abdo schrieb am 27.02.2009 um 13:27:31:Hallo liebe Experten,
habe mal eine Frage,und hoffe;jemand wird sie mir beantworten.
Wie lange dauert die anklage bei Verwaltungsgericht Berlin??
Ich freue mich auf jede Antwort,und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Muehe.
Eine Anklage gibt es dort überhaupt nicht.
Es geht um eine Klage: ABDO gegen das Auswärtige Amt (dazu gehört die Botschaft, die das Visum abgelehnt hat.
Dein Anwalt würde die Klage einreichen, dafür musst Du vermutlich rund 500 Euro bezahlen. Klägerin ist Deine Frau, denn ihr wurde das Visum abgelehnt, Du kannst aber mit Vollmacht dann genauso aktiv sein. Dann fordert das VG die Akte an, macht die Ausländerbehörde zur "Beigeladenen", und Du musst dann deine Klage begründen. Dazu kann dein Anwalt in die Akte der Ausländerbehörde reinsehen und sieht dann, warum die
ABH meint, der Lebensunterhalt sei nicht gesichert und die Ehe wäre nur zum Schein geschlossen.
Dann kannst Du auch sehen, was Dir vorgeworfen wird und was Deiner Frau vorgeworfen wird.
Dann schreibt dein Anwalt eine Klagebegründung, und zwar mit Dir zusammen.
Das sind dann ungefähr drei bis vier Monate, die das gedauert hat. Die
ABH / Botschaft antwortet und schreibt ungefähr, dass alles in der Akte stimmt und deshalb das Gericht bestätigen soll, dass das Visum abgelehnt wird.
Der Fall wird auf einen Einzelrichter übertragen, und der fragt dann, ob Ihr gerne nach Berlin fahren und dort mit ihm diskutieren wollt (müncliche Verhandlung) oder ob Ihr verzichtet und er am Schreibtisch entscheiden soll. Das kann dann auch noch mal ein bis drei Monate dauern.
Wenn er alleine entscheiden soll, dann kann es ab dann schnell gehen, dann habt Ihr in sechs bis zehn Monaten ein Urteil. Wenn Ihr eine mündliche Verhandlung wollt, muss es diesen Termin auch noch geben. Dann kannst Du mehr erklären, aber es dauert auch länger.
Das ganze Verfahren wird also zwischen sechs bis achtzehn Monate dauern.