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FZV meiner phil. Ehefrau (Gelesen: 7.211 mal)
Garak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.11.2008 um 15:57:47
 
Hallo,

ich bin neu im Forum und will mich und meinen Fall erstmal kurz vorstellen. Ich erhoffe mir, das ihr mir Hilfe und Tipps im Umgang mit meiner ALB geben könnt.
Ich bin 34 Jahre alt, komme aus Hamburg und bin leider seit kurzem Hartz 4 Empfänger. Ich bin Deutscher Staatsbürger und habe keine Kinder. Ich war bis zur jetzigen Ehe vorher noch nie verheiratet.
Ich bin seit Juli 08 mit einer Filipina verheiratet. Wir haben auf den Philippinen geheiratet. Nun hat sie im November den Antrag bei der DBM auf ein FZV gestellt. Gestern kam nun ein Brief von meiner ALB (Hamburg). Habe zwar keinen Scanner, aber ich schreibe den Brief mal ab:

Sehr geehrter Herr XXXX,

die o.g. Person hat bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt, in dem Sie als Referenzperson genannt sind.
Der Originalantrag liegt hier zur Zeit noch nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass eine persönliche Vorsprache von Ihnen eventuell noch erforderlich sein kann.
Für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie deshalb gebeten, folgende Unterlagen zunächst nur per Post unter Angabe des o.a. Aktenzeichens bis zum 15.12.08 einzureichen.

- Personalausweis (beidseitige Kopie)
- Heiratsurkunde (Kopie)

Zu den Nachfolgenden Punkten sind Angaben unbedingt erforderlich:

- Formlose Angabe, ob Sie schon einmal verheiratet waren, in dem Fall das Scheidungsurteil beifügen

- Beigefügte Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt (bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie, von schriftlichen oder telefonischen Nachfragen abzusehen. Sobald Ihre persönliche Vorsprache erforderlich bzw. die Bearbeitung hier abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung hierüber.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX


Das war der Brief...beigefügt noch 2 Seiten mit Fragen zum Lebensunterhalt und Wohnverhältnissen...dazu wird auch noch nach Krediten gefragt.

Jetzt meine Fragen:

- Muss ich wirklich den Lebensunterhalt nachweisen ? Und den Wohnraum ? Und meine Kreditverhältnisse ?

- Was schreibe ich jetzt zurück ? Ich sollte ja möglichst nett und freundlich bleiben, andererseits möchte ich möglichst keine Erklärung zum LU abgeben. Wie könnte ich das formulieren ? Könnt Ihr mir da helfen ? Ich bin im Umgang mit Behörden leider unerfahren und möchte nichts falsch machen.

Im Voraus schonmal vielen Dank !!!

Gruß

Garak
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2008 um 16:06:46
 
Garak schrieb am 23.11.2008 um 15:57:47:
- Was schreibe ich jetzt zurück ? Ich sollte ja möglichst nett und freundlich bleiben, andererseits möchte ich möglichst keine Erklärung zum LU abgeben. Wie könnte ich das formulieren ?


Wenn Du zum LU nichts schreibst, wird sie die ABH schon denken, daß es da ein Problem gibt. Also ruhig Kopie des Bewilligungsbescheids einreichen. Schätze, Du hast nicht auf den Philippinen (längere Zeit) gelebt?

Kredite sind m.E. bei FNZ zu Deutschen egal.

Gruß, ULF
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Garak
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Antwort #2 - 23.11.2008 um 16:20:41
 
Nein, ich habe nur 2x Urlaub dort gemacht, waren nur ein paar Wochen.

Soll ich den Hartz 4 Bescheid mitschicken ? Können die dann von der ALB die Zustimmung verweigern ?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.11.2008 um 16:55:16
 
Garak schrieb am 23.11.2008 um 16:20:41:
Soll ich den Hartz 4 Bescheid mitschicken ? Können die dann von der ALB die Zustimmung verweigern ?


Sollte in Deinem Fall kein Nachzugshindernis sein, also: einreichen.

Gruß, ULF
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Enda
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Antwort #4 - 23.11.2008 um 16:58:04
 
Deine Anfrage wird in ähnlicher Form immer wieder gestellt, kannst ja mal ein bisschen stöbern und nachlesen. Meistens gibt es zwei "Sorten" von Antworten:

Die erste Gruppe meint, die ABH hätte kein Recht (Datenschutz?), Nachweise zum Einkommen und schon gar nicht zu den Wohnverhältnissen zu fordern, da bei dir als Deutschem eine FZF nach §28 Aufenthaltsgesetz vorliegt und du anscheinend keine Regelausnahme (doppelte Staatsbürgerschaft o.ä.) bist. Ergo: Lebensunterhalt spielt bei der FZF-Entscheidung überhaupt gar keine Rolle (höchstens vielleicht bei der Frage, auf welchen Zeitraum die AE für deine Frau zunächst befristet werden soll). Und die ABH solle gefälligst ihre Datensammelwut im Zaum halten.

