Servus, ich habe mal eine Frage zu einer rumänischen Scheidung.
Nach langem Kampf vor dem Gericht wurde ich endlich in RO geschieden. Ich war in Rumänien als Deutscher wohnhaft, meine Ex rumänische Staatsbürgerin und laut Vortrag bei mehreren Gerichten dort auch wohnhaft.
Der Antrag auf Ehescheidung erfolgte nach dem EU Beitritt Rumäniens, die Scheidung selbst natürlich auch. Laut Deutscher Botschaft Bucharest bedürfen Scheidungen die nach dem EU Beitritt beantragt und beschlossen wurden keiner weiteren Anerkennung in Deutschland mehr. Das rumänische Gerichte erkannte ihr die weitere Nutzung meines Familiennamens ab und verpflichtete sie zur Führung des Mädchennamens. Das war im Sommer 2007.
Nunmehr bin ich nach Deutschland zurück und erhalte ein erneutes Schreiben Ihres Anwalts in anderer Sache, eine weitere Klageandrohung. Obwohl sie insgesamt 5 Gerichten gegenüber erklärte nicht mehr in Deutschland zu wohnen benutzt sie wieder ihre alte deutsche Anschrift und natürlich weiterhin den Ehenamen.
Bedarf das Scheidungsurteil einer weiteren Anerkennung?
Falls es Euch komisch erscheint, die Ehe dauerte nur bis zur Ausstellung der
AE bis Anfang 2005, dann war sie sofort weg. Sie bekam ein Angebot als "Kellnerin" in Süddeutschland zu 5000 Euro/Monat zu arbeiten. Versuchte natürlich Unterhalt zu kriegen und war vor den deutschen Gerichten arbeitslos, bzw. im rumänischen Unterhaltsverfahren mittellose Studentin. In RO wurde ihr vermeintlicher Unterhaltsanspruch bereits abgewiesen.