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Anerkennung einer rumänischen Scheidung (Gelesen: 1.511 mal)
dyter07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung einer rumänischen Scheidung
25.11.2008 um 15:00:21
 
Servus, ich habe mal eine Frage zu einer rumänischen Scheidung.

Nach langem Kampf vor dem Gericht wurde ich endlich in RO geschieden. Ich war in Rumänien als Deutscher wohnhaft, meine Ex rumänische Staatsbürgerin und laut Vortrag bei mehreren Gerichten dort auch wohnhaft.

Der Antrag auf Ehescheidung erfolgte nach dem EU Beitritt Rumäniens, die Scheidung selbst natürlich auch. Laut Deutscher Botschaft Bucharest bedürfen Scheidungen die nach dem EU Beitritt beantragt und beschlossen wurden keiner weiteren Anerkennung in Deutschland mehr. Das rumänische Gerichte erkannte ihr die weitere Nutzung meines Familiennamens ab und verpflichtete sie zur Führung des Mädchennamens. Das war im Sommer 2007.

Nunmehr bin ich nach Deutschland zurück und erhalte ein erneutes Schreiben Ihres Anwalts in anderer Sache, eine weitere Klageandrohung. Obwohl sie insgesamt 5 Gerichten gegenüber erklärte nicht mehr in Deutschland zu wohnen benutzt sie wieder ihre alte deutsche Anschrift und natürlich weiterhin den Ehenamen.

Bedarf das Scheidungsurteil einer weiteren Anerkennung?

Falls es Euch komisch erscheint, die Ehe dauerte nur bis zur Ausstellung der AE bis Anfang 2005, dann war sie sofort weg. Sie bekam ein Angebot als "Kellnerin" in Süddeutschland zu 5000 Euro/Monat zu arbeiten. Versuchte natürlich Unterhalt zu kriegen und war vor den deutschen Gerichten arbeitslos, bzw. im rumänischen Unterhaltsverfahren mittellose Studentin. In RO wurde ihr vermeintlicher Unterhaltsanspruch bereits abgewiesen.
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Mick
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Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.11.2008 um 17:29:24
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von Mick.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tapir
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Beiträge: 2.172

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Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.12.2008 um 23:02:52
 
dyter07 schrieb am 25.11.2008 um 15:00:21:
Bedarf das Scheidungsurteil einer weiteren Anerkennung?

Nein, Art. 21 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2201/2003.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Sonntagskind
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Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.12.2008 um 23:31:30
 
Hey,

Tapir hat hier in Kurzform ja schon die Frage beantwortet.

Falls Du es etwas ausführlicher haben möchtest, finde ich, dass Du unter dem folgenden Link eine gute Erläuterung bekommst.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__ausl__...
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