Die zweite Gruppe meint: Zeig der ABH halt alle Unterlagen und sei kooperativ, eventuell lässt sich die ABH sonst einfach viel Zeit mit der Bearbeitung oder macht ähnlichen Schnickschnack. Erst wenn vielleicht behauptet wird, dein LU reiche für die FZF nicht aus, dann müsstest du härter werden und nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage fragen, die es nämlich nicht gibt. Es sei denn, bei dir liegt eine Regelausnahme vor (was nicht der Fall zu sein scheint), dann kann das FZF-Visum eventuell verweigert werden.

Die Entscheidung, wie du vorgehen möchtest, liegt letztendlich bei dir.
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« Zuletzt geändert: 23.11.2008 um 17:09:26 von Enda »  
 
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nixwissen
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Antwort #5 - 23.11.2008 um 17:26:50
 
Hi,

wir leben auch in HH und daher hast Du es mit der selben zentralen ABH zu tun.
Die fragen standardmässig nach LU, auch bei Deutschen. Ich hatte tel. Kontakt (war zu der Zeit in China) und das Thema war erledigt, nachdem ich kurz erwähnte, daß ich als Deutscher dies doch nicht müsste. Der MA war im Übrigen sehr freundlich, möchte ich noch erwähnen.
Ich musste noch erklären (per Email!), daß ich nicht unterhaltspflichtig für irgendwen bin. (Wenn doch, würde ev. doch geprüft werden müssen)
Der Ablauf war bei uns so: Ich hatte etwa 2 Wochen nach Antrag bei der ABH angerufen, weil ich wusste, daß ich auch so einen Schrieb kriegen würde aber zu der Zeit eben noch bei meiner Frau in China war. Der Antrag war gerade bei der ABH aufgeschlagen und anlässlich meines Anrufs hat sich der MA gleich den Fall vorgenommen. Ich glaube die Zustimmung hat er einen Tag später nach meiner Email mit der Stellungnahme an die Botschaft geschickt.

Ich schlage vor, daß Du dort kurz anrufst und klärst, daß Du den Teil mit LU und Wohnung ignorieren kannst.

Bei Erteilung der AE interessiert die ABHen in HH das Einkommen bei Deutschen übrigens nicht, es gibt die erste AE immer für 18 Monate.
Woanders kann die Länge der ersten AE vom Einkommen abhängen, in HH ist das nicht so.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Eduard
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Antwort #6 - 23.11.2008 um 17:35:30
 
Nur der Vollständigkeit halber, es gibt noch einen dritten Weg, man muss das nicht bis zum Ende durchfechten, man kann einfach (tunlichst nach der AE-Erteilung) den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Dieser ermittelt von Amts wegen und bewahrt auch Deine Anonymität, wenn Du das wünschst.

Eduard
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Garak
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Antwort #7 - 23.11.2008 um 19:11:00
 
Erstmal Danke an Ulf, Enda, nixwissen und Eduard für die Hilfe  Smiley
Ich finde es sehr gut, das es so ein Forum für Normalbürger gibt, weil man doch teilweise vor Situationen steht, in denen man nicht weiss, wie man mit Behörden und Beamten umgehen soll.

nixwissen schrieb am 23.11.2008 um 17:26:50:
Hi,

wir leben auch in HH und daher hast Du es mit der selben zentralen ABH zu tun.
Die fragen standardmässig nach LU, auch bei Deutschen. Ich hatte tel. Kontakt (war zu der Zeit in China) und das Thema war erledigt, nachdem ich kurz erwähnte, daß ich als Deutscher dies doch nicht müsste. Der MA war im Übrigen sehr freundlich, möchte ich noch erwähnen.
Ich musste noch erklären (per Email!), daß ich nicht unterhaltspflichtig für irgendwen bin. (Wenn doch, würde ev. doch geprüft werden müssen)
Der Ablauf war bei uns so: Ich hatte etwa 2 Wochen nach Antrag bei der ABH angerufen, weil ich wusste, daß ich auch so einen Schrieb kriegen würde aber zu der Zeit eben noch bei meiner Frau in China war. Der Antrag war gerade bei der ABH aufgeschlagen und anlässlich meines Anrufs hat sich der MA gleich den Fall vorgenommen. Ich glaube die Zustimmung hat er einen Tag später nach meiner Email mit der Stellungnahme an die Botschaft geschickt.

