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Schweiz und Schengener Abkommen (Gelesen: 1.314 mal)
Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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05.12.2008 um 15:02:55
 
Zur Info

ab 12.12.2008 wird die Schweiz Vollanwender des Schengenabkommens sein und selber Schengen Visen ausstellen.

Schengen Visen (auch vor 12.12.2008 ausgestellt) berechtigen zur Einreise in die Schweiz,
alte Schweizer Visen (vor 12.12.2008 ausgestellt) berechtigen nicht zur Einreise in die Schengener Staaten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.12.2008 um 19:53:02
 
Moin,

Einbeck schrieb am 05.12.2008 um 15:02:55:
ab 12.12.2008 wird die Schweiz Vollanwender des Schengenabkommens sein und selber Schengen Visen ausstellen.

Schengen Visen (auch vor 12.12.2008 ausgestellt) berechtigen zur Einreise in die Schweiz,


Auch sofort bei Einreise auf dem Luftweg, wo die Einreisekontroollen ja einstweilen fortbestehen?

Gruß, ULF
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 05.12.2008 um 20:04:56
 
ulf schrieb am 05.12.2008 um 19:53:02:
Auch sofort bei Einreise auf dem Luftweg, wo die Einreisekontroollen ja einstweilen fortbestehen?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... es ist hinsichtlich der von Einbeck angesprochenen Regelungen, wie es von ihm erwähnt wurde...

Dass die Grenzkontrollen im Luftweg erst am 29.03.2009 (Umstellung Winter- / Sommerflugplan) wegfallen, hat damit nichts zu tun ... ist die gleiche Regelung wie beim SCH- Beitritt Tschechien, Ungarn usw.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 21.12.2008 um 13:22:26
 
... und für diejenigen, die die Beiträge von Einbeck und Daddy nicht lesen, kann es dann auch mal teuer werden:

Zitat:
Wer zu früh kommt, den bestraft die Schweiz

Von Roland Mischke

Ankunft am Flughafen Zürich-Kloten, vor ein paar Tagen. Passkontrolle, die freundliche Beamtin lächelt. Plötzlich rutscht ihr das Lächeln aus dem Gesicht. Der Ausweis-Check hat Alarm ausgelöst. "Um was geht es denn?", frage ich. Das wisse sie nicht, sagt die Uniformierte. "Aber Sie werden es erfahren, od'r? Vielleicht sind Sie der Schweiz noch etwas schuldig, od'r?" Und bringt mich in ein Wartezimmer, in dem zwei jemenitische Asylbewerber hocken. Eine halbe Stunde vergeht ereignislos, dann lässt sich ein Offizier mit einer Aktenmappe blicken. Er würdigt die Jemeniten keines Blickes, aber mich fixiert er.

"Sie wissen doch, worum es geht, od'r?" Nein, weiß ich nicht. "Na, ich bitte Sie! 27. Januar 2007 im Baselbiet, dort waren Sie mit dem Auto unterwegs. Viel zu schnell." Eine dunkle Ahnung steigt in mir auf. Ich wurde in der Nähe von Basel in einer Radarfalle geblitzt. Wochen später kam ein Schreiben, wegen 18 km/h Geschwindigkeitsübertretung seien 80 Schweizer Franken Strafe zu zahlen. Damals rief ich die deutsche Polizei an. Die Schweiz ist kein EU-Land, muss ich das zahlen? "Das müssen Sie selbst entscheiden", war die salomonische Antwort des Beamten. Ich warf den Strafzettel weg und vergaß das Ganze.


So ging es dann weiter:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/12/20/994100.html
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