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Besuchervisum trotz Schengener Abkommen d.Schweiz? (Gelesen: 6.939 mal)
sevgilim_10
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23.11.2008 um 19:45:19
 
Hallo und Guten Abend,

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte...
bin momentan etwas verwirrt...

also mein Freund, der in der Türkei lebt, beantragt ein Besuchervisum für die Schweiz...
er hat auch schon einen Termin im Schweizer Konsulat am Freitag....Unterlagen sind alle tiptop...da dürfte es keine Probleme geben....unserer Meinung nach ist seine Rückkehrbereitschaft in die Türkei sehr glaubwürdig....

Sooo nun zum Problem : Er hat eine Einreisesperre nach Deutschland ( er wurde vor 10 Jahren abgeschoben, nachdem er seine Jugendstrafe in D abgesessen hat ) und dürfte doch somit auch kein Schengen Visum bekommen oder ?
und ein Schengen Visum bekommt man doch automatisch, wenn man in ein Land der Schengenzone einreisen will oder nicht?

und da ich nun schon oft gehört hab in letzter Zeit, dass die Schweiz auch dem Schengener Abkommen beitritt, mach ich mir etwas Gedanken, ob er das Visum bekommt.... unentschlossen

ist denn schon sicher, wann das alles in Kraft tritt ?

und hätte er die Chance ein Visum für die Scheiz zu bekommen?

Dass er nicht nach D einreisen darf ist ja klar....
aber könnten die Behörden jetzt schon am Freitag sagen :" nee es gibt kein Visum - Schweiz ist bald im Schengenraum und sie haben D-Einreiseverbot ! "    ?????

ist alles grad so ungewiss irgendwie....
hab auch schon von anderen gehört, dass im Moment die Behörden selbst nicht so genau wissen, wie alles lang läuft....

würde mich über jede Hilfe freuen....

Liebe Grüße
sevgilim

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reinhard
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Antwort #1 - 23.11.2008 um 20:20:31
 
Ich glaube (bin mir nicht ganz sicher):

Da die Schweiz erst am 12. Dezember (15. Dezember?) dem Schengener Abkommen beitritt, hat die Schweizer Botschaft noch keinen Zugriff auf die Datenbank.

Außerdem: Eine Einreisesperre Deutschlands wird im SIS (Schengener Informations-System) nur drei Jahre für die übrigen Mitglieder gespeichert. Danach müsste Deutschland die Sperre für die anderen Schengen-Länder extra zur Verlängerung begründen, z.B. wegen Gefährlichkeit des Betreffenden.

Er sollte aber unbedingt das Einreiseverbot für Deutschland beachten, auch wenn er ein Visum in Händen hält. Denn der Verstoß gegen ein Einreiseverbot ist eine Straftat, auch wenn die Grenzkontrollen weggefallen sind.
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Antwort #2 - 23.11.2008 um 20:38:22
 
oh vielen Dank für deine schnelle Antwort....

hast mir erstmal sehr weitergeholfen...

aha so sieht das also aus....die hätten also keinen Einblick in die Datenbank...
aber wenn sie sich etwas Zeit lassen mit dem Beschluss, ob er ein Visum bekommt oder nicht, dann hätten sie ja höchstwahrscheinlich schon Enblick...
denn ich habe gehört das kann manchmal bis zu 4 wochen dauern bis man das "Ergebnis" bekommt ? Schockiert/Erstaunt

aber wenn , wie du meinst, das Einreiseverbot im SIS eh nur 3 Jahre gespeichert ist , dann hat sich das ja eigentlich eh erledigt....

naja wir werden sehen....

also könnte er theoretisch auch nach Belgien, Niederlande usw. auch ein Visum bekommen???
das wussten wir gar nicht....


dass es Folgen hat, wenn er nach D einreist ist klar....( frage mich zwar, wie man so einen "illegalen Einwanderer " dann hier schnappt, aber na gut....)

werden uns dran halten..

aber Schweiz ist immer noch näher als Türkei  Zwinkernd

LG
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reinhard
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Antwort #3 - 23.11.2008 um 20:54:14
 
Er kann sich per Selbstauskunft darüber Gewissheit verschaffen.