Ich schlage vor, daß Du dort kurz anrufst und klärst, daß Du den Teil mit LU und Wohnung ignorieren kannst.

Bei Erteilung der AE interessiert die ABHen in HH das Einkommen bei Deutschen übrigens nicht, es gibt die erste AE immer für 18 Monate.
Woanders kann die Länge der ersten AE vom Einkommen abhängen, in HH ist das nicht so.

Gruß,
Norbert


Das hört sich doch gut an, ich werde Deinen Tipp befolgen und Morgen mal anrufen. Ich glaube es gibt in Hamburg nur diese zentrale ALB, deswegen haben wir wohl die gleiche. Sie ist in der Amsinckstrasse 28.
Ich würde gerne möglichst freundlich und kooperativ bleiben, aber nicht unbedingt meine Hartz4 Unterlagen schicken. Ich hoffe, das meine Sachbearbeiterin da auch so einsichtig ist.
Ich halte Euch mit meinem Fall auf dem Laufenden.

Vielen Dank nochmal !

Gruss

Garak


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nixwissen
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Antwort #8 - 23.11.2008 um 20:38:26
 
Hi,

es gibt die zentrale ABH in HH, die zuständig ist für Ausländer, die noch nicht in D sind. Wenn Deine Frau dann in D ist, ist die ABH in Deinem Bezirk zuständig.

Du hast übrigens die richtige Einstellung, um das schmerzlos über die Bühne zu bringen: Über die eigenen Rechte informiert sein aber immer schön freundlich und kooperativ.

Gruß,
Norbert
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Garak
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Antwort #9 - 26.11.2008 um 10:17:22
 
So, es gibt Neuigkeiten, leider keine guten  Griesgrämig

Ich habe seit Montag versucht meine SB zu erreichen. Heute hab ichs erst geschafft, war immer besetzt oder ging keiner ran.

Es ging ein Mann ran. War wohl ein Kollege. Ich habe höflich gefragt, ob ich denn meine SB sprechen könnte, darauf meinte er nur, sie sei für mich nicht zu sprechen...sehr freundlich.
Er meinte dann, was ich will, ich solle es ihm sagen. Hab ich dann auch getan. Habe gesagt es geht um das Visumverfahren meiner Ehefrau nach Deutschland und den Brief, den ich bekommen habe. Und eben, das Unterlagen zum gesicherten Lebensunterhalt gefordert werden, die ja in meinem Fall nicht nötig sind.
Er meinte, ich habe nicht zu bestimmen was nötig sei und was nicht. Ausserdem habe ich als Referenzperson eine Mitwirkungspflicht nach §82 Aufenthaltsgesetz. Ich meinte, das hat doch der Antragsteller. Er meinte nein, in der Auslegung des Paragraphen wird auch die Referenzperson einbezogen. Na ja.
Ich meinte dann, nach §28,1 muss ich doch nicht Unterlagen zum LU einreichen. Er meinte, ich muss alles einreichen was gefordert wird, erst dann wird meine Situation von der ALB geprüft und eingeschätzt und dann wird entweder eine Zustimmung zum Visum gegeben oder nicht. Die Entscheidung wird mir aber nicht mitgeteilt. Ich könne aber davon ausgehen, das wenn die ALB die Zustimmung verweigert, das das Visum von der Deutschen Botschaft abgelehnt wird. Erst dann nach der Ablehnung könnte meine Frau remonstrieren und dann würde eine Begründung gegeben.
Tja, also hat sich für mich nach einer indirekten Drohung angehört, entweder ich reiche alles ein, oder sie lehnen gleich ab.

Die Frage ist, was soll ich jetzt tun ? Wie soll ich reagieren ?

Bitte um Rat und Hilfe  unentschlossen
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Eduard
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Antwort #10 - 26.11.2008 um 10:45:26
 
Wie war das mit der Grabinschrift? "Er hatte die Vorfahrt."  Zwinkernd

Letzten Endes hast Du zwar Recht, aber Du kannst nicht verhindern, dass die ABH den Vorgang zeitlich verzögert. Damit wäre für mich die Entscheidung klar, auch wenn ich mir offen halten würde, mich hinterher zu beschweren.

Eduard
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Antwort #11 - 26.11.2008 um 10:52:29
 
Garak schrieb am 26.11.2008 um 10:17:22:
Die Frage ist, was soll ich jetzt tun ? Wie soll ich reagieren ?


Enda und Eduard haben eigentlich schon alles, was zu sagen ist, geschrieben.

