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Besuchervisum trotz Schengener Abkommen d.Schweiz? (Gelesen: 6.945 mal)
Einbeck
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Antwort #15 - 05.12.2008 um 15:01:26
 
Schweiz und Schengener Abkommen
Zur Info
ab 12.12.2009 wird die Schweiz Vollanwender des Schengenabkommens sein und selber Schengen Visen ausstellen.

Schengen Visen (auch vor 12.12.2008 ausgestellt) berechtigen zur Einreise in die Schweiz,
alte Schweizer Visen (vor 12.12.2008 ausgestellt) berechtigen nicht zur Einreise in die Schengener Staaten.
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Antwort #16 - 06.12.2008 um 21:35:17
 
Guten Abend an alle,

Habe nochmal eine Frage :

Also mein Freund hat gestern bei der Schweizer Botschaft Remonstration eingelegt.

Nun heißt es wieder warten...soll anscheinend 6-8 Wochen dauern.

Aber wir wissen jetzt nicht, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, der sich um die ganze Sachlage kümmert...

Er hatte schon mit ein paar geredet und ihnen die Situation erklärt - und ihre Antwort war, dass er 100 % sein Visum bekommt.

Aber klar - die wollen natürlich auch nur an Geld...

Und die Kosten für einen Anwalt wären wirklich enorm hoch!

Aber dann vielleicht sicherer, dass die Remonstration durch kommt????

Wie sind so die Erfahrungen?

Hat man auch ohne Anwalt eine Chance?

Wären dankbar für jeden Tip...

Einen schönen Nikolaus - Tag noch  Zwinkernd

LG
Sevgilim

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reinhard
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Antwort #17 - 06.12.2008 um 21:38:37
 
Anwälte, die eine "100-%-Garantie" für ein besuchsvisum geben, würde ich meiden. Aber entscheiden musst Du selbst.

Ob und was passieren wird, kann ich nicht raten. Würde Dir auch nichts helfen, weil die Botschaft ja in sechs bis acht Wochen antworten (ohne zu berücksichtigen, was ich geglaubt habe...).

Kümmert Euch doch schon mal drum, die Hindernisse für ein Visum von der deutschen Botschaft beiseite zu schaffen. Dann habt Ihr in acht Wochen schon mal ein paar Möglichkeiten mehr.
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Antwort #18 - 07.12.2008 um 20:01:50
 
reinhard schrieb am 06.12.2008 um 21:38:37:
Anwälte, die eine "100-%-Garantie" für ein besuchsvisum geben, würde ich meiden. Aber entscheiden musst Du selbst.

Aber dass die Chance höher ist mit Anwalt ist Fakt oder ?



Ob und was passieren wird, kann ich nicht raten. Würde Dir auch nichts helfen, weil die Botschaft ja in sechs bis acht Wochen antworten (ohne zu berücksichtigen, was ich geglaubt habe...).

Wie meinst du das? was werden sie nicht berücksichtigen?


Kümmert Euch doch schon mal drum, die Hindernisse für ein Visum von der deutschen Botschaft beiseite zu schaffen. Dann habt Ihr in acht Wochen schon mal ein paar Möglichkeiten mehr.

Ja da hast du wohl recht...das ist ja eigentlich eh unser Ziel, dass wir gemeinsam in D leben können!

Aber das hört sich bei dir so einfach an...
Ja klar könnten wir einen Befristungsantrag für seine Einreisesperre stellen, aber ich habe hier auch schon viel im Forum darüber gelesen und dass die Sperre befristet wird, ist wohl nicht so leicht...

Vor allem fehlen uns GUTE Gründe...
Er hat zwar noch seine Mama, die hier in D lebt, aber das ist wohl auch kein Grund oder?
Und heiraten haben wir in den nächsten 2 Jahren auch noch nicht beabsichtigt.... unentschlossen

also keine guten Vorraussetzungen denke ich mal...



Ach so er hat den Antrag für die Selbstauskunft abgeschickt...
mal schauen, was da dann raus kommt...

