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Famillienzusammenfuehrung (Gelesen: 9.783 mal)
abdo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 20.02.2009 um 13:25:38
 
Hallo liebe Experten,

ich habe eine ablehnung fuer mein Familienzussamenfuehrung bekommen.
Die AblehnungsGruende lauten wie folgt:
LebensunterHalt nicht sicher gestellt Vorlage nicht korrekter  UnterLagen durch die Referenz ,
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe
Was kann man dagegen machen?
Meine Frau hat im moment Arbeit,und wird am ersten Maerz anfangen.
Ich freue mich auf jede Antwort
Liebe Gruesse Abdo
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 20.02.2009 um 15:58:11
 
Hi Abdo
erstmal einige Fragen beantworten, da die Antworten wichtig sind

LebensunterHalt nicht sicher gestellt = Staatsangebörigkeit deiner Frau?
Vorlage nicht korrekter  UnterLagen durch die Referenz , = was falsch abgegeben
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe = Probleme bei der gleichzeitigen Befragung oder was?
Was kann man dagegen machen? = hängt von den antworten ab
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 20.02.2009 um 20:52:06
 
Welche Staatsangehörigkeit hat dein Frau? Wenn deutsch (eingebürgert), kommt sie ursprünglich aus deinem Land?
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abdo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 21.02.2009 um 15:00:29
 
hallo,

also lebensunterhalt nicht sicher gestellt,das weiss ich aber meine frau hat jetzt arbeit bekommen,und meine anwalt hat auslanderehoerde bescheid gesagt,ich wusste nicht dass ich was falsch abgegeben habe.
bei der gleichzeitige befragung war alles gut gelaufen.
meine frau ist marokkanische staatsburger und ist in deutschland geboren.

Gruss abdo
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pipilo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 21.02.2009 um 15:13:15
 
hallo abdo

erzahl mal die wahrheit. die Botschaft wird nicht eine einfach Visum zum FZF ablehnen.
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abdo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 21.02.2009 um 15:18:00
 
hallo Pipilo
glauben Sie es mir,das war die Wahrheit,alles was ich erzaehlt habe war wahrheitsmaessig.
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #21 - 21.02.2009 um 15:32:03
 
pipilo schrieb am 21.02.2009 um 15:13:15:
erzahl mal die wahrheit.


@pilipo

Wir unterstellen hier keinem User dass er lügt.

Bitte unterlasse künftig solche Aussagen   Ärgerlich
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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abdo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 27.02.2009 um 13:27:31
 
Hallo liebe Experten,
habe mal eine Frage,und hoffe;jemand wird sie mir beantworten.
Wie lange dauert die anklage bei Verwaltungsgericht Berlin??

Ich freue mich auf jede Antwort,und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Muehe.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #23 - 27.02.2009 um 13:54:38
 
abdo schrieb am 27.02.2009 um 13:27:31:
Hallo liebe Experten,
habe mal eine Frage,und hoffe;jemand wird sie mir beantworten.
Wie lange dauert die anklage bei Verwaltungsgericht Berlin??

Ich freue mich auf jede Antwort,und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Muehe.


Eine Anklage gibt es dort überhaupt nicht.

Es geht um eine Klage: ABDO gegen das Auswärtige Amt (dazu gehört die Botschaft, die das Visum abgelehnt hat.

Dein Anwalt würde die Klage einreichen, dafür musst Du vermutlich rund 500 Euro bezahlen. Klägerin ist Deine Frau, denn ihr wurde das Visum abgelehnt, Du kannst aber mit Vollmacht dann genauso aktiv sein. Dann fordert das VG die Akte an, macht die Ausländerbehörde zur "Beigeladenen", und Du musst dann deine Klage begründen. Dazu kann dein Anwalt in die Akte der Ausländerbehörde reinsehen und sieht dann, warum die ABH meint, der Lebensunterhalt sei nicht gesichert und die Ehe wäre nur zum Schein geschlossen.

Dann kannst Du auch sehen, was Dir vorgeworfen wird und was Deiner Frau vorgeworfen wird.

Dann schreibt dein Anwalt eine Klagebegründung, und zwar mit Dir zusammen.

