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Gibt es Stempel und Siegel im Pass bei Ablehnung (Gelesen: 1.622 mal)
padmasambava
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch mit schweizer Aufenthalt
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14.12.2008 um 19:36:08
 
Liebe Leute hier auf dieser tollen Seite,

bin sozusagen brandneu hier und habe im Moment eine Frage und hoffe jemand von euch kann mir die beantworten, auch wenn dies hier ein deutsches Forum ist. Mein Mann und ich sind Deutsche und leben seit ein paar Jahren in der Schweiz. Seit vielen Jahren unterstützen wir Projekte und Menschen in Nordindien, Tibeter aber auch Inder und unsere letzte Einladung haben wir 2006 ausgesprochen. Damals gab's keine Probleme nicht mit der deutschen und auch nicht mit der schweizer Botschaft in Delhi. Aber diesmal,.......!!!!!  Okay, Rekurs an Bern ist schon im Gange, meine simple Frage nun ist, ob sich im Falle der Ablehnung etwas geändert hat und nun die ablehnende Botschaft den Pass des Antragstellers mit einer entsprechenden Eintragung versehen darf !? Das wäre mir nämlich neu, oder geht hier die schweizer Botschaft im Alleingang und falls ja, darf sie das überhaupt laut Schengen Abkommen ??? Würde mich sehr über eine Rückantwort freuen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 14.12.2008 um 20:02:59
 
padmasambava schrieb am 14.12.2008 um 19:36:08:
die ablehnende Botschaft den Pass des Antragstellers mit einer entsprechenden Eintragung versehen darf !?  

Bei Visumsbeantragung macht die (deutsche) Botschaft einen kleinen Stempel in den Pass. Wenn das Visum dann erteilt wird, klebt man  das Visum auf diese Seite und der Stempel ist damit verdeckt.

Bei Nichterteilung ist der Stempel demzufolge noch sichtbar, somit kann jede andere Botschaft natürlich sehen, daß ein deutsches Visum beantragt aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht erteilt wurde.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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padmasambava
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch mit schweizer Aufenthalt
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Antwort #2 - 14.12.2008 um 20:36:12
 
Hoi Saxonicus,

herzlichen Dank für diesen Hinweis, das ist doch jetzt schon mal ein Anhaltspunkt. Ich denke nicht, dass die schweizer Regularien komplett anders sein werden. Hatte bisher noch nie mit einer Ablehnung zu tun.........................!
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Yvonne187
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.12.2008 um 04:51:45
 
Da Schweiz inzwischen Schengenmitglied ist und das Abkommen anwendet, wird auch die Schweizer Vertretung einen Stempel bei Visumbeantragung im Pass anbringen. Dies ist in den Gemeinen Konsularischen Instruktionen (GKI) aller Schengenpartner so vorgesehen und informiert die anderen Auslandsvertretungen, dass ein Visum beantragt worden ist und bei welcher Vertretung.
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.12.2008 um 09:42:30
 
Saxonicus schrieb am 14.12.2008 um 20:02:59:
Bei Nichterteilung ist der Stempel demzufolge noch sichtbar, somit kann jede andere Botschaft natürlich sehen, daß ein deutsches Visum beantragt aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht erteilt wurde.
Weshalb die meisten Betroffenen sich einfach einen neuen Pass besorgen, weil sich herumgeschwiegen hat, das so ein Stempel schädlich für nächste Visum ist.


Michael
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