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Verpflichtserklärung (Gelesen: 8.926 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 14.12.2008 um 22:24:04
 
Jedenfalls gilt:

Bei FZF zu einer großen oder kleinen Deutschen wäre keine VE nötig. Da Du nichts zur Art der Probleme sagst, habt Ihr es vermutlich mit der ABH schon abschließend diskutiert? Wenn Du noch Hoffnung hast, beschreib das Problem konkret, damit jemand konkret antworten kann.

Bei einer FZF zu einer Ausländerin wird die Sicherung des LU durch Arbeit, Vermögen oder VE verlangt, und diese VE kann man nicht einschränken. Der Ehemann/Vater müsste also so schnell & gut wie möglich deutsch lernen und Arbeit finden, damit der LU gesichert ist und Du als VE-Geber nicht zahlen musst.
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okan
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Antwort #16 - 14.12.2008 um 22:28:48
 
Danke für die Info! Hab grad die Beiträge gelesen, das wäre wirklich die beste Lösung. Ob da noch was zu machen ist weiss ich nicht. Meine Schwester war deswegen schon bei einigen Anwälten aber keiner wollte den Fall übernehmen.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef, wenn er meinen Schwager nach seiner Einreise einstellen würde und uns das bescheinigt, könnte er so sein Visum bekommen? Ich suche echt verzweifelt nach einer Lösung. Meine Schwester ist echt am Boden zerstört.
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reinhard
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Antwort #17 - 15.12.2008 um 10:21:03
 
okan schrieb am 14.12.2008 um 22:28:48:
Ich suche echt verzweifelt nach einer Lösung. Meine Schwester ist echt am Boden zerstört.


Ich fragte aber nach konkreten Informationen. Damit, dass Deine Schwester am Boden zerstört ist, kann niemand etwas anfangen. Du hast bisher nur "Probleme" angedeutet. Dem Baby ist sicherlich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht deshalb verweigert worden, weil Deine Schwester am Boden zerstört ist. Es muss irgend einen anderen Grund haben.

Und: Mit einem deutschen Pass für das Baby wären ja alle Probleme verschwunden.

Und: Nein, mit einem Job-Versprechen bekommt er kein Visum. Es muss erst eine VE geben, die tatsächlich für alle Kosten reicht. Das reine Versprechen, um später einen Job zu geben, reicht für die Behörde überhaupt nicht. Das würde aber sicherlich für einen Verwandten mit höheren Einkommen ein Argument sein, eine VE zu unterschreiben. Solche Zusagen sind nur innerhalb der Familie relevant.
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Antwort #18 - 15.12.2008 um 11:16:41
 
Ich bin deshalb nicht auf das Problem weitereingegangen, weil das hoffnungslos ist. Sie hatte ihre AE um einige Monate zu spät beantragt, weiss nicht mehr genau wie lange es waren, glaub über nem halben Jahr. Somit war sie illegal hier und musste sofort ausreisen. So war die Aussage von der Ausländerbehörde. Sie hat dann aber einen Brief für die Deutsche Botschaft mitbekommen wo drin stand das sie hier geboren und aufgewachsen ist und die türkische Sprache nicht so gut spricht. Ausserdem war sie mitten in ner Ausbildung und durfte dann wegen diesen Punkten wieder mit einem Visum einreisen.
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Mikael321
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Antwort #19 - 15.12.2008 um 11:31:18
 
okan schrieb am 15.12.2008 um 11:16:41:
So war die Aussage von der Ausländerbehörde
Sie muss ja zumindest 5 Jahre haben, um überhaupt an eine NE zu kommen. Wie lange hat sie die NE denn schon ?

Michael
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Antwort #20 - 15.12.2008 um 12:00:21
 
Seit 1-2 Jahren, kann es leider nicht genau sagen.
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Antwort #21 - 15.12.2008 um 12:06:37
 
okan schrieb am 15.12.2008 um 12:00:21:
Seit 1-2 Jahren, kann es leider nicht genau sagen.
Das müssten wir schon genau wissen. Wann war den das mit der Ausreise ?

