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Schwiegervater nach D holen für 1 Jahr (Gelesen: 1.106 mal)
Tongkun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwiegervater nach D holen für 1 Jahr
15.12.2008 um 11:10:42
 
Mein Schwiegervater lebt seit nunmehr 2 Monaten alleine in Thailand, da keine Familienangehörige mehr da sind (thailändischer Staatsangehöriger) Er ist mittlerweile 73 Jahre alt und hat es sehr schwer sich selbst zu versorgen. Nun möchte ich Ihnen für etwa ei Jahr zu uns nach Deutschland holen. Besteht hier eine Möglichkeit hierfür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ?
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Tongkun
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Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.12.2008 um 11:11:26
 
Mein Schwiegervater lebt seit nunmehr 2 Monaten alleine in Thailand, da keine Familienangehörige mehr da sind (thailändischer Staatsangehöriger) Er ist mittlerweile 73 Jahre alt und hat es sehr schwer sich selbst zu versorgen. Nun möchte ich Ihnen für etwa ei Jahr zu uns nach Deutschland holen. Besteht hier eine Möglichkeit hierfür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.12.2008 um 11:12:15
 
Nein, dafür gibt es keine Möglichkeit.

Die einzige Möglichkeit, die das Gesetz vorsieht, ist mit Bedingungen versehen, die kein Mensch erfüllen kann.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 15.12.2008 um 11:14:44
 
Tongkun schrieb am 15.12.2008 um 11:10:42:
Besteht hier eine Möglichkeit hierfür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ?
Kurze Antwort : NEIN !

Ausnahme wäre, wenn er zb. eine Krankheit hätte, die nur in D. behandelbar wäre. Dann hast du allerdings schon das Problem mit der KV . Welche KV versichert schon einen 73 Jährigen, wenn sie nicht muss !

Also eine echte Chance sehe ich nicht.


Michael
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.12.2008 um 14:56:01
 
Alleine die KV fuer einen einjaehrigen Besuchsaufenthalt bringt das schon zum kippen, ob er nun gesund ist oder krank.
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