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Abweichende Reisepassnummer gegenüber VE (Gelesen: 1.456 mal)
Lerato
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i4a rocks!


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abweichende Reisepassnummer gegenüber VE
18.11.2008 um 20:31:04
 
Folgendes Problem:
Meine Freundin möchte mich am 16.12.08 in Deutschland besuchen. Sie stammt aus Lesotho. Ich habe ihr bereits eine Verpflichtungserklärung zugesandt und dort die Nummer ihres gültigen Reisepasses eingetragen. Da sie öfters mal eben nach Südafrika rüber geht, sind kaum noch freie Seiten im Pass vorhanden. Es werden aber mindestens zwei leere Seiten für die Einreise (Durchreise) empfohlen. Allein für die Visabeschaffung werden voraussichtlich ein bis zwei Seiten abgestempelt werden müssen. Also war sie heute auf der dortigen Passstelle und man sagte ihr, dass eventuell die Möglichkeit bestehen würde ihr einen Ersatzpass auszustellen, dies aber in der Regel nur bei Geschäftsaufenthalten oder Bildungsmaßnahmen gemacht werde. Näheres soll sie morgen erfahren. In diesen Ersatzpass wird zu der neuen Nummer die des alten eingetragen. Man meinte, es sollte bei der Einreise nach Deutschland keine Probleme machen, gab aber zu, dass man sich nicht ganz sicher sei.
Sicherlich weiß jemand hier im Forum eine kompetente Antwort hierauf zu geben. Wäre dafür sehr dankbar.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 19.11.2008 um 10:25:06
 
Sie sollte bei der Visumsbeantrgung vielleicht auch den alten Pass mitnehmen, insofern liese sich die neue Passnummer erklären.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.11.2008 um 10:53:58
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2008 um 10:25:06:
Sie sollte bei der Visumsbeantrgung vielleicht auch den alten Pass mitnehmen, insofern liese sich die neue Passnummer erklären.
Eigentlich unkritisch. Ein Erklärung reicht meist aus. ( zb. das es einen neuen Pass gegeben hat ) Wir haben auch schon häufiger VE bekommen, ohne eine eingetragene Passnummer. ( Weil wir die nicht wussten )


Michael
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