Michael
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Antwort #22 - 15.12.2008 um 12:23:04
 
Hab grad nachgefragt April 2002 war die Ausreise innerhalb von 4 Tagen war sie wieder hier.
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Mikael321
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Antwort #23 - 15.12.2008 um 16:48:07
 
okan schrieb am 15.12.2008 um 12:23:04:
Hab grad nachgefragt April 2002 war die Ausreise innerhalb von 4 Tagen war sie wieder hier.
Und von wann ist die NE ? ( Genaues Datum wäre nicht schlecht)


Michael
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Antwort #24 - 15.12.2008 um 17:38:12
 
24.09.07 hat sie die NE bekommen.
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reinhard
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Antwort #25 - 15.12.2008 um 20:02:01
 
Wenn sie eine NE hat und länger als fünf Jahre hier ist – wo ist dann das Problem?

Vielleicht musst Du noch mal erklären, was überhaupt das Problem ist, nach dem Du fragen willst.

Hat vielleicht der Vater einfach den Antrag falsch ausgefüllt? Oder wer verlangt wofür eine VE?

Die Mutter muss sich die Bescheinigung holen, dass das Kind deutsch ist (oder sagen, was das Problem ist). Dann muss der Vater eine FZF zum deutschen Kind beantragen.
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Antwort #26 - 15.12.2008 um 20:53:00
 
Die Ausländerbehörde verlangt eine VE für die FZF. Meine Schwester bezieht ja zur zeit Alg2, und ohne gesichertem Lebensunterhalt geht ja FZF zum Ausländer nicht.

Die Behörde hat meiner Schwester mitgeteilt dass das Kind nicht Deutsch ist, wegen dem verspäteten Verlängerungsantrag, was ich ja schon erklärt hatte.

Das Problem ist meine Schwester hat kein Einkommen, somit kann ihr Mann kein Visum beantragen. Meine Schwager ist drüben auch arbeitslos, sie kann nicht mal sagen, "ok ich zieh zu ihm mit dem Zwerg". Was kann man den in so einer Situation machen. Sie können ja nicht ewig so getrennt leben, allein schon wegen dem Kind. Ich erklär mich ja schon bereit dafür das ich für alle Kosten für meinen Schwager aufkomme, aber das reicht ja nicht aus. Irgenwas muss man doch machen können, oder?
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Antwort #27 - 15.12.2008 um 21:01:43
 
okan schrieb am 15.12.2008 um 20:53:00:
Die Behörde hat meiner Schwester mitgeteilt dass das Kind nicht Deutsch ist, wegen dem verspäteten Verlängerungsantrag, was ich ja schon erklärt hatte.


bitte lesen, versuchen zu verstehen und dann ggf. weitere Fragen stellen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215774403
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215705326 , insbes. ab Antwort 13.

Muleta
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Antwort #28 - 16.12.2008 um 12:15:35
 
Da sind wir ja nicht die einzigen mit dem Problem.

Also muss meine Schwester jetzt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und dann einen formlosen Antrag abgeben zur genauen Überprüfung. Habe ich das so richtig verstanden.

Was bedeutet Duldung? Sie wurde damals aufgefordert Deutschland zu verlassen. Ist das eine Duldung. Sie ist dann in wenigen Tagen mit einem Visum eingereist. Hat sie so nicht alle Rechte verloren die sie hatte?
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Antwort #29 - 16.12.2008 um 13:15:38
 
okan schrieb am 16.12.2008 um 12:15:35:
Was bedeutet Duldung? Sie wurde damals aufgefordert Deutschland zu verlassen. Ist das eine Duldung.


Eine Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Eine Duldung bescheinigt dem Inhaber, dass er ausreisepflichtig ist. Regelmäßig wird eine Duldung erteilt, wenn jemand trotz bestehender Ausreisepflicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (vorübergehend) nicht abgeschoben werden kann (soll).

Mitunter ist aber auch nach einer Duldungszeit das Erlangen eines rechtmäßigen Aufenthalts (Aufenthaltserlaubnis) möglich. Das ist allerdings eine einzelfallbezogen zu entscheidende bzw. zu klärende Sache.

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