Ich halte das Verhalten "Deiner" ABH nur für insoweit korrekt als das die Frage der LU - Sicherung bei der Erteilung der AE nach der Einreise Deiner Frau eine Rolle spielen kann, und zwar hinsichtlich der Dauer, für die dann erstmalig erteilt wird (so zumindest die Anwendungshinweise des BMI). - Das hat aber nichts mit dem Visaverfahren zu tun. Diesbezüglich liegen die Dinge so strittig, wie hier schon dargestellt. Das ist durchaus misslich und mein Verständnis für das Vorhgehen so mancher ABH in solchen und ähnlichen Fällen hält sich in Grenzen - aber was solls.

Ich an Deiner Stelle würde alles einreichen und mir vorbehalten, die Sache so zu machen, wie Eduard das hier vorgeschlagen hat. - Dem Fortgang des Visaverfahrens würde so erst einnmal nichts im Wege stehen und doch würdest Du Dir (wenigstens im Nachhinein) nicht einfach alles gefallen lassen.

Zu dieser von Dir widergegebenen Interpretation des § 82 AufenthG durch den Mitarbeiter der ABH
Garak schrieb am 26.11.2008 um 10:17:22:
Ausserdem habe ich als Referenzperson eine Mitwirkungspflicht nach §82 Aufenthaltsgesetz. Ich meinte, das hat doch der Antragsteller. Er meinte nein, in der Auslegung des Paragraphen wird auch die Referenzperson einbezogen.
würde ich sehr gern mal eine Expertenmeinung hören.

Weder die Anwendungshinweise des BMI noch mir vorliegende Gesetzeskommentare geben in dieser Richtung etwas her. Aber folgenden Satz habe ich in einem der Kommentare (Renner) gefunden:

Zitat:
"Der Ausländer ist ... nicht gehalten, ohne verfahrensmäßigen Anlass prophylaktisch seine Verhältnisse und die seiner Angehörigen zu offenbaren."


sic! ...

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« Zuletzt geändert: 26.11.2008 um 11:03:03 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #12 - 16.03.2009 um 05:51:04
 
Hallo,

ich hatte ja schon vor Monaten meinen Fall mal geposted. Inzwischen ist alles ziemlich weit fortgeschritten. Die ALB hat inzwischen ihre Prüfung beendet. Das Ergebnis wurde mir (wie angekündigt) nicht mitgeteilt. Es heisst, das die Stellungnahme der ALB an die Botschaft übermittelt wurde und ab jetzt die Entscheidung über die Vergabe des Visums bei der Auslandsvertretung liegt.
Man kann davon ausgehen, das bei einer positiven Stellungnahme, das Visum ausgestellt wird und bei einer negativen eben nicht. Ich wüsste nicht, warum die Stellungnahme negativ ausgefallen sein sollte. Oder anders formuliert: Ich rechne mit einer positiven Stellungnahme.

Jetzt meine Frage an die Experten: Wie ist jetzt der Ablauf in der Botschaft ? Und wie lange wird es jetzt noch dauern, bis zur Bekanntgabe der Entscheidung ?
Ich (und meine Frau natürlich auch) sitze wie auf glühenden Kohlen. Kann mir jemand was dazu sagen ?
Das wäre nett  Smiley

P.S. Papiere in der Botschaft sind vollständig, inkl. Deutsch-Test.
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mojo
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Antwort #13 - 16.03.2009 um 19:02:46
 
Hallo Garak,

ich habe fast das gleiche Anschreiben bekommen wie Du. Das muss wirklich ein Einheitsschreiben sein.
Kannst Du mir sagen, wie lange es genau gedauert hat, bis die ABH Dir das Ergebnis mitgeteilt hat?
Und musstest Du zu einem Interview?

Gruß,
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Garak
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Antwort #14 - 16.03.2009 um 20:59:40
 
Hallo mojo,

es hat fast auf den Tag genau 4 Monate gedauert bis die Prüfung abgeschlossen war. Das Ergebnis wurde mir allerdings nicht mitgeteilt. Und ich musste nicht zum Interview.
Ja, ich denke mal, das es ein Einheitsschreiben ist.
Im Moment hänge ich so ein bisschen im luftleeren Raum, weil ja im Prinzip alles klar ist, nur eine Entscheidung gibt es noch nicht. Ich weiß halt nicht, ob ich bei der Botschaft mal anrufen oder per mail, nachfragen soll, oder einfach weiter abwarten. Einerseits will ich nicht drängeln und stören, andererseits haben Wir jetzt schon lange genug gewartet und alle Papiere sind klar. Keine Ahnung. Falls jemand in einer ähnlichen Situation war, wäre ich um Rat dankbar  unentschlossen
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