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Brautvisum nach Deutschland von Russland (Gelesen: 4.506 mal)
Lisa555
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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15.12.2008 um 09:45:45
 
Hallo an alle! Ich bin eine Russin, die einen deutschen verlobten hat. Wir haben jetzt eine erstaunliche Situation. Sie scheint sogar schwachsinnig zu sein. Damit ich mein Brautvisum bekommen konnte hab ich alle erforderliche Dokumente beim deutschen Konsulat in Moskau eingereicht. Im Moment werden sie in Freising (Bayern) "bearbeitet". Die ABH-leute sollten meine Unterlagen durchpruefen, oder was sie dort machen und zurueck nach Moskau ihre Genehmigung schicken. Sie brauchen aber zuerst auch eine Genehmigung von Freisinger Standesamt haben und Standesamt moechte gerne meine originale Dokumente sehen und wenn noch besser, mich selbst. Also passiert volgendes: Ich kann mein Brautvisum in Moskau nicht kriegen, weil Standesamt in Freising keine meine originale Dokumente sieht (Reisepass und s.w.) und kommen mit Dokumenten kann ich nicht, weil ich kein Visum habe.  Schockiert/Erstaunt Schicken das Ganze darf ich auch nicht (z.B. mit DHL),denn  das ist in Russland verboten, DHL niemt Personaldokumente zur Uebersendung nicht. Wie kann man solche Lage fuer Auslaender schaffen, ist es dann, seien die Forderungen von deutschen Beamten nicht machbar?
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Lisa555
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #1 - 15.12.2008 um 20:05:06
 
Wie so kann niemand mir zu mein Thema was sagen? Bedeutet es, es gibt keine Loesung?
Ich muss wohl anders meine Frage formulieren. Und die waere: wie kann man  auf ABH beeinflussen oder an wen sich wenden dass ich mein visum kriege? Was jetzt passiert, das ist eine Sackgasse. Au, Hilfe!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 15.12.2008 um 20:08:58
 
Lisa555 schrieb am 15.12.2008 um 09:45:45:
...


vom Reisepass reicht regelmäßig eine (ggf. beglaubigte) Kopie. Die anderen Unterlagen sind im Original nötig und ich kann mir nicht recht vorstellen, dass es verboten ist, eine Geburtsurkunde etc. zu versenden.

Persönliche Vorsprache beim Standesamt ist regelmäßig nicht nötig wenn der Partner entsprechend bevollmächtigt ist.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.12.2008 um 20:17:13
 
Muleta schrieb am 15.12.2008 um 20:08:58:
Die anderen Unterlagen sind im Original nötig und ich kann mir nicht recht vorstellen, dass es verboten ist, eine Geburtsurkunde etc. zu versenden.


Hallo muletta,
da liegst du genau richtig, es ist nur der Versand des Passes verboten

Hallo Lissa555,
ist dein verlobter im Ausland? Wenn nein dann sollte er sich mal persönlich darum kümmern, diese Vollmacht die er für das standesamt braucht kann er sich da holen und in einigen Tagen kann er alles geregelt haben kostet vielleicht 2 x DHL aber löst das Problem


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Lisa555
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #4 - 16.12.2008 um 07:20:20
 
Danke fuer die Antworten.
Noch Vollmacht.. das haben wir nicht gedacht..aber ja, das kann man machen. Mein Verlobter ist in D.
Trotzdem darf ich nicht nicht nur meinen reisepass sondern auch Geburtsurkunde uebersenden, ist so einfach. UNd beglaubigte Kopie von meinem Pass (in Russland beglaubigt, natuerlich) will der Standesamt nicht nehmen...
Ich wundere mich noch, wie soll es unbedingt solche Schwierigkeiten geben? Ich weiss eine Geschichte ueber eine russische Frau, die einen Deutschen aus Hamburg geheiratet hat, dort war das Ganze gar ohne diesen Dreck. ABH hat die Genehmigunug gegeben ohne Standesamt zu fragen. Alles ging flot..
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.12.2008 um 08:06:29
 
Es gibt ja eigendlich eine Menge deutsch-russische Ehen das diese Probleme so nicht seien koennen. Schicke Deinen Verlobten zur ALB und die sollen die Originalunterlagen , nebst von der Botschaft beglaubigten Passkopie, bei der Botschaft anfordern. Die schickt dann alles an die ALB, dann weiter ans Standesamt. Das ist doch nun wirklich kein Problem.
Zusaetzlich noch die Vollmacht, mit Beglaubigung der Botschaft beifuegen, dass Dein Verlobter alles fuer Dich regeln kann.
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jetflyer
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Antwort #6 - 16.12.2008 um 08:16:25
 
Hallo Lisa, alternativ könntet Ihr ggf. noch über den Ort der Heirat nachdenken Smiley Die von Dir beschriebenen Gründe waren vor einigen Jahren die Grundlage unserer Entscheidung in Russland zu heiraten.
Ist dokumententechnisch gesehen um einiges einfacher (+ erheblich kostengünstiger) gewesen und vor allen Dingen viel schneller. Das FZF Visum nach der Hochzeit war dann ebenfalls völlig problemlos