Wenn er nur eine Sperre für Deutschland hat, kann er ein Visum für andere Länder beantragen.

Er kann die Sperre für Deutschland auch befristen lassen. Zehn Jahre nach der Abschiebung hätte er da schon eine Chance, spätestens nach 15 Jahren.

Wie er erwischt wird? Naja, er steht an der Fußgängerampel, zwei Autos stoßen zusammen, ein Polizist ist in der Nähe und fragt ihn nach dem Ausweis, weil er Zeuge ist...
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Antwort #4 - 24.11.2008 um 19:09:40
 
Auf diese Selbstauskunft werden wir sicher zurückkommen...
danke für deine Hilfe...

Es ist halt immer so schwer genaue Informationen zu bekommen.

ja die Befristung der Einreisesperre ist dann das nächste Thema, das wir mal angehen müssen...
Aber ob die Befristung durchkommen wird, wenn kein trifftiger Grund vorliegt...?
Heiraten wollen wir demnächst noch nicht...

Und meinst du nach 15 Jahren wäre es fast kein Problem mehr?
oder hab ich das falsch verstanden?

ach noch ne Frage :
wir haben uns überlegt, dass die bei der Schweizer Botschaft doch sicherlich als erstes fragen werden, warum er wieder in der Türkei ist, wenn sie sehen, dass er in D geboren ist....oder?

aber dann sollte er auf jeden Fall die Wahrheit sagen ja?

aber hätten die dann das Recht trotzdem das Visum abzulehnen, nur weil die Schweiz demnächst auch in der Schengener Zone ist?
Und die Gefahr zu groß ist, dass er nach D einreist?

aber das könnte der Schweiz doch eigentlich egal sein oder nicht .... hä?

hach...mache mir wohl einfach zu viel Gedanken.... unentschlossen

Daumen drücken ist eh gefragt...

aber wäre trotzdem toll, wenn mich da noch jemand etwas aufklären könnte....

liebe grüße
sevgilim

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reinhard
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Antwort #5 - 24.11.2008 um 19:57:12
 
Da es um ein Besuchsvisum geht, hat die Schweiz immer das Recht, den Antrag abzulehnen. Und: Wie viele Hunderttausend Menschen sind in Deutschland geboren und leben jetzt in der Türkei? Und wie viel Hunderttausend sind in der Tärkei geboren und leben jetzt in Deutschland? Ich glaube kaum, dass sich Angestellte der Schweizer Botschaft für alles interessieren. Sonst soll er die Wahrheit sagen – in zwei Wochen wissen sie es eventuell sowieso.

Mit 15 Jahre meinte ich: Wenn alle Vorstrafen aus dem Verzeichnis gelöscht sind, wird auch die Sperre befristet. Und: Ja, er sollte schon einen oder zwei gute Gründe angeben, warum und wann er nach Deutschland will und warum das sinnvoll & wichtig ist. Aber einen schlichten Befristungsantrag stellen, Dich als Bevollmächtigte reinschreiben und gucken, wie die Antwort ausfällt, kostet doch erstmal nichts. Wenn Du Vollmacht hast, kannst Du dann auch direkt den Zuständigen bei der Behörde anrufen und die Einzelheiten klären.
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Antwort #6 - 26.11.2008 um 10:09:28
 
Schengen ist zwar für die Schweiz noch nicht vollumfänglich in Kraft gesetzt worden, aber die Schweizer Behörden haben seit August 2008 Zugriff auf das SIS und benutzt dieses in der Regel schon rege.

Wenn die Einreisesperre noch im SIS drin ist, kann und wird das die Schweizer Botschaft auch sehen. Bis Schengen vollumfänglich in Kraft gesetzt wird, ergehen die Visumsentscheide auf Grundlage des schweizerischen Rechts. Eine Einreisesperre im SIS kann aber auch schon jetzt berücksichtigt werden, eine Pflicht zur Berücksichtigung besteht aber bis zur Inkraftsetzung nicht.

