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Hilfe bei FZF (Gelesen: 1.552 mal)
latina6610
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.12.2008 um 10:35:26
 
Guten Morgen,
wir haben am 04.11.08 in Tunesien geheiratet, am 12.11.08 hat mein Mann seinen Antrag auf FZF abgegeben. Alle Papiere waren vollzählig, da er gut Deutsch spricht, wurden seine Sprachkenntnisse auf der Botschaft geprüft.Der Mitarbeiter sagte ihm das alles ok sei ,und falls doch noch was fehlen würd, man ihn innerhalb von 24 Std. anrufen würde. Da dieses nicht geschehen ist gehen wir davon aus das alles ok ist. Meinem Mann wurde auch gesagt das ich mich innerhalb von 3 Wochen auf der für mich zuständigen ALB melden müße um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Das habe ich auch gemacht, dort wurde mir am 17.11 gesagt das eine e-mail mit dem Antrag bereits bei der Behörde eingegangen sei, man aber noch auf die Originalpapiere warten müße um den Antrag zu bearbeiten. Mir wurde gesagt das es ca. 3 Wochen dauern würde bis die Papiere da sein werden. Mittlerweile sind 5 Wochen vergangen und  die Papiere sind noch immer nicht da.Rufe 1 x Wöchentlich die Sachbearbeiterin an um nachzufragen. Sie hat bereits am letzten Dienstag eine mail an die Botschaft geschickt um nachzufragen, hat aber bisher noch keine Antwort. Ich habe auch bei der Botschaft per mail nachgefragt aber auch keine Antwort bekommen. Nun zu meiner Frage , ist es normal das es so lange dauert, und was können wir tun um etwas über den Verbleib der Papiere zu erfahren.
Mein Mann und ich wir kennen uns seid August 2006, ich habe ihn mit Kennenlernen und Hochzeit 8 x Besucht und er war im Juni hier in Deutschland um meine Familie kennen zulernen. Leider konnte ich ihm keine VE machen, daher hat es eine Freundin(72 Jahre) für uns gemacht.Mein Mann war 3 Wochen hier und ist wieder nach Hause geflogen, alles korrekt.

Kann uns jemand einen Rat geben was wir machen können.
Lg und danke Euch
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.12.2008 um 10:51:41
 
hallo,
Du hast schon alles gemacht, was man machen kann. Die Botschaft schickt die Antraege, ueber das BVA, von wo aus diese weiter an die ALB geleitet werden. Machmal kommt es vor, dass ein Antrag an die falsche, meist eine Nachbar-ALB geschickt wird. Es kommt auch immer darauf an, was Dein Mann in dem Antrag angegeben hat. Es gibt viele Gruende, warum es im Einzelfall mal laenger dauern kann. Bitte doch mal Eure SB fuer Euch beim BVA nachzufragen. Die Bearbeitungsnummer hat sie ja bereits, da der Antrag, ueber Visa-Online ja bereits bei ihr vorliegt.
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Chaima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.12.2008 um 11:06:25
 
Salam, auch mein Mann ist aus TN und wir haben 2006 Geheiratet im Oktober. Bis das er hier war in Deutschland sind sechs Monate vergangen mit der Bearbeitung. Die BVA prüft sehr genau nach. Da sind fünf Wochen noch nicht wirklich lange. Also Geduld und inshallah ist er bald hier.
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Ivonne
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Chartres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.12.2008 um 12:54:12
 
Kleiner Tip:

Bei Fragen, gleich welcher Art, am Besten immer zum Telefon greifen.

In unserem Fall ist es schon öfter vorgekommen, dass Anfragen per E-Mail an die beteiligten Behörden "nicht angekommen sind" und man somit auch vergebens auf eine Rückanwort wartet und damit das FZF-Verfahren nur unnötig in die Länge gezogen wird. Du kannst Dir ja Telefonnotizen machen, damit Du hinterher nachvollziehen kannst wann Du wen warum angerufen hast und was das Ergebnis des Anrufes war.

Wenn etwas zu klären ist oder Du etwas Dampf machen willst, dann ruf an! Und wenn es jeden Tag ist! Egal  Laut lachend

Lieben Gruss,

Ivonne
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 15.12.2008 um 13:42:17
 
latina6610 schrieb am 15.12.2008 um 10:35:26:
wir haben am 04.11.08 in Tunesien geheiratet, am 12.11.08 hat mein Mann seinen Antrag auf FZF abgegeben. 

Visumsantragsteller ist Dein Mann, nicht Du, deshalb wird die Botschaft auch nur mit Deinem Mann verhandeln und ihn informieren wenn das Visum abholbereit vorliegt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ivonne
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Chartres, France
Chartres
France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.12.2008 um 14:26:05
 
Saxonicus schrieb am 15.12.2008 um 13:42:17:
Visumsantragsteller ist Dein Mann, nicht Du, deshalb wird die Botschaft auch nur mit Deinem Mann verhandeln und ihn informieren wenn das Visum abholbereit vorliegt.


Stimmt so nicht!
Wenn man gut mit dem MA der Botschaft klarkommt, dann bekommt man aus so Auskünfte. Ansonsten lässt man sich einfach eine Vollmacht vom Ehepartner ausstellen.

Ivonsche  Augenrollen
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 15.12.2008 um 14:53:12
 
Ivonne schrieb am 15.12.2008 um 14:26:05:
Stimmt so nicht!
Wenn man gut mit dem MA der Botschaft klarkommt, dann bekommt man aus so Auskünfte. Ansonsten lässt man sich einfach eine Vollmacht vom Ehepartner ausstellen.

Ivonsche  Augenrollen

das stimmt so sehr wohl, aber wenn Du Glueck hast, dann laeuft es so, wie Du beschrieben hast.  Zwinkernd
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