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Fragen der ABH bei Visum FZF (Gelesen: 776 mal)
smileyhh
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Malaysia
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen der ABH bei Visum FZF
08.11.2008 um 12:40:31
 
Hallo zusammen!

Kurz ein wenig Hintergrund: Ich möchte mit meinem ausl. Partner eine Lebenspartnerschaft in Deutschland begründen. Standesamtl. Termin gibt es, Visum auf FZF ist beantragt. Nun sind nach einmal Verschwinden die Unterlagen dann per Fax bei der ABH meines ersten Wohnsitzes angekommen.
Ich habe im Oktober einen neuen Job begonnen, höhere Position, mehr Geld und bin daher umgezogen. Während der Probezeit halte ich meine alte Whg, habe dort noch einen Zweitwohnsitz.
Die ABH fragt nun, warum ich erst so kurz dort wohnen würde, warum ich einen Zweitwohnsitz habe, wo ich arbeite und seit wann...
Bisher haben wir nur telefoniert.

Was führen die im Schilde? Wollen die auch noch die ABH am zweiten Wohnsitz involvieren? Plan ist dort komplett wegzugehen, also eigentlich unerheblich. Unsere Lebensplanung zielt komplett auf den neuen Wohnsitz mit Arbeit/Studium.

Einkommen und Wohnraum sind ausreichend vorhanden. Die ABH am zweiten Wohnort hat einmal ein Visum zum Studium für meinen Partner abgelehnt. Er war seitdem aber mehrfach problemlos als Tourist visumfrei hier.

Dreht mir die ABH einen Strick drauß' das ich kurz vor Visumantrag umgezogen und einer vermeintlichen Problem-ABH aus dem Weg gegangen bin? Meinen Arbeitsvertrag habe ich aber Monate vorher schon unterzeichnet. Verpartnerung findet jedoch noch am zweiten Wohnsitz statt, dort ist noch der größere Freundeskreis, die Verbundenheit noch größer.

Drei Kreuze, wenn das endlich abgeschlossen ist.  Zwinkernd

Danke vorab für Eure Einschätzung!

Christian
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Muki
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Beiträge: 334

Stadt der Menschenrechte, Bayern, Germany
Stadt der Menschenrechte
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen der ABH bei Visum FZF
Antwort #1 - 08.11.2008 um 14:47:06
 
smileyhh schrieb am 08.11.2008 um 12:40:31:
Die ABH fragt nun, warum ich erst so kurz dort wohnen würde, warum ich einen Zweitwohnsitz habe, wo ich arbeite und seit wann...

Dann gebe Ihnen doch die Antwort die Du hier geschrieben hast.

Da Du ein freier Mensch bist, kannst Du dir jederzeit einen neuen Aufenthaltsort zulegen. Wenn dieses bedingt durch deine neue Arbeitsstelle ist um so mehr. Wenn Du, wie Du schriebst ein höheres Gehalt dann beziehst, ist dieses ein sehr verständlicher Grund.

Deine ABH will das eben genauer wissen. Was soll es!

Zitat:
Nun sind nach einmal Verschwinden die Unterlagen dann per Fax bei der ABH meines ersten Wohnsitzes angekommen.


Das allein könnte ja schon ein Grund sein weswegen Du die ABH nicht Benachrichtigen konntest, denn ohne Unterlagen können sie ja mit einer Veränderung nichts anfangen. Zwinkernd

Zitat:
Einkommen und Wohnraum sind ausreichend vorhanden. Die ABH am zweiten Wohnort hat einmal ein Visum zum Studium für meinen Partner abgelehnt.

Die Antragsstellung muss immer am Hauptwohnsitz vorgenommen werden, deswegen ist hier der Zweitwohnsitz, meines Erachtens, nicht relevant.

Muki

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