Aber wie Reinhard bereits geschrieben hat, ist die Sperre vielleicht nicht mehr gespeichert. Informationsgesuch stellen, wenn ihr sicher sein wollt.

Liebe Grüsse

Celloplayer
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Antwort #7 - 26.11.2008 um 21:29:22
 
Vielen Dank auch dir für deine Infos....
jetzt bin ich schlauer....

tja dann wird das wohl bei uns eine "Mischung" aus Schengener und schweizer Recht...?  hä?

er hat am Freitag seinen Termin bei der Botschaft, aber in der Regel dauert es ja um die 3 wochen bis alles abgeklärt ist...
und das würde den 15.12.08 (oder 12.12.? ) ja überschreiten...

also nach was dann der Visumsentscheid basiert ist dann nicht so ganz klar....

celloplayer schrieb am 26.11.2008 um 10:09:28:
Aber wie Reinhard bereits geschrieben hat, ist die Sperre vielleicht nicht mehr gespeichert. Informationsgesuch stellen, wenn ihr sicher sein wollt.


ja das wird jetzt wohl zu spät sein....
aber im Nachhinein werden wir vielleicht drauf zurück kommen, wenn das Visum abgelehnt werden sollte und evtl. kein Grund angegeben wird...

dann wüsste man vielleicht, dass es doch an der Einreisesperre lag...

naja man wird sehen...

liebe Grüße
Sevgilim
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Antwort #8 - 27.11.2008 um 11:11:01
 
Die Schweizer Bedingungen für die Ausstellung eines Visums und die Bedingungen im Schengen Recht sind sich sehr ähnlich, daher spielt das für die Prüfung selber (rein faktisch) keine grosse Rolle.

Gestern hat der EU-Rat übrigens beschlossen, dass Schengen für die Schweiz in Kraft gesetzt werden kann. Der eigentliche Beschluss folgt heute Mittag im Gemischten Ausschuss. Inkraftsetzung erfolgt nun also definitiv am 12. Dezember 2008.

Ich wünsche euch alles Gute! Ihr müsst nun einfach einmal abwarten, wie die Botschaft entscheidet.

Liebe Grüsse

Celloplayer
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Antwort #9 - 27.11.2008 um 11:19:22
 
sevgilim_10 schrieb am 26.11.2008 um 21:29:22:
ja das wird jetzt wohl zu spät sein....


Wenn Ihr die Selbstauskunft sowieso braucht, warum beantragt er sie nicht einfach heute? Das ist doch vom Visum völlig unabhängig, und in zwei Wochen würdet Ihr in die Urlaubszeit (Weihnachten / Sylvester) reinrutschen.
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Antwort #10 - 27.11.2008 um 13:17:33
 
Es ist war korrekt was die Schengenausschreibungen betrifft, jedoch  werden die Ausschreibungen im SIS zu Einreiseverweigerung im Regelfall alle 3 Jahre nach Prüfung  verlängert, sofern keine Befristung der Ausschreibung beantragt wurde. Was die Schweiz betrifft, so sieht die Schweiz seit August alle Schengenfahndungen und stellt auch Schengenfahndungen in das SIS ein mit Ausnahme der Fahndungen zur Einreiseverweigerung, diese werden erst mit der vollständigen Inkraftsetzung im Dezember veröffentlicht.
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Antwort #11 - 29.11.2008 um 21:29:39
 
Hm...also nochmal ein kurzer Zwischenbericht :

er war ja gestern beim Schweizer Konsulat und sie meinten auch dass die Unterlagen tiptop sind uns es da rein gar keine Probleme gibt-

ABER : die erste Frage war : Warum wurden sie in D geboren und sind jetzt in der Türkei? Warum wollen sie nicht nach D ?
Waren sie im Gefängnis ?

ja ob die Behörden das jetzt im SIS gesehen haben .... weiß ich nicht...

aber er hat natürlich die Wahrheit gesagt , was da mal vorgefallen war vor 10 Jahren...

