Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Famillienzusammenfuehrung (Gelesen: 9.759 mal)
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Famillienzusammenfuehrung
16.11.2008 um 12:30:50
 
Sehr geehrte Experten,

ich habe ein paar fragen und hoffe dass Sie mir hier hilfen koennen  um ein paar Antworten zu bekommen!
ich habe schon 5 jahren und ein paar monaten in Deutschland legal gelebt,war da Student,mein Vater hatte mein Studium finanziellt,aber ist mein Vater fast vor 4 jahren gestorben dann konnte ich mein Studium nicht mehr fortzetsen,alles ich keine andere Weg hatte,habe ich enschieden zu meinem Land zurueckzukehren.ich hatte ein paar unbezahlte Rechnungen,die konnte ich nicht zahlen bevor ich nach meiner Heimat gekehrt habe das ist jetzt 2 jahren her,als ich noch da war war ich niemals bei einem Gericht Handlung oder bei einem Polizei Verhoehr. Ich hatte da eine Verloebte,wir koenten an dem Zeit nicht heiraten weil sie noch Jung war und ihr Abi erst zu ende bringen,wir haben letzte Sommer geheiratet hier in meiner Heimat.ich habe bei der Boschtascht einen Antrag auf Famillienzusammenfuehrung gestellt,wir haben gleichzietig Befragung gemacht und 3 Wochen nach der Befragung haben die Auslaenderbehoerde von mir fingerabdruecke verlangt;meine fragen sind:
1.Koennte die fingerabdruecke mit dem unbezahlte Rechnungen zutun haben?
2.Koennen die unbezahlte Rechnungen mir Probleme fuer die Famileinzusammen fuehrung machen?
3.Kann das Visum deswegen abgelehnt werden??
4.Koennen Sie mir vielleicht Hilfen,ob da was gegen mich Vorliegt?
Ich freue mich auf jeder Antwort von Ihnen,und bedanke ich mich herzlich im voraus.

Mit freundlichen Gruessen

Abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #1 - 16.11.2008 um 12:52:10
 
Bei den Fingerabdrücken geht es wahrscheinlich nur um den Abgleich der Identität (z.B. ob man mal unter falschem Namen eingereist ist), eventuell (bei bestimmten Ländern) wird auch eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.

Unbezahlte Rechnungen sind kein Problem, außer sie stehen mit einer Straftat in Zusammenhang (z.B. jemand bestellt bei einem Versandhaus und weiss von vorneherein, dass er nicht bezahlen kann - das wäre dann Betrug). Noch ausstehende Mietzahlungen o.ä. sind aber nicht strafbar und daher für die Visumserteilung irrelevant.

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #2 - 16.11.2008 um 13:00:43
 
nein stand nicht im zusammenhang fuer eine straftat,wie gesagt war ich noch nie vor Gericht oder Polezei verhoer.
aber trotzdem habe ich angst dass die Fingerabdruecke wegen die unbezahlte Rechnungen verlangt wurde.und weil die das alles jetzt fast 2 jahren her.
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #3 - 16.11.2008 um 13:13:01
 
Nein. Weder die Ausländerbehörde noch das Konsulat sind zuständig dafür, sich um offene Rechnung aus Deinem Privatleben zu kümmern, sie wissen nicht einmal davon.

Auch wenn sie es wüssten, würde es sie nicht interessieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #4 - 16.11.2008 um 13:41:38
 
das problem ist,dass ich nicht mehr weiss,wie es sich mit den Rechnungen entwickelt hat.davor habe ich angst,es koennte sein,dass es genen mich da was vorliegt,weil es jetzt schon fast 2 Jahren her ist,dass ich aus deutschland weg ging.

Abdo

Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #5 - 16.11.2008 um 14:07:49
 
Das kann sein. Das interessiert aber die Ausländerbehörde oder das Konsulat überhaupt nicht.

Wenn Du weißt, wem Du Geld schuldest: Schreib denen einen Brief (kannst Du dann per Mail deiner Frau schicken, die druckt aus und schickt los) und teile mit, dass Du Anfang 2009 wieder in DE bist und Dich dann wegen der Regulierung mit ihnen in Verbindung setzt. Gib die Adresse Deiner Frau für eine Antwort an.

Wenn jemand wirklich dringend hinter Dir her ist, hast Du dann in zwei Wochen Antwort und weißt bescheid. Wenn die Leute, denen Du Geld schuldest, allerdings schon aufgegeben haben, würdest Du sie damit auf Deine neue Adresse aufmerksam machen - also überlege Dir einfach, ob Du Dich melden willst, um alles zu regulieren.

