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in Deutschland geborenerTuerke,moegliche Einreise? (Gelesen: 1.491 mal)
veronika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.11.2008 um 17:07:57
 
Hallo erstmal ,ich bin neu in diesem Forum und hoffe mal das ich alles richtig mache  Smiley
Ich versuche momentan einen Weg zu finden ,dass ein 40 jaehriger,geschiedener ,nicht sozialversicherter tuerkischer Mann ein Besuchsvisum in Deutschland erhaelt.
An dem Problem mit der nicht vorhandenen Sozialversicherung arbeitet er gerade .
Meine Frage an Euch : hat er aufgrund der Tatsache das er hier geboren wurde und 15 Jahre hier gelebt hat , irgendwelche REchte auf Wiedereinreise ???
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.11.2008 um 17:23:09
 
veronika schrieb am 09.11.2008 um 17:07:57:
Meine Frage an Euch : hat er aufgrund der Tatsache das er hier geboren wurde und 15 Jahre hier gelebt hat , irgendwelche REchte auf Wiedereinreise ???


Nein. Das "Recht auf Wiederkehr" gilt nur, bis er 21 Jahre alt ist, später nicht mehr (oder: kaum mehr).

Sozialversicherung braucht er nicht, wäre auch schwierig. Reisekrankenversicherung würde reichen.

Er müsste vor allem beim Visumantrag darlegen, dass seine Rückkehr in die Türkei sicher ist, weil er dort Beruf / Haus / Verwandte und was auch immer noch hat.
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veronika
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.11.2008 um 17:53:47
 
KLare Antwort ,Danke .
Du schreibst ,er braeuchte keine Sozialversicherung ??
DA hat mir die Botschaft in Izmir andere Infos gegeben ,naemlich dass ein Job,der sozialversichert ist,noetig ist um seinen Rueckreisewillen zu bekunden.
UNd dann auch das als Familie nur eine Ehefrau und Kinder zaehlen,Eltern ,Geschwister  ,Onkels Tanten etc nicht .
ICh gebe zu ,dass mich das alles ziemlich verwirrt.
Gibts hier vielleicht handfeste Tipps ,wie ich /wir uns verhalten koennen ,damit ein Visumsantrag nicht abgelehnt wird?
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.11.2008 um 18:01:56
 
veronika schrieb am 09.11.2008 um 17:53:47:
Du schreibst ,er braeuchte keine Sozialversicherung ??

Denke dass Reinhard meinte er braucht keine in D, deine Frage hätte man so missverstehen können.

Wenn die Botschaft ein Soz. Vers. für die Türkei sehen möchte, dann ist das eine andere Sache.

veronika schrieb am 09.11.2008 um 17:53:47:
UNd dann auch das als Familie nur eine Ehefrau und Kinder zaehlen,Eltern ,Geschwister,Onkels Tanten etc nicht .

Das ist richtig.

veronika schrieb am 09.11.2008 um 17:53:47:
Gibts hier vielleicht handfeste Tipps ,wie ich /wir uns verhalten koennen ,damit ein Visumsantrag nicht abgelehnt wird?  

"Handfeste Tipps" sicherlich nicht, nur Ratschläge.

Wichtig ist die Rückkehrbereitschaft, d.h. dass er Gründe hat nach dem Besuch wieder in die Türkei zurückzukehren.

Helfen um das darzulegen kann zB:
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass er also Arbeit hat und der AG auch mit dem Urlaub einverstanden ist.
- familiäre Bindungen - eben alles was darauf schließen lässt das er in TR verwurzelt ist

Je kürzer der Besuchszeitraum umso besser.

Kannst ja mal nach Rückkehrbereitschaft suchen.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 09.11.2008 um 18:46:31
 
Hi,

ich denke daß das mit der Soz. Versicherung so gemeint ist, daß nur ein Job mit Soz. Versicherung als ausreichender Grund für die Rückkehrbereitschaft angesehen wird. Mit Belegen der soz.Vers. könnte man den Job auch gesichert nachweisen, einen Zettel mit Bestätigung kann einem ja sonst jeder Dahergelaufene schreiben der nen Firmenstempel hat.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 09.11.2008 um 19:00:17
 
Stimmt, ich hatte Veronika so verstanden, dass er eine Sozialversicherung für DE brauchte.

@Veronika
Der Beleg für die Rückkehrbereitschaft ist nicht gesetztlich festgelegt. Wenn das Konsulat in Izmir sagt, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde ihr reichen, ist das ja schon ein guter Hinweis für ihn.

Eine Sicherheit, dass ein Besuchsvisum genehmigt wird, kann und wird Dir hier niemand geben können. Darauf gibt es kein Recht (und bei Ablehnung keine Begründung). Er muss seine Verwurzelung in der Türkei möglichst überzeugend darlegen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.11.2008 um 13:07:33
 
reinhard schrieb am 09.11.2008 um 17:23:09:
Sozialversicherung braucht er nicht, wäre auch schwierig. Reisekrankenversicherung würde reichen.


Die deutsche GKV stellt Auslandskrankenscheine für die Türkei aus. Ist dem umgekehrt auch so, und genügt das den deutschen Auslandsvertretungen als Krankheitskostenabsicherung?

Gruß, ULF
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