Und jetzt hat er am Montag um 11 uhr 30 den nächsten Termin und bekommt dann Auskunft ob das Visum abgelehnt wurde oder nicht  unentschlossen

haben uns sehr gewundert, dass es so schnell geht...

ja aber was sollen wir jetzt denken????

Entscheidung wurde vor dem Stichtag 12.12. gefällt ,
Er hat aber Visum ab 25.12. beantragt....
also Schweiz ist dann schon bei Schengen....

bin mir jetzt bei gar nichts mehr sicher...
darf er denn überhaupt in ein Schengenland, wenn er Einreiseverbot in einem anderen Schengenland hat????

wie die Entscheidung ausfällt - keine Ahnung  Augenrollen

was ist wahrscheinlicher ?

liebe grüße
sevgilim

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Antwort #12 - 01.12.2008 um 10:38:56
 
Heißt das, dyass Ihr immer noch keine Lust zur Selbstauskunft gehabt habt? Die Antwort könntest Du schon haben.

Zu Deiner Frage: Am besten, er ruft hinterher an, dann weißt Du ja die Antwort. Das wir jetzt raten, was bei der Selbstauskunft herausgekommen wäre, wenn Du es letzte Woche gemacht hättest, ist ein bisschen unsinnig.

Stellt doch einfach fest, was bei SIS eingetragen ist, und lasst es löschen, wenn das möglich ist.
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Antwort #13 - 02.12.2008 um 21:10:18
 
Also die Nachricht war : Visum abgelehnt Griesgrämig

Gründe ??? : nicht etwa wegen seiner Straftat oder sonst was - nein Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet !!!!

das womit wir nie gerechnet haben....
wenn er nicht mit seinen Unterlagen beweisen konnte, dass er ein gutes Leben in der Türkei hat und es nicht nötig hat in der Schweiz zu bleiben dann weiß ich auch nicht  hä?

aber na gut....er erhebt Einspruch gegen dieses Urteil und hat am Freitag den nächsten Termin

das Geld ist es dann auch wert...




reinhard schrieb am 01.12.2008 um 10:38:56:
Heißt das, dyass Ihr immer noch keine Lust zur Selbstauskunft gehabt habt? Die Antwort könntest Du schon haben.

Ach so geht das so schnell ??? Tut mir leid ich kenne mich mit sowas gar nicht aus, wie man da vorgehen muss und so....habe ich das falsch verstanden ? - er muss mit diesem Antrag da von der Selbstauskunft zu einer deutschen Behörde in der Türkei und muss sich seine Unterschrift begläubigen lassen ja? und dann muss er mir noch eine Vollmacht ausstellen, dass das dann zu mir geschickt wird richtig ?
aber die türkische Post braucht ewig also werden wir jetzt glaub ich auch noch nicht schneller gewesen...
ich glaube ich nehm den Ántrag selbst mit wenn ich das nächste mal bei ihm bin...


Zu Deiner Frage: Am besten, er ruft hinterher an, dann weißt Du ja die Antwort. Das wir jetzt raten, was bei der Selbstauskunft herausgekommen wäre, wenn Du es letzte Woche gemacht hättest, ist ein bisschen unsinnig.

aber mit seiner Einreisesperre hat es ja eh anscheinend nichts zu tun.... Augenrollen


Stellt doch einfach fest, was bei SIS eingetragen ist, und lasst es löschen, wenn das möglich ist

ja wenn das so einfach wäre.... oder ist es was anderes seine Personenangaben im SIS löschen zu lassen und direkt seine Einreisperre zu befristen lassen ???
braucht man aber bestimmt für beides einen guten Grund hm ?



trotzdem Danke für deine Hilfe

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sevgilim
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Antwort #14 - 02.12.2008 um 21:54:22
 
Wenn Du auf das Wort Selbstauskunft klickst, hast Du das Formular. Kann er auch. Hinschicken, und alles wird gut. Ach ja: Ein paar Euro kostet es dann noch.

Mach Dir nicht so furchtbar viele Gedanken, die Selbstauskunft ist einfacher als ein Beitrag in diesem Forum. Mach einfach.
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