Aber: Mit dem Visum hat es nichts zu tun. Die Fingerabdrücke hänge mit dem Land zusammen, in dem Du lebst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Muki
Full Top-Member
***
Offline


Logik at home


Beiträge: 334

Stadt der Menschenrechte, Bayern, Germany
Stadt der Menschenrechte
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #6 - 16.11.2008 um 14:12:43
 
abdo schrieb am 16.11.2008 um 13:41:38:
das problem ist,dass ich nicht mehr weiss,wie es sich mit den Rechnungen entwickelt hat.davor habe ich angst,es koennte sein,dass es genen mich da was vorliegt,weil es jetzt schon fast 2 Jahren her ist,dass ich aus deutschland weg ging.

Diese Angst ist nicht ganz unberechtigt. Gesetzt den Fall, ein Gläubiger beantragt eine Eidesstattliche Versicherung von Dir, Du erscheinst nicht, weil Du ja nicht in Deutschland bist. Dann hat er das Recht einen Haftbefehl gegen dich zu erlassen um diese Versicherung beizutreiben.

Nützlich finde ich hier, sich mit deinen Gläubigern in Verbindung zu setzten. Wenn Du dann mit ihnen einen Vergleich aushandelst, haben sie die Möglichkeit diesen Haftbefehl Rückgängig zu machen.

Das heißt jetzt jedoch nicht, dass Du eine Gefängnisstrafe bekommst oder ähnliches. Auch bist Du deswegen nicht Vorbestraft. Es ist alleine eine Zwangsmaßnahme damit der Gläubiger zu dem kommt was er begehrt, nämlich das ablegen einer Eidesstattlichen Versicherung.

Wenn hier ein Haftbefehl gegen dich vorliegen würde, dann hätte das Konsulat ev. anders reagiert. Jedoch könnte es auch sein, dass das Konsulat dieses weis und deswegen Fingerabdrücke möchte, da sie der Meinung sind dass es ev. Straftaten geben könnte.

Ansonsten das was Reinhard schreib.

EDIT: to late, Reinhard war schneller Zwinkernd

Muki
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!
 
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #7 - 16.11.2008 um 19:56:02
 
was ist eine Eidesstattlichen Versicherung? wenn ich fragen darf

abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
Muki
Full Top-Member
***
Offline


Logik at home


Beiträge: 334

Stadt der Menschenrechte, Bayern, Germany
Stadt der Menschenrechte
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #8 - 16.11.2008 um 20:01:16
 
abdo schrieb am 16.11.2008 um 19:56:02:
was ist eine Eidesstattlichen Versicherung?

Über Google hättest Du es finden können, siehe mal
> hier <
.
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!
 
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #9 - 16.11.2008 um 20:12:58
 
Ich bedanke mich ganz herzlich fuer alle Antworten.

wenn jemanden noch was dazu zusagen hat,dann soll es machen.

ich freue mich auf alle Antworten.

Abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #10 - 18.11.2008 um 18:19:58
 
hallo liebe Experten,

sorr dass ich Euch noch einbisschen stoeren muss;ich habe heute erfaehrt,das gegen mich bei staatsanwaltschaft aurich was gegen mich vorlegen,und zwar am 1.11.06 habe ich einem Laden geholfen und da war so viele leute wegen Hallowen;damals wurde meine aussage durch Polizei aufgenommen,und dann habe ich garkeine einschreiben mehr bekommen,nach fast 2 und hlab monaten habe ich Deutschland verlassen und zu meinem Land zurueckgekehrt;meine frage ist;
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #11 - 18.11.2008 um 18:25:36
 
Was könnte das denn sein, was bei der Staatsanwaltschaft liegt? Bist Du Zeuge, oder hat jemand Dich angezeigt? Wirst Du beschuldigt, etwas Verbotenes getan zu haben?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #12 - 18.11.2008 um 18:30:19
 
abdo schrieb am 18.11.2008 um 18:19:58:
habe ich einem Laden geholfen  


reinhard schrieb am 18.11.2008 um 18:25:36:
Was könnte das denn sein

Laut Text geht es wohl um einen Verdacht der illegalen
Beschäftigung. Und da Verfahren wurde eben wegen
der damaligen Ausreise noch nicht beendet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #13 - 18.11.2008 um 18:37:32
 
ja das ist ein verdacht auf elegalen beschaeftigung,aber das war es wirklich nicht.habe da an diesem tag nur geholfen,weil hallowen war und da waren viele gaeste.drei monaten danach bin ich zurueck zu meien land gekehrt und diese 3 monaten habe ich keine einschreiben bekommen.
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
abdo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Famillienzusammenfuehrung
Antwort #14 - 20.11.2008 um 13:52:39
 
Sehr geehrte experten,

hat denn niemand einen Rat fuer mich??

ja das ist ein verdacht auf elegalen beschaeftigung,aber das war es wirklich nicht.habe da an diesem tag nur geholfen,weil hallowen war und da waren viele gaeste.drei Monaten danach bin ich zurueck zu meinem Land gekehrt und in diese 3 monaten habe ich keine einschreiben bekommen.
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo
Zum Seitenanfang
  
abdo  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema