Hi...
Die
FB nach 81.4 ist, wie du fast richtig sagst, ein schengenwirksamer (nicht gleich EU) Aufenthaltstitel. Mit diesem ist es möglich während seiner Gültigkeit in andere Schengenstaaten zu reisen und nach Deutschland zurückzukehren.
Welche Probleme kann es mit der
FB geben?
Grundsätzlich die, die es auch mit einer normalen
AE gibt und die Österreicher die Einreise aufgrund anderer Umstände verhindern.
Weiterhin kann schon mal eine Prüfung anstehen, ob über den Antrag, welcher zur
FB geführt hat, bereits negativ beschieden wurde und die
FB (unabhängig des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums) bereits ungültig ist.
Aber im Grundsatz reicht die
FB nach 81.4 für die Reise, wie oben geschildert.
Daddy