Hallo liebe Forenteilnehmer,
Ich habe eine - für mich - komplizierte Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Die Vorgeschichte ist folgende: Eine Freundin aus der Ukraine wollte zu Besuch kommen. Wir haben das Visum ordentlich beantragt, mit
VE usw.
Das Visum wurde abgelehnt.
Wir haben nachgefragt bei der Botschaft und sie hat folgendes geantwortet:
Die Freundin hatte 2006 ein Schengenvisum für ein anderes Land - nicht Deutschland. Sie ist aber über Deutschland eingereist - und auch wieder ausgereist. Deshalb bezweifelt die Botschaft, dass sie jemals in diesem Land war. Ansonsten sprechen wohl keine Gründe gegen die Erteilung eines Besuchsvisums.
Nun wollen wir einen Neuantrag für ein Visum stellen - und versuchen nachzuweisen, dass sie in besagtem Land war (was auch der Wahrheit entspricht, Nachweis ist aber schwierig - da bei Grenzübertritt kein Stempel gegeben wurde und sie getrampt ist).
Fragen:
1. Wir würden gerne zum Neuantrag den - versuchten - Nachweis beilegen, dass sie in besagtem anderen Land war (Bilder, Reiseroute, etc.)
Ist das richtig? Oder sollten wir eine
Remonstration einreichen (wobei ich ein bischen Angst habe, dass das ewig dauern kann)? Lieber wäre mir ja ein Neuantrag ...
2. Kann man eine Art "Remonstrierung" mit einem Anschreiben zum neuen Antrag an die Botschaft verbinden?
3. Wie kann man ihren Aufenthalt im Drittland noch nachweisen?
4.
VE: Auf der
VE ist ein Stempel: Visum abgelehnt, Datum etc.
Kann sie noch einmal vorgelegt werden?
5. Gültigkeit
VE: 3 oder 6 Monate? Der neue Visumantrag würde noch innerhalb 3 Monaten nach "ersten möglichen Eintrittsdatum" liegen. Allerdings mehr als 3 Monate nach Erstellung der
VE. Ich habe widersprüchliche Angaben gefunden, wie lange die
VE gültig ist. Entscheided das jede
AV selbst?
Vielen vielen Dank für hilfreiche Antworten!