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Eingetragene Lebensparnerschaft (Gelesen: 964 mal)
Rayan
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eingetragene Lebensparnerschaft
10.12.2008 um 22:08:42
 
Hallo zusammen,

ich bin ein fleißiger Mitleser und kann nur sagen " Hut ab" vor den Experten dieses Teams.

Mich trifft folgende Problematik und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, denn ich blick einfach nicht mehr durch.

Ich bin EU-Bürger mit dem Daueraufenthaltsrecht EU.Mein Freund ist ein Drittstaatler und wir möchten endlich uns trauen lassen (Eingetragene Lebenspartnerschaft).

Kann mein Freund dann eine abgeleitete Freizügigkeit bekommen? (Er ist momentan Student und somit rechtmäßig in Deutschland)
Das FreizügG verwiest aber auf das AufenthG (§ 3 Abs.6 FreizügG).
Nun ja.
Bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufentG, die den direkt zur Ausübung jeder Tätigkeit berechtigt, oder eine Aufenthaltskarte-EU? Ich finde keine Antwort auf diese Frage.

Deutschkentnisse brauch er nicht nachzuweisen (obwohl er perfekt deutsch spricht) oder doch?

Und wie sieht es mit dem Nachweis des LU-s aus?
Wird man von mir einen Arbeitsvertrag und soweiter verlangen oder sein Aufenthaltsrecht wird nicht  davon abhängig gemacht, sobald wir  ALG 2 nicht in Anspruch nehmen.
Ich weiss  Fragen über Fragen, aber ich werde vom ganzen Herzen für jede Antwort dankbar.
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wendy
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Sind wir nicht alle ein
bisschen alien?


Beiträge: 81

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.12.2008 um 22:24:06
 
Hallo!
Also Expertin bin ich nicht, aber in der letzten Zeit habe ich mich intensiv mit dem Thema Aufenthaltsrecht und eingetragene Lebenspartnerschaft beschäftigt.  Laut lachend
So wie ich das sehe, könnt ihr problemlos die eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland begründen. Was für Unterlagen ihr genau benötigt kann euch das Standesamt sagen (einfach hingehen und fragen). Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft glaube ich, dass dein Mann eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Das Thema Deutschkenntnisse ist so oder so unwichtig.
Dies erstmal von mir. Aber ich bin sicher, dass hier noch ein Experte weiterhelfen kann.
Dir und deinem zukünftigen Mann wünsche ich alles Gute!
Liebe Grüße
Wendy
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Rayan
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
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Antwort #2 - 11.12.2008 um 22:08:50
 
Danke wendy, soviel ist mir auch bekannt,aber wie geht es danach..

Kennt sich wirklich niemand damit aus?
Bekommt mein Lebenspartner eine Aufenthaltskarte EU oder doch eine Aufenthaltserlaubnis §28 AufenthG???
weinend weinend
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Rayan
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
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Antwort #3 - 17.12.2008 um 18:39:41
 
Hallo zusammen,

wenn das FreizügG auf das AufentG verweist und für meinen Lebenspartner gelten die gleiche Vorschriften wie die für den Lebensparter eines Deutschen dann soll man eine Aufenthaltserlaubnis §28 AufthaltG erteilt werden oder? Wird die Erteilung dieser AT von der Sicherung des LU gemacht?

Bitte bitte helft mir
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