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Frage Remonstrationsbescheid (Gelesen: 2.380 mal)
Drogba_1965
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.12.2008 um 13:47:46
 
Hallo,

meine Freundin sollte nach Deutschland zu Besuch kommen;
Visum wurde abgelehnt. Sie hat remonstriert. Vergangene Woche den
Remonstrationsbescheid der Botschaft bekommen. Ablehnungsgründe sind fehlende Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft meiner Freundin und fehlende Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Einladers in der VE.

Meine Fragen:

- Ist es eigentlich üblich, das der Remonstrationsbescheid in Deutsch geschrieben ist? Ist aus meiner Sicht unhöflich, da nicht jeder Antragsteller über Deutschkenntnisse verfügt.

- Wie kommt die Botschaft darauf meine finanzielle Leistungsfähigkeit anzuzweifeln? Bisher war ich davon ausgegangen das dies bei der Abgabe der VE geprüft wird.

Vielen Dank für eure Antworten.

Drogba 1965
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botak
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.12.2008 um 14:23:37
 
Hallo,

meine Freundin hat damals auch ihr Besuchsvisum mit einem auf deutsch geschriebenen Bescheid abgelehnt bekommen was eigentlich eine Frechheit ist.
Zur VE dachte ich immer das die nur ausgestellt wird wenn das Ausländeramt überzeugt ist das der Einlader in der Lage ist finanzell sich um den Besucher zu kümmern.

Manchmal kommt es mir so vor als ob die Argumente der Botschaft oft sehr pauschal sind!
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ralf9000
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Beiträge: 76
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.12.2008 um 14:47:15
 
Drogba_1965 schrieb am 14.12.2008 um 13:47:46:
Wie kommt die Botschaft darauf meine finanzielle Leistungsfähigkeit anzuzweifeln? Bisher war ich davon ausgegangen das dies bei der Abgabe der VE geprüft wird.

Geprüft wird das, aber das alleinge Ausstellen einer VE sagt das pauschal noch nicht aus, es gibt auf der Rückseite ein Feld

Zitat:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden wurde
  • glaubhaft gemacht
  • nicht glaubhaft gemacht
  • nachgewiesen
  • nicht nachgewiesen

ABH sollte schon "nachgewiesen" angekreuzt haben. Normalerweise macht die ABH Sachbearbeiterin Dich darauf aufmerksam, wenn etwas anderes angekreuzt wird. Es soll aber Fälle geben, wo man leider einen anderen Eintrag erst später bemerkt ... Ihr solltet mal nachsehen.

Grüße, Ralf.
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Yvonne187
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.12.2008 um 15:33:28
 
botak schrieb am 14.12.2008 um 14:23:37:
meine Freundin hat damals auch ihr Besuchsvisum mit einem auf deutsch geschriebenen Bescheid abgelehnt bekommen was eigentlich eine Frechheit ist


Behördensprache in einer deutschen Auslandsvertretung ist nun einmal Deutsch, da kann man nichts machen ...

Wenn du im Ausland lebst und bei den örtlichen Behörden etwas beantragst, musst du dich auch mit einem fremdsprachlichen Bescheid abfinden, da findest du niemanden, der es dir übersetzt.  

Gruß Yvonne
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