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Beistandschaft im Ausland? (Gelesen: 1.448 mal)
otternase
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.12.2008 um 11:38:54
 
Hallo

(Disclaimer: sollte die Frage hier nicht richtig aufgehoben sein, bitte geeignet verschieben)

wenn eine Ausländerin im Heimatland lebend von einem deutschen Staatsbürger ein Kind hat/kriegt, dieser sich jedoch weigert, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen, an wen sollte sie sich zwecks Durchsetzung der Rechte des Kindes dann wenden?

In Deutschland gibt es ja die Institution der Beistandschaft durch das Jugendamt mit dem Ziel der Vaterschaftsprüfung und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, aber welches Jugendamt ist zuständig, wenn das Kind und die Mutter im Ausland leben, die Mutter nicht-deutsch ist und das Kind mangels Anerkennung der Vaterschaft durch den deutschen Vater keine deutsche Staatsangehörigkeit hat?

Ciao
Markus
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 15.12.2008 um 13:31:09
 
Dann sollte sie sich vertrauensvoll an die deutsche Botschaft in ihren Land wenden.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Alien20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.12.2008 um 13:50:30
 
Saxonicus: meinst du das ironisch?

Otternase: am besten, sie bevollmächtigt jemanden in D, der für sie einen Anwalt sucht, der dann mit ihrer Vollmacht und im Namen des Kindes PKH beantragt für eine Vaterschaftsfeststellungsklage.
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.12.2008 um 14:49:24
 
Saxonicus schrieb am 15.12.2008 um 13:31:09:
Dann sollte sie sich vertrauensvoll an die deutsche Botschaft in ihren Land wenden.

Das kann sie ja machen, wobei ich nicht sehe, dass die Botschaften die deutschen Jugendaemter verterten. Dann schon eher, wenn ueberhaupt eine Botschaft, die des eigenen Landes in Deutschland.
Oder aber, wie bereits vorgeschlagen, ueber jemand anderen einen Anwalt in Deutschland nehmen.
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otternase
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Beiträge: 126
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.12.2008 um 15:41:39
 
Danke fuer die Antworten.

Zwei Nachfragen:
1) kann PKH beantragt werden? Vor der Anerkennung der Vaterschaft hat das Kind doch noch keine dt. Staatsangehörigkeit und lebt auch nicht in D, kann es dann überhaupt PKH erhalten?

2) welches Amt ist zuständig, das am Wohnort des Vaters oder ein Zentrales?
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Reni
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Wien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 15.12.2008 um 20:35:55
 
Auch ein Ausländer kann PKH beantragen - der Nachweis der Bedürftigkeit könnte etwas zeitraubend werden.
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindsvaters.
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tapir
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Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.12.2008 um 00:23:34
 
Reni schrieb am 15.12.2008 um 20:35:55:
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindsvaters. 

Genau. Falls aber auch der Kindsvater im Ausland leben sollte, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.12.2008 um 14:19:15
 
Alien20 schrieb am 15.12.2008 um 13:50:30:
Saxonicus: meinst du das ironisch?


Lt. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/Uebersicht... scheint sich das AA für Informationen nicht ganz unzuständig zu fühlen. Fragt sich nur, ob sie sich zuständig fühlen wollen, bevor die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes feststeht.

Gruß, ULF
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