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İch brauche Hilfe bei (Application form VAF5 - EEA (Gelesen: 1.393 mal)
ceco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag İch brauche Hilfe bei (Application form VAF5 - EEA
10.12.2008 um 20:14:48
 
Hallo !
ich brauche Hilfe bei füllen von (Application form VAF5 - EEA Family Permit ) für visa  Beantragung nach England?
Es wird (http://www.ukvisas.gov.uk/resources/en/docs/1903073/vaf5) part 6.10.26  gefragt ob man das Arbeiten beabsichtigt.

Wie sollte man als ein Verlobter von EU Staatangehürigen als antrag Steller diese Frage beantworten?


Und zweite Frage ist um so gennante (Supporting Documents)
Wie kann man nach weisen dass man Verlobt ist ?
Was heisst verlobt sein  für Konsulate?
İst es ausreichend nachgewiesen, dass man Verlobt ist, wenn man über gemeinsame treffen, etwas zussamenleben, gemeinsame Bilder und ein Verlobungsfeier mit Bildernachweiss vorlegt?

Und um Verlobten Visa  nach England zu bekommen
muss man nachweisen können das man von EU Bürger/in  Finanziel oder, soszial abhaengig ist, habe ich gelesen.
Wie kann man das nachweisen?
Reicht zumbeispiel  dass man keine eigene Einkommen hat und, man nachweisen kann dass man als Finanzieler Hilfe von EU Bürger ein mal, Geld per Banküberweisung bekommen hat?

danke!
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« Zuletzt geändert: 10.12.2008 um 22:34:49 von Tippi » 
Grund: Postings zusammengefügt 
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 11.12.2008 um 08:47:21
 
Hallo ceco,

ich glaube kaum, dass hier bei i4a jemand Deine Fragen wirklich beantworten kann, denn letztlich geht es um britisches Recht.

Darüber hinaus vermute ich, dass Du einiges nicht berücksichtigt hast:

Wenn von Familienmitgliedern, wie im Text auf der englischen Webseite, die Rede ist, dann wird damit regelmäßig ein Verwandtschaftsverhältnis unterstellt. Ein solches wird aber durch eine Verlobung nicht begründet. - In Analogie zu deutschem Recht unterstelle ich daher mal, dass "Verlobtsein" nicht zum Erhalt des von Dir begehrten Visums führen kann.

Das solltest Du im Zweifel erst mal genau abklären - ansonsten machen alle weiteren von Dir gestellten Fragen hier keinen Sinn.

Da ich aus Deinem früheren thread Deine "Vorgeschichte" kenne, und weiß, dass es deswegen für Dich erheblich problematisch ist, wieder nach Deutschland einzureisen, suchst Du nun offenkundig nach anderen Varianten. So weit so gut, aber so einfach, wie Du Dir das offenbar vorstellst, ist es halt nicht.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 11.12.2008 um 11:39:43 von schweitzer »  

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thsths
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.12.2008 um 21:32:17
 
ceco schrieb am 10.12.2008 um 20:14:48:
Wie sollte man als ein Verlobter von EU Staatangehürigen als antrag Steller diese Frage beantworten?

Das könnte ein Problem sein. Das EU-Recht (Direktive 2004/38) gilt nur für Familienangehörige, also verheiratete Paare. Unverheiratete Paare werden im Einzelfall auch akzeptiert, allerding unter anderen Bedingungen, und dann wird das Zusammenleben über mindestens 2 Jahre vorausgesetzt.

Es kommen auch noch zwei andere Visen in Frage: ein Fiance Visa, das allerdings nur möglich ist, wenn ein Partner bereits Daueraufenthaltsrecht hat, oder ein Marriage Visitor Visa (MVV), das aber nicht zur Niederlassung führt.

Zitat:
Und um Verlobten Visa  nach England zu bekommen
muss man nachweisen können das man von EU Bürger/in  Finanziel oder, soszial abhaengig ist, habe ich gelesen.

Nö, das wäre eine andere Kategorie. Dauerhaftes Zusammenleben reicht aus.
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