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ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden (Gelesen: 3.896 mal)
draka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.11.2008 um 21:16:36
 
Hallo!
Unsere Tochter (ich-eingebürgert, mein Mann-bulgarisch) ist in Deutschland geboren und hat eine deutsche Geburtsurkunde. Jetzt wollten wir ihre Geburt auch in Bulgarien anmelden. Auf der bulgarischen Geburtsurkunde steht jedoch unter "Staatsangehörigkeit" nur "bulgarisch".
Wird das irgendwelche Konsequenzen für ihre deutsche Staatsangehörigkeit haben?
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maki
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2008 um 21:52:04
 
draka schrieb am 17.11.2008 um 21:16:36:
Wird das irgendwelche Konsequenzen für ihre deutsche Staatsangehörigkeit haben?

Das ist kein Problem Zwinkernd

Schliesslich können die Bulgaren nur über die bulg. Sta. sichere aussagen treffen, alles andere ist Angelegenheit von D, solange die D Behörden dein Kind für deutsch halten ist alles in Butter.
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2008 um 22:07:00
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) verschoben von Tippi.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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draka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.11.2008 um 08:19:16
 
maki schrieb am 17.11.2008 um 21:52:04:
alles andere ist Angelegenheit von D, solange die D Behörden dein Kind für deutsch halten ist alles in Butter


Wie sieht´s eigentlich mit der doppelten Staatsangehörigkeit für den Bulgaren nach dem EU-Beitritt aus? Muss meine Tochter wie vorher im 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der bulgarischen entscheiden?
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.11.2008 um 09:48:53
 
draka schrieb am 18.11.2008 um 08:19:16:
Muss meine Tochter wie vorher im 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der bulgarischen entscheiden?  

Wahrscheinlich nicht, da sie beide Sta. durch die Eltern "vererbt" bekommen hat(vermute ich mal).

Hattest du schon deine D Sta. als deine Tochter geboren wurde?
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schweitzer
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Antwort #5 - 18.11.2008 um 09:58:03
 
maki schrieb am 18.11.2008 um 09:48:53:
Wahrscheinlich nicht, da sie beide Sta. durch die Eltern "vererbt" bekommen hat


..., das bekommen Kinder von Nicht-EU-Staatsanghörigen auch ...

Ich denke aber, dass im hiesigen Falle tatsächlich keine Entscheidung getroffen werden muss, da mittlerweile ja im EU-Rahmen auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wird.

Vielleicht kann ein Experte das aber noch mal abschließend bestätigen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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maki
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Antwort #6 - 18.11.2008 um 10:23:57
 
schweitzer schrieb am 18.11.2008 um 09:58:03:
..., das bekommen Kinder von Nicht-EU-Staatsanghörigen auch ... 

Natürlich tun sie das Smiley

schweitzer schrieb am 18.11.2008 um 09:58:03:
Ich denke aber, dass im hiesigen Falle tatsächlich keine Entscheidung getroffen werden muss, da mittlerweile ja im EU-Rahmen auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wird.

Abgesehen davon ist es wohl irrelevant, da in 17+ Jahren die Gesetzeslage wieder ganz anders sein kann, im Moment sieht alles nach Abschaffung der Optionspflicht aus.
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Blaise
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Antwort #7 - 18.11.2008 um 20:06:16
 
maki schrieb am 18.11.2008 um 10:23:57:
Abgesehen davon ist es wohl irrelevant, da in 17+ Jahren die Gesetzeslage wieder ganz anders sein kann, im Moment sieht alles nach Abschaffung der Optionspflicht aus. 


Das ist mir neu... was ist denn "alles" und wo kann ich das nachlesen?
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Aus "Loriots Kommentare":
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maki
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Antwort #8 - 18.11.2008 um 20:36:22
 
Hi Blaise,

Blaise schrieb am 18.11.2008 um 20:06:16:
Das ist mir neu...

Sollte es auch sein, denn im Moment ist es ja auch nur Zukunftsmusik, chap hat die Nachricht von einer bevorstehenden Gesetzesänderung des StAG ins Forum "Gesetzesänderungen" eingestellt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226666414

Wie dem auch sei, das StAG im Jahre 2026 ist auch noch Zukunftsmusik, deswegen denke ich dass zwar eine Aussage möglich ist, wie es im Moment ist, aber nicht wirklich wie es in 17+ Jahren aussieht.

Gruß,

maki
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #9 - 18.11.2008 um 23:41:35
 
maki schrieb am 18.11.2008 um 10:23:57:
im Moment sieht alles nach Abschaffung der Optionspflicht aus.  

Was dabei raus kommt, weiß noch keiner. Aber das
spielt hier keine Rolle, da Kinder mit einem deutschen
Elternteil ohnehin nicht unter die Optionsregelung fallen.

Dieses Kind hat beide Staatsangehörigkeiten, und zwar
für immer. Wenn es volljährig ist, kann es eine davon
freiwillig ablegen, aber eine Pflicht dazu besteht nicht.
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draka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.11.2008 um 20:05:04
 
Vielen Dank für die Information, da bin ich beruhigt!
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