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Mein Mann studiert in den Niederlanden (Gelesen: 1.563 mal)
cleomi
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14.12.2008 um 15:09:51
 
Hallo liebes Forum,

ich bin gerade etwas beunruhigt und habe mal wieder eine Frage an Euch. Smiley

Folgender Sachverhalt:
Mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland, AE für 3 Jahre ausgestellt bis 2011.
Seit Sep 08 studiert mein Mann in Holland. Wir haben damals die Zusage erst sehr spät bekommen, so daß wir keine Wohnung im deutschen Grenzgebiet mehr bekommen habe. Haben somit einen Vertrag mit der Hochschule über ein Zimmer für ein halbes Jahr abgeschlossen. Die Hochschule hatte uns damals gesagt, daß es auch kein Problem mit seinem Aufenthalt geben würde. ( Nach RÜcksprache mit IND)

Jetzt hat das internationale Office der Schule eine neue Sachbearbeiterin, von der mein Mann vor dem Wochenende einen Brief bekommen hat, daß die Schule nicht für seinen illegalen Aufenthalt in Holland verantwortlich sei.

Jetzt sind wir beide sehr verwirrt. Mein Mann hat sich ganz offiziel gemeldet und auch bei der Anmeldung damas im Sep hat es in Holland keinerlei Probleme gegeben.

Mein Mann kommt jedes Wochenende nach Hause und ist auch noch hier bei mir gemeldet.

Jetzt haben wir am 01.02 eine Wohnung im deutschen Grenzgebiet.
Aber was sollen wir bis dahin tun? Ist mein Mann jetzt wirklich illegal in Holland, daß wäre ein großer Schock für uns, da wir gedacht habem alles richitg gemacht zu haben. Und wenn ja was nun???

Vielen DAnk für Eure Antworten.

LG Cleomi

PS. Falls das Thema hier falsch ist, bitte verschieben. Danke Zwinkernd
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petit_canard
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Antwort #1 - 14.12.2008 um 15:59:05
 
Hi,

wer eine AE für D hat, kann sich damit bis zu drei Monaten in einem anderen Schengenstaat aufhalten. Durch den Aufenthalt (Wohnsitznahme) in NL für mehr als drei Monate wäre er dort in der Tat illegal ab dem 91. Tag des Aufenthaltes.

Zwar würden theoretisch nur die tatsächlichen Aufenthaltstage dort zusammengezählt (nicht also die Wochenenden, die er in D verbracht hat), so dass der 91. Tag nicht schon jetzt, sondern erst im Januar läge, aber praktisches Problem: Nachweis? Aber auch unabhängig von der Wohnung / dem Zimmer bleibt das Problem - auch nach Februar! - bestehen, dass er sich durch sein Studium länger in NL als erlaubt, nämlich mehr als 90 Tage pro Halbjahr, aufhält.

Was ihr nun unternehmen könnt, um den Aufenthalt in NL zu legalisieren, erfragt ihr am besten bei der zuständigen niederländischen Behörde.

viele Grüße
petit_canard
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cleomi
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Antwort #2 - 14.12.2008 um 17:49:33
 
Hallo,

vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Ab Feb. hat er wieder eine Wohnung in Deutschland, wird also in D wohnen und jeden Tag zur Uni in NL mit der Bahn fahren.

Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen die Tage die er bei mir in Deutschland war nicht mit in diese 90 Tage Frist. Richitg. Das hiesse wir kämmen so gerade bis ende Jan hin. Denn ab nächste Woche sind Weihnachtsferien, da ist er sowieso bei mir in D.

LG CLeomi
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sigi-n
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Antwort #3 - 14.12.2008 um 17:58:24
 
Hallo und guten Abend
petit ich denke das sie einige NL besonderheiten ausser acht gelassen haben. Studium und Arbeiten erfordern keine AE in NL. Er wird behandelt wie sein Ehepartner also als Deutscher hierzu sagt selbst der IND :

Burger van de Unie
U bent burger van de Unie en u wilt naar Nederland komen. U bent niet verplicht om u bij aankomst in Nederland te melden bij de Vreemdelingenpolitie. Om in Nederland rechtmatig als burger van de Unie te kunnen verblijven heeft u in ieder geval nodig:

    * een geldig paspoort of ander geldig reisdocument
    * voldoende middelen van bestaan
    * een bewijs van ziektekostenverzekering 


Verblijfsdocument: bewijs van rechtmatig verblijf
Als burger van de Unie hoeft u geen verblijfsvergunning te hebben om in Nederland te mogen zijn als u verblijft op grond van het EG-verdrag (Verdrag tot oprichting van de Europese Gemeenschap). De volgende verblijfsdoelen worden gezien als verblijf op grond van het EG-verdrag:

    * Werken
    * Studie
    * Economisch niet actief
    * Verblijf als familielid van een burger van de Unie 

ich denke mal das die SB der Uni ein wenig voreilig war, lesen macht kluch wie mike immer sagt.
Also bei der zuständigen gemeinde zum IND Schalter gehen und das definitiv abklären

sigi-n
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Ulf
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Antwort #4 - 16.12.2008 um 14:05:59
 
cleomi schrieb am 14.12.2008 um 15:09:51:
Mein Mann kommt jedes Wochenende nach Hause und ist auch noch hier bei mir gemeldet.

Jetzt haben wir am 01.02 eine Wohnung im deutschen Grenzgebiet.
Aber was sollen wir bis dahin tun? Ist mein Mann jetzt wirklich illegal in Holland, daß wäre ein großer Schock für uns, da wir gedacht habem alles richitg gemacht zu haben. Und wenn ja was nun???



Hmmm. Wo wohnst Du denn? Wenn nicht auch in NL, wird es komplizierter.

Gruß, ULF
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cleomi
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Antwort #5 - 18.12.2008 um 14:06:53
 
Hallo Ulf,

ja ich wohne in Deutschland. Soll ich mich jetzt auch in NL melden?

LG Cleomi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.12.2008 um 15:09:10
 
Moin,
cleomi schrieb am 18.12.2008 um 14:06:53:
Soll ich mich jetzt auch in NL melden?


Nur, wenn Du dort künftig auch wohnst.

Gruß, ULF
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cleomi
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Antwort #7 - 18.12.2008 um 19:48:02
 
Hallo Ulf,

nein ich werde weiterhin in D wohnen. Auch mein Mann wird am 01.02 wieder in D wohnen, aber was sollen wir bis dahin machen? Er kommt jetzt über die Feiertage bis Anfang Jan. nach Hause zu mir.

Bin total verwirrt.

LG Cleomi
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