Liebe Grüße
sevgilim


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reinhard
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Antwort #19 - 07.12.2008 um 20:10:51
 
Nur für das eine Missverständnis oben:

Du hattest gefragt, ob ich glaube, dass die Botschaft das berücksichtigt. Ich meinte nur: Die Botschaft entscheidet unabhängig davon, was ich glaube. Ich wollte damit sagen: Es nützt Dir nichts, Meinungsäußerung einzuholen, was die Botschaft wohl antworten wird. Du musst einfach warten.

Zur Befristung: Eine Bekannte von mir hat gerade die Befristung beantragt, per Mail. Sie hat in der Mail angekündigt, dass sie den Brief (also Originalantrag) gleichzeitig abgeschickt hat.
Die Ausländerbehörde hat am gleichen Tag geantwortet, dass sie auf drei Jahre befristen und diese drei Jahre schon abgelaufen sind.

Es war nicht wirklich schwierig, weil eine Mail reichte, deshalb schreibt sie aber jetzt keinen Beitrag hier im Forum. Hier schreiben nur die, die Probleme haben, deswegen kommt es Dir schwer vor.
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Antwort #20 - 07.12.2008 um 20:38:12
 
Ja da hast du recht - von den positiven Fällen hört man kaum was...

Hm...also das heißt am besten einfach versuchen...verlieren kann man ja nicht viel...

Aber bevor man den Antrag auf Befristung stellt, muss man die Abschiebekosten bezahlen ja?

Und was wäre deiner Meinung nach eine realistische Befristung?

also im nächsten Jahr ist er 10 Jahre wieder in der Türkei ( es war eine Jugendstrafe )

Oder entscheidet das die Ausländerbehörde ganz allein und man braucht gar kein "Wunsch" zwecks Befristung abgeben?

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reinhard
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Antwort #21 - 07.12.2008 um 23:04:46
 
Ich denke, es wäre am besten:

Er beantragt eine Selbstauskunft (hat er ja wohl jetzt eingeleitet) und bekommt erst mal die Information.

Dann beantragt er die Befristung auf 10 Jahre und erteilt Dir gleichzeitig Vollmacht, erbittet eine Antwort an Dich. Dann kann die Ausländerbehörde sich z.B. zögerlich verhalten und sagen, erst wären die Abschiebekosten zu bezahlen, bevor entschieden wird, aber dann hast Du schon mal die konkrete Summe und kannst besser überlegen.

Und wenn Du Vollmacht hast, rufst Du dann an und fragst, wie die Einschätzung denn so ist.

Auf jeden Fall ist es so:
Eine Befristung richtet sich nach dem, was er getan hat, wobei einige Delikte wie BTM oder Schleusen "schlimmer" sind als andere.
Dagegen werden aber die Gründe gesetzt, die für die Aufhebung der Sperre sprechen. Da ist - Entschuldigung - eine erwachsene Frau weniger wichtig als z.B. eigene Kinder, die weniger warten können.

Einfach anfangen. Es geht im ersten Schritt nur um die Informationen, damit Ihr besser und klarer überlegen könnt. Es geht im zweiten Schritt um den Kontakt und den Austausch. Und erst dann kannst Du Hilfe und Tipps wirklich brauchen, weil es ja bisher nur Stochern im Nebel ist und Du unsere Antworten bei der ersten konkreten Information wegschmeißen kannst.
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Antwort #22 - 08.12.2008 um 19:18:15
 
Vielen Dank lieber Reinhard für alle deine Antworten und deine Hilfe...

Das wäre es ersteinmal an Fragen und bin nun etwas schlauer  Smiley

Werden den Weg dann so einschlagen und weiter die Daumen drücken müssen....

Bin froh, dass es solche Foren gibt!

Und wenn wir noch Fragen haben sollten, dann komme ich sicher wieder drauf zurück  Zwinkernd

Einen schönen Abend noch
wünscht Sevgilim...
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