Eduard schrieb am 30.11.2008 um 00:30:13:im Irak haben sich die Machtverhältnisse geändert, also ist die Verfolgung hinfällig
Das zu beurteilen ist sicher nicht die Aufgabe der
EBH.
Aber wie ich schon sagte: darum wird's nicht gehen, sondern
lediglich um die Frage, ob Mehrstaatigkeit bei § 8 hingenommen
wird.
Zitat:Was passiert eigentlich, wenn man der Auflage nicht nachkommt? Die Staatsangehörigkeit wird wieder entzogen?
Gute Frage. Einfach so entziehen ist natürlich nicht drin,
da hat schon das
GG etwas dagegen. Vermutlich wird
man in so einem Fall zunächst versuchen, die Erfüllung
der Auflage mit Verwaltungszwangsmitteln durchzusetzen
(Zwangsgeld). Wenn das alles nicht zum Ziel führt, wird man
evtl. ein Verfahren zur Rücknahme des Verwaltungsaktes
einleiten.
Auch wenn ich vermute, dass das letztlich vor Gericht scheitern
wird: Wer will sich denn absichtlich so einem Stress aussetzen?
Ne, das muss auch anders gehen.