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Aufenthalt/Arbeitserlaubnis (Gelesen: 763 mal)
Mendipam
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt/Arbeitserlaubnis
13.11.2008 um 11:14:10
 
Hallo zusammen,
Meine frage,ich Deutscher verheiratet mit Brasilianerin,Wohnhaft in Spanien,Sie in Spanien anerkannt mit Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis da Ehefrau eines EU Bürgers.Gebe es für meine Frau
Schwierigkeiten daselbe in Deutschland zu erhalten wenn wir nach Deutschland ziehen würden,da Sie die Deutsche Sprache noch nicht beherrscht?

Danke im voraus für die Antworten,

Viele Grüsse

Mendipam
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.11.2008 um 11:44:59
 
Mendipam schrieb am 13.11.2008 um 11:14:10:
Gebe es für meine Frau
Schwierigkeiten daselbe in Deutschland zu erhalten wenn wir nach Deutschland ziehen würden,da Sie die Deutsche Sprache noch nicht beherrscht?

Nein, da EU Recht greift weil du Freizügigkeitsberechtigt bist und deine Frau ihre Rechte davon ableitet.

Kann natürlich sein dass die zust. Behörde nicht ganz auf dem laufenden ist, aber rechtlich gesehen muss sie keine Sprachkenntnisse vorweisen, um mit dir in D zu leben.
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Mendipam
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.11.2008 um 12:43:35
 
Hallo Maki,
Danke für die schnelle Antwort,also wenn ich das richtig verstehe,gibt es kein Problem um eine Aufenthalts/Arbeitserlaubnis für meine Frau
zu erlangen.Vorausgesetzt die zuständigen Sachbearbeiter sind auf dem laufenden.

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