Das sind dann ungefähr drei bis vier Monate, die das gedauert hat. Die ABH / Botschaft antwortet und schreibt ungefähr, dass alles in der Akte stimmt und deshalb das Gericht bestätigen soll, dass das Visum abgelehnt wird.

Der Fall wird auf einen Einzelrichter übertragen, und der fragt dann, ob Ihr gerne nach Berlin fahren und dort mit ihm diskutieren wollt (müncliche Verhandlung) oder ob Ihr verzichtet und er am Schreibtisch entscheiden soll. Das kann dann auch noch mal ein bis drei Monate dauern.

Wenn er alleine entscheiden soll, dann kann es ab dann schnell gehen, dann habt Ihr in sechs bis zehn Monaten ein Urteil. Wenn Ihr eine mündliche Verhandlung wollt, muss es diesen Termin auch noch geben. Dann kannst Du mehr erklären, aber es dauert auch länger.

Das ganze Verfahren wird also zwischen sechs bis achtzehn Monate dauern.
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abdo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 27.02.2009 um 14:00:52
 
Rechherzlichen Dank Reinhard

fons: Änderung:
Folgebeitrag eingefügt. Nutzt doch bitte die Änderungsfunktion, so lange es noch geht.


Hallo Reinhard,
Wenn das Urteil negativ ausgeht,was man dann machen??

Danke im Voraus.
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« Zuletzt geändert: 27.02.2009 um 15:26:39 von N/V »  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #25 - 27.02.2009 um 15:10:46
 
Das solltest Du dann mit Deinem Anwalt besprechen. Es kommt darauf an, warum das Urteil negativ ausgefallen ist.

Wenn eine Scheinehe bewiesen wurde, muss man ganz anders über das weitere Vorgehen diskutieren als wenn das Gericht entscheidet, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Das kannst du wirklich erst nach dem Urteil entscheiden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 29.06.2009 um 15:27:30
 
Sehr geehrte Experten,

habe mal eine Kurzere Frage,ich habe eine Ablehnung fuer FZF am 16 Februar bekommen,gruende Scheinehe und Unterhalt sicherung.wollte klage aber Sie haben mir gesagt ich soll mehr als 5000 euro Gerichtskosten zahlen muss,aber die kann ich nicht zahlen.
Und ich denke jetzt an einen neuen Antrag,und die Frage ist,wird das was bringen einen neuen Antrag zustellen???

Ich bedanke mich bereits im Vouraus fuer Ihre muehe.

Ich freue mich fuer jede Antwort.

Liebe Gruesse Abdo


Änderung:
Ich hab das mal zum besseren Verständnis an deinen Ursprungsthread...
Daddy
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« Zuletzt geändert: 29.06.2009 um 19:02:36 von Daddy »  
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Antwort #27 - 29.06.2009 um 16:15:55
 
abdo schrieb am 29.06.2009 um 15:27:30:
Und ich denke jetzt an einen neuen Antrag,und die Frage ist,wird das was bringen einen neuen Antrag zustellen???

Das kommt ganz darauf an warum die FZF beim ersten mal abgelehnt wurde bzw. ob die Ablehnungsgründe noch bestand haben.

Aus deinem ersten Thread:
abdo schrieb am 20.02.2009 um 13:25:38:
Die AblehnungsGruende lauten wie folgt:
LebensunterHalt nicht sicher gestellt Vorlage nicht korrekterUnterLagen durch die Referenz ,
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe

Ob das immer noch so ist können wir dir hier nicht sagen.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #28 - 30.06.2009 um 13:33:28
 
abdo schrieb am 29.06.2009 um 15:27:30:
ich soll mehr als 5000 euro Gerichtskosten zahlen muss

Könnte das ein Missverständnis sein? 5000 Euro hört sich zu hoch an.
Der Streitwert in diesen Verfahren wird dagegen mitunter auf 5000 Euro festgesetzt, die Gerichtskosten sind aber niedriger.
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abdo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 30.06.2009 um 15:00:13
 
Nein die Ablehnungsgruende haben keine bestand mehr.
Also alles ist in Ordnung jetzt,aber wird die erste Ablehnung keine rolle spielen wenn ich einen neuen Antrag stelle??

Liebe Gruesse Abdo
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abdo  
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