also, ich glaub das ist kein Irrtum, ich hab es klar gestellt und die wissen das auch ich als Asylbrichtigter nach §16
GG anerkannt worden bin, bin im Besitz eines Blauen Reisepasses. bei der
EBH meinen die Trotzdem, müssen Sie die StA aufgeben, der Antrag ist nach §8
StAG gestellt, und §12
StAG verweist nicht drauf, und.....
jetzt meinten die bei der
EBH Nürnberg, Sie schicken meine Akte wieder zur Regierung von Mittelfranken, und dann hab ich 2 möglichkeiten:
- ich nehm den Atrag zurück und dann muss ich 63 euro zahlen, oder:
- ich bekomme einen Ablehnungsbescheid, und dann muss ich 190 euro zahlen.
was ich nicht verstehe, ich hab einen Antrag gestellt, und geklärt, dass ich NICHT bereit bin mein StA aufzugeben. ich hab einen bescheinegung bekommen, dass meinem Antrag staatgegben wurde.
wieso muss ich Dokumente nach der genehmigungs des Antrags unterschreiben?
was mich auch die ganze Zeit nervt, dass die mir nichts schriftliches geben wollen! ich hab die gefragt ob ich eine kopie des Auflagenbescheids haben dürfte, damit ich den zuhause in der Ruhe durchlesen könnte; er meint, "Nein, unterscheiben Sie ihm, und er gehört Ihnen"!!
kann mir bitte hier jemend sagen, wie sollte ich wissen, nach welcher Grundlagen wurde meinen Antrag genhemigt, in dem Bescheid steht es nur: "Ihrem EB Antarg wurde staatgegeben!"?