Hallo,
mein Mann kommt aus Sambia und ist mit einer
AE zur Studienvorbereitung in Deutschland.
Wir haben am 18 September in Dänemark geheiratet, Ehe ist auch beim Meldeamt eingetragen, kein Familienbuch.
Dann sind wir zur
ABH gegangen, um die neue
AE zu beantragen, doch der Beamte sagte uns, dass wir einen Mietvertrag mit ausreichend Wohnfläche bräuchten, da wir uns aber ein einziges WG Zimmer teilten, sei der Platz zu klein.
Eine eigene Whg war aber in der Stadt finanziell nicht drin,
also sind wir dann in eine leerstehende Wohnung meiner Eltern ins Dorf gezogen, in einem anderen Bundesland.
Dort haben wir uns vor 5 Wochen gemeldet, dass mein Mann seine
AE zum Zweck Eheführung beantragen möchte.
Der Mann gab uns Bewerbungsbogen, Liste vorzubringender Dokumente (wieder einschließlich Mietvertrag und meinem Einkommensnachweis) uns sagte, er müsse die Unterlagen meines Mannes von der alten
ABH anfordern.
Seit 5 Wochen wartet er nun erfolglos auf diese Unterlagen, ich habe bei der alten
ABH angerufen, diese meinte, sie leite die Papiere weiter, doch nichts geschieht.
Frage: Gibt es keine Frist, bis zu der die Unterlagen weitergegeben werden müssen?
Eigentlich hat mein Mann doch schon seitdem wir uns bei der
ABH gemeldet haben einen Anspruch auf die neue
AE? Wie lange können die das noch herauszögern?
Hat mein Mann nicht eigentlich auch schon seit der Heirat einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis? Er kann bisher nicht mal einen kleinen Nebenjob ausüben und unsere finanzielle Situation wird immer unhaltbarer (bin selber Studentin mit Bafög, aber kriege Studium und Arbeit kaum unter einem Hut, Studium leidet sehr).
Ist für die Arbeitserlaubnis die neue
AE eigentlich zwingend erforderlich?
Und noch eine letzte Sache, warum muss ich meine Einkommensnachweise vorlegen, und kann es Probleme geben, weil mein Einkommen für uns beide zu klein ist?
Vielen vielen Dank für eure große Hilfe!!!!!
LG, Vee