AE möglich? (Gelesen: 771 mal)
wendy
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Sind wir nicht alle ein
bisschen alien?


Beiträge: 81

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilung AE möglich?
16.12.2008 um 20:18:07
 
Hallo miteinander!
Falls ich jetzt mal direkt nachfragen darf...habe ich das richtig verstanden: Jemand der aus einem Land aus Anhang II der EU-VisumsV visumsfrei nach Deutschland einreist und hier heiratet bzw eine einegtragene Lebenspartnerschaft begründet, kann (wenn zum Zeitpunkt der  Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Deutschkenntnisse der Stufe A1 - belegt durch Test - vorgewiesen werden können) dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten? Ist es nur eine kannvorschrift oder muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen?
Liebe Grüße
Wendy
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Tippi
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Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2008 um 20:58:31
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. verschoben von Tippi.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 16.12.2008 um 22:17:42
 
wendy schrieb am 16.12.2008 um 20:18:07:
Jemand der aus einem Land aus Anhang II der EU-VisumsV visumsfrei nach Deutschland einreist und hier heiratet bzw eine einegtragene Lebenspartnerschaft begründet, kann (wenn zum Zeitpunkt der  Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Deutschkenntnisse der Stufe A1 - belegt durch Test - vorgewiesen werden können) dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten? Ist es nur eine kannvorschrift oder muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen?


es kommt drauf an.

Wenn schon bei der Einreise die Absicht eines Daueraufenthalts bestand, dann war die Einreise und der nachfolgende Aufenthalt unerlaubt, es wurden Ausweisungstatbestände verwirklicht und die Ausländerbehörde kann dann zumindest auf einer Nachholung des Visumsververfahrens bestehen.

Wenn bei der Einreise jedoch nur ein kurzfristiger Aufenthalt geplant war und sich dann völlig überraschenderweise die Dinge nach der Einreise anders entwickelt haben, nachträglich die notwendigen Dokumente beschafft und in Windeseile gepartnert wurde, dann besteht ein Anspruch auf Erteilung.

Muleta
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