RemonstrationBei Visaanträgen kommt es natürlich auch vor, dass Anträge abgelehnt werden. Dies geschieht zunächst durch eine formloses Ablehnungsschreiben der Botschaft bzw. des Generalkonsulates, ohne Nennung der konkreten Ablehnungsgründe.
Hat der Antragsteller Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Visumantrags, so kann er, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, innerhalb eines Jahres, der Botschaft/dem Konsulat gegenüber remonstrieren, d.h. gegen die Ablehnung Einwände erheben.
Diese
Remonstration sollte schriftlich, oder aber mündlich zur Niederschrift geschehen. Hierin sollten Gründe enthalten sein, warum ein Visum doch erteilt werden sollte. Ein einfaches Wiederholen der Gründe aus dem abgelehnten Antrag heraus ist i. d. R. nicht ausreichend, eben sowenig wie der einfache Ausdruck der Unzufriedenheit über die Ablehnung.
Aufgrund der
Remonstration gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Ablehnung wird aufrechterhalten, die Gründe hierfür werden ausführlich benannt. Am Ende des Remonstrationsbescheides befindet sich dann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der man, bis zu 4 Wochen nach Erhalt des Remonstrationsbescheides, Klage am Verwaltungsgericht Berlin einlegen kann.
2. Der
Remonstration wird entsprochen. D.h., dass ein Visum erteilt wird. Dieses kann im vollen Umfang, wie beantragt, geschehen, oder mit Einschränkungen .z. B. kürzerer Zeitraum.
In beiden Fällen bekommt der Remonstrierende einen Bescheid der zuständigen Botschaft/Konsulat.
Vielleicht liest du das mal.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1227175437/0Michael