Jabo schrieb am 26.03.2009 um 20:55:34:Sie hat eine teilzeit job gemecht und hat einen EEA Family Permit für mich bei der (İmmigration office) in England for 3 Wochen beantragt.
Jetzt Hat sie die ganzen ausgefüllten Papiere wie die Antrag Formülere usw. vom (immigration Office) zurück gekirgt und gesagt bekommen; mir zu schicken damit soll ich zu Englischen Bttschaft in der Türkei gehen.
Sie hat als einkommen 400 pounds netto und gibt 200 P für ihre lebenskosten aus.
Was könnt ihr sagen?
Nun was dem nechst werden wird?
Meint ihr ich könnte so ein EEA Family Permit nach England bekommen und Bald mit meinem Schatz sein?
Hallo Jabo,
ein "EEA Family Permit" ist eine Art Visa, und zwar die Art, die dir die Einreise ermöglicht als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der schon in GB ist oder mit dir einreist.
Infos hier
For European Citizens sowie bei
UKVisas. (Beide auf Englisch.)
Weitere Fragen kannst du im
UK Immigration Forum stellen.
Stefan-TR schrieb am 28.03.2009 um 21:36:55:Und letzt hab ich auch gelesen, dass man in UK sogar als unverheirateter Partner eine
FZF machen kann und der Auslaender nach 2 Jahren (glaube ich) Daueraufenthalt erwerben kann.
Ja, UPV, Unmarried Partner Visa. (Aus deutscher Sicht "befristete AE", juristisch "limited leave to remain as an unmarried partner".)
Daueraufenthalt (ILR, Indefinite Leave to Remain) kann man als Partner (unverheiratete, verheiratete, eingetragene Partnerschaft) nach zwei Jahren beantragen, das stimmt. In anderen Fällen nach fünf Jahren. Änderungen sind geplant. Für ILR muss man den Test "Life in the United Kingdom" in englischer Sprache bestehen.
Aber wir wollen Jabo nicht verwirren: dies gilt ja für Partner britischer Staatsangehöriger.
Jambos Fall richtet sich nach europäischem Recht, ILR nach fünf Jahren. (Ohne den Test.)