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Visum abgelehnt-was nun?? (Gelesen: 2.549 mal)
FrauBelaFarinRod
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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22.11.2008 um 01:30:50
 
Hallo, habe eine frage: ich habe versucht einen Freund (ist noch Schüler z.Zt.) aus der Türkei zu mir einzuladen. Er hat von mir ein Einladungsschreiben und eine Verpflichtungserklärung bekommen und ist mit seinen kompletten vom Konsulat benötigten Unterlagen zum Konsulat-Termin gegangen, und da hiess es dann, nachdem man seine Unterlagen nur flüchtig überflogen hatte: Touristenvisum abgelehnt, und er würde auch niemals ein Visum bekommen. Es wurden keine Gründe genannt warum das Visum abgelehnt wurde. Sie waren dort nur sehr unfreundlich ud fingen an auf deutsch zu diskutieren, was er natürlich leider nicht verstand....diesen Monat war ich in Istanbul um ihn zu besuchen und bin dann mal selber zum Konsulat gedackelt um nach dem Grund zu fragen warum das Visum abgelehnt wurde, aber man sagte nur: sorry, die Gründe müssen wir nicht nennen!!Super!! Tja, und nun möchte ich gerne wissen, ob mit Jemand weiterhelfen kann oder ein paar Tips hat um doch noch an das Visum zu kommen. Es ist ja lediglich ein 4 Wochen Touristenvisum, sonst nix....kann es eventuell daran liegen das er noch nicht beim Militär war? oder hatten die im Konsulat nen schlechten Tag??grrrr....ich würde ihn so gerne mal für 4 Wochen nach Deutschland einladen  weinend   ......
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Mikael321
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.11.2008 um 02:27:48
 
Remonstration
Bei Visaanträgen kommt es natürlich auch vor, dass Anträge abgelehnt werden. Dies geschieht zunächst durch eine formloses Ablehnungsschreiben der Botschaft bzw. des Generalkonsulates, ohne Nennung der konkreten Ablehnungsgründe.

Hat der Antragsteller Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Visumantrags, so kann er, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, innerhalb eines Jahres, der Botschaft/dem Konsulat gegenüber remonstrieren, d.h. gegen die Ablehnung Einwände erheben.

Diese Remonstration sollte schriftlich, oder aber mündlich zur Niederschrift geschehen. Hierin sollten Gründe enthalten sein, warum ein Visum doch erteilt werden sollte. Ein einfaches Wiederholen der Gründe aus dem abgelehnten Antrag heraus ist i. d. R. nicht ausreichend, eben sowenig wie der einfache Ausdruck der Unzufriedenheit über die Ablehnung.

Aufgrund der Remonstration gibt es zwei Möglichkeiten:

   1. Die Ablehnung wird aufrechterhalten, die Gründe hierfür werden ausführlich benannt. Am Ende des Remonstrationsbescheides befindet sich dann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der man, bis zu 4 Wochen nach Erhalt des Remonstrationsbescheides, Klage am Verwaltungsgericht Berlin einlegen kann.
   2. Der Remonstration wird entsprochen. D.h., dass ein Visum erteilt wird. Dieses kann im vollen Umfang, wie beantragt, geschehen, oder mit Einschränkungen .z. B. kürzerer Zeitraum.

In beiden Fällen bekommt der Remonstrierende einen Bescheid der zuständigen Botschaft/Konsulat.

Vielleicht liest du das mal.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1227175437/0

Michael
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.11.2008 um 03:05:23
 
FrauBelaFarinRod schrieb am 22.11.2008 um 01:30:50:
und da hiess es dann, nachdem man seine Unterlagen nur flüchtig überflogen hatte: Touristenvisum abgelehnt, und er würde auch niemals ein Visum bekommen.

Heist das nun, dass seine Unterlagen nicht einmal angenommen wurden und er auch keine Visa-Gebühr bezahlt hat?

Sollte es so gewesen sein, dann hilft eine Remonstration auch nicht, da es zu keiner Antragsabgabe kam und hierdurch auch kein Vorgang Aktenkundig ist.

Eine Bitte noch, könntest Du bei deinen postings Absätze machen, es liest sich dann wesentlich einfacher.

Muki
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FrauBelaFarinRod
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Antwort #3 - 22.11.2008 um 10:51:25
 
Jetzt wo Du es sagst.....
Die haben ihm tatsächlich alle Unterlagen wiedergegeben, sodass er die 60 euro Visumgebühr nicht zahlen muss.
Dann hilft ja auch kein Einspruch  Griesgrämig
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Muki
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Antwort #4 - 22.11.2008 um 11:17:42
 
Dann solltest Du am besten das nächste mal wenn Du in der Türkei bist, mit deinem Freund zum Konsulat "hindackeln" und mit ihm die Unterlagen abgeben. Bitte auch keine KV vergessen. Leider ist es so, dass Du dort als deutscher Staatsbürger besser behandelt wirst.

Könnte es sein dass gegen deinem Freund was vorliegt?
Ist dein Freund auch über 18 Jahre?

Muki
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FrauBelaFarinRod
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Antwort #5 - 22.11.2008 um 19:38:09
 
Tja wenn das mal alles so einfach wäre mit dem Konsulat....also er ist 27 und ist auch nicht aktenkundig oder sonst irgendwas. Er hatte mir allerdings seine für das konsulat benötigten Unterlagen und Dokumente mal gezeigt und da haben die leutchen vom Konsulat auf eine Studienbescheinigung "fernstudium" draufgeschrieben...
hatte schon überlegt ob sie ihn falsch verstanden haben,
und dachten das er hier studieren will??!!
Habe vorhin nochmal mit Ihm gesprochen und er erzählte das sein vater einen Bekannten hat, wessen Sohn das gleiche Problem hatte wie er.
Da die Familie aber ziemlich viel Geld hat, war das ganze Problem dann schnell mit 5000 Lira zu lösen, und der Gutste konnte dann für 1 Monat nach Deutschland !!
Ist das noch fair????????????????? Ärgerlich


Änderung:
Folgepost eingefügt:


Ahhh sorry!!

habe wieder vergessen Postings zu setzen

zum einfacher lesen..... Smiley

denke beim nächsten mal dran, versprochen
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« Zuletzt geändert: 22.11.2008 um 20:41:01 von Mick » 
Grund: Postings zusammen geführt. 
 
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