Vielleicht eine Alternative für Euch

GRüße

Jetflyer
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toko
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Antwort #7 - 16.12.2008 um 10:04:58
 
Hallo allerseits,

hatte anfänglich ähnliches Theater in München.
Nach einigem hin und her haben wir uns auf folgendes geeinigt:
- von der Botschaft beglaubigte Kopien der Pässe (insbesondere Kopien der Seiten, wo Stempel über Eheschließungen gemacht werden). Diese Kopien in DE übersetzt
- von der Botschaft legalisierte (habe hier mit Moldawien zu tun) Original-Geburtsurkunde. In DE übersetzt.

Lisa, du wirst eine Original-GebUrkunde mit Apostille benötigen. Wo du die Apostille bekommst erfrage bitte in der Behörde welche die GebUrkunde ausstellt.

Also noch mal:
- von der Botschaft beglaubigte Kopien der Pässe (mit "Ehe-Seiten"). In DE von einem beeidigten Übersetzter übersetzten lassen.
- Original GebUrkunde mit Apostille. Diese ebenfalls in DE übersetzten lassen.

Viel Erfolg Smiley
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Lisa555
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.12.2008 um 19:08:22
 
Mensch3o schrieb am 16.12.2008 um 08:06:29:
Schicke Deinen Verlobten zur ALB und die sollen die Originalunterlagen , nebst von der Botschaft beglaubigten Passkopie, bei der Botschaft anfordern. Die schickt dann alles an die ALB, dann weiter ans Standesamt. Das ist doch nun wirklich kein Problem.
Zusaetzlich noch die Vollmacht, mit Beglaubigung der Botschaft beifuegen, dass Dein Verlobter alles fuer Dich regeln kann.

mm.. immer schlechter..Die Botschaft ist von mir zirca 1000 km entfernt. Dann muss ich schon meine Arbeit verlassen und mich nur um die Papiere kuemmern. Und wenn das noch einige Monate dauernt?
Na ja, wie ich sehe, die Hauptschwierigkeit und zwar Standesamt bei der Visumgenemigung geht nicht zu verweigern. Jede Loesung ist so aufwaendig.. Ärgerlich
Das hilft mir nicht, jetzt zu bedauern, warum haben wir uns fuer Russland nicht entschieden.. Alle Unterlagen sind schon vorbereitet - also Apostillen geholt und uebersetzt (in Russland) und das hat schon viel Geld gekostet..Von Nul wieder zu beginnen wird nicht schneller allerdings.
Nun versuchen wir mit dem Moskauer konsulat zu kommunizieren, vielleicht bringt es was.
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Mikael321
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Antwort #9 - 16.12.2008 um 19:51:24
 
Hier kannst du sehen, welche Unterlagen du brauchst.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

Hier ist eine Beitrittserklärung. ( Die Vollmacht die dein Freund braucht, um in Deutschland die Ehe anzumelden )

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Standesamt/Beitrittserklaer...

Michael
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Lisa555
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.12.2008 um 06:25:43
 
Die ganze buerokratische Maschine existiert nur speziel dafuer um einen Menschen verrueckt zu machen, bin sicher.
Vom Konsulat schreibt man, der Standesamt sei ueberhaupt nicht dabei. Und der Fakt ist aber so, dass der dabei ist. Bei Standesamt hat man versprochen ein Schreiben zu machen, dass ich persoenlich erforderlich bin und das sollte mir hilfen bei Visumerteilung. Von Kosulat schreibt man, ich habe ein Visum zum Familienzusammenfuehrung beantragen, also sie haben mich falsch registriert. Dieses Visum brauche ich nicht, mir waere es aber egal,welches Visum sie mir geben, doch meine Dokumente entsprechen dem Brautvisum...
Nun schauen wir mal was weiter kommt Augenrollen

Ach ja, hab noch was interessantes vergessen.
Ich wollte schon meine originale Unterlagen mit einer Frau uebergeben die im Januar nach D faehrt.  Es musste noch ein Stueck Papier dabei sein, wo ich noch meine personalien beschreibe und meine Unterschrift. Die Unterschrift sollte ich beim Konsulat in Moskau beglaubigen lassen (wie gesagt 1000 km entfernt) und diese Prozedur ist dafuer geeignet, dass sie bestetigen, ich habe alles verstanden, was ich unterschreibe. Das macht nichts, dass ich noch ein Sertifikat von Goete-Institut vorlege ueber meine Deutschkenntnisse. Das war auch ein Muss und die Pruefung hat mir 3000 rub gekostet, ist aber nicht ausreichend, muesse nach Moskau um zu beweisen, dass ich Deutsch verstehe!
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« Zuletzt geändert: 18.12.2008 um 07:29:37 von Mick » 
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