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Frist bei Antrag auf Besuchsvisum (Gelesen: 1.837 mal)
joel
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08.11.2008 um 00:13:33
 
Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr schon einmal versucht meinen Freund aus Ghana per Verpflichtungserklärung nach D einzuladen. Sein Visumsantrag wurde leider abgelehnt.
Nun wollen wir es nochmals versuchen für Ende März 2009, da er erst dann Urlaub hat. Da ich in zwei Wochen nach Ghana fliege würde ich die Verpflichtungserklärung gerne mitnehmen und auch mit ihm zusammen zur Botschaft gehen.

Nun meine Frage: Gibt es eine bestimmte Frist zwischen dem Antrag auf ein Visum und der Ausreise? Ist es denn sinnvoll, wenn ich mit zur Botschaft gehe? Kann es seine Chancen auf ein Visum erhöhen oder ist es eher kontraproduktiv? Gibt es denn überhaupt die Chance für ein  persönliches Gespräch?

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße
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Linda.1001
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Antwort #1 - 08.11.2008 um 00:39:03
 
Warum wurde denn dein Antrag abgelehnt?
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
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janetm
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Antwort #2 - 08.11.2008 um 02:50:00
 
joel schrieb am 08.11.2008 um 00:13:33:
Gibt es denn überhaupt die Chance für ein persönliches Gespräch?


Da würde ich nicht unbedingt mit rechnen, wenn du aber eh vor Ort bist, gehe ruhig mit und verhalte dich ruhig Smiley

Einen Einfluss auf das Visum sollte es nicht haben, da dabei der Visaantragsteller geprüft wird und nicht der Einladene.

Aloha
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Saxonicus
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Antwort #3 - 08.11.2008 um 12:17:34
 
joel schrieb am 08.11.2008 um 00:13:33:
Gibt es denn überhaupt die Chance für einpersönliches Gespräch?

Es ist durchaus fraglich, ob man Dich überhaupt in die Botschaft einläßt ? Verhandlungspartner der Botschaft ist der Visumsantragsteller, Du hast damit nichts zu schaffen.
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Mikael321
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Antwort #4 - 08.11.2008 um 14:48:12
 
Saxonicus schrieb am 08.11.2008 um 12:17:34:
Es ist durchaus fraglich, ob man Dich überhaupt in die Botschaft einläßt ?
Ich erinnere hier an einen Ausflug ins Verwaltungsrecht, den wir hier letztes Jahr hatten. Jedem Antragsteller steht es zu, eine Vertrauensperson mit zum Amt zu nehmen. ( Verwaltungsrecht )

Wobei nicht klar wurde, ob eine Botschaft eine Deutsche Behörde ist.
Sollte TS Anwalt sein, kann er sicher mitgehen.  Laut lachend


Michael
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jaki
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Antwort #5 - 08.11.2008 um 15:26:19
 
Ich wurde in Jakarta nicht mit reingelassen, wobei ich nicht weiß, ob ich theoretisch das Recht dazu gehabt hätte.
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joel
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Antwort #6 - 08.11.2008 um 18:32:00
 
Linda.1001 schrieb am 08.11.2008 um 00:39:03:
Warum wurde denn dein Antrag abgelehnt?


Jung, nicht verheirat, keine Kinder - ergo wurde seine Rückkehrbereitschaft wohl nicht hoch genug eingeschätzt. Außerdem war die Einladung für 2,5 Monate. Damals wussten wir noch nicht, dass die Chancen auf ein Visum dann rapide abnehmen.

Er hat eine feste Arbeitsstelle in Ghana und ist familiär sehr stark verwurzelt. Natürlich überlegen wir, wie wir seine Rückkehrbereitschaft untermauern können. Auch in dieser Hinsicht bin ich für jeden Tipp dankbar. Nützt es denn wenn Landsleute in gehobenen Positionen schriftlich ein gutes Wort für ihn einlegen?

Nochmals zu meiner Ausgangsfrage. Gibt es eine Frist zwischen Visaantrag und der tatsächlichen Reise?

Vielen Dank für eure Antworten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.11.2008 um 20:02:15
 
joel schrieb am 08.11.2008 um 18:32:00:
Natürlich überlegen wir, wie wir seine Rückkehrbereitschaft untermauern können. Auch in dieser Hinsicht bin ich für jeden Tipp dankbar.

Füttere doch mal die ... - Funktion mit dem Begriff
und beschränke auf das Forum da findest du viele threads
dazu (Suchtiefe = alle Beiträge wählen).
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joel
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Antwort #8 - 09.11.2008 um 13:25:16
 
Hallo Fons,

danke für den Tipp, aber da finde ich leider auch nicht die Lösung. Wahrscheinlich gibt es die auch gar nicht, wenn die Eckdaten nicht gegeben sind.
Wie ist das denn beim Touristenvisum? Habe gehört, dass man über eine Reiseorganisation in Ghana eine Urlaubsreise nach D buchen kann. Die würden dann Visum und alles organisieren. Wird da denn ebenfalls die Rückkehrbereitschaft überprüft und ist das tatsächlich so einfach und nur eine Frage des Geldes? Die Suchfunktion habe ich schon aktiviert, aber Besuchs- und Touristenvisum werden häufig synonym verwendet. Oder bin ich vielleicht ganz auf dem Holzweg und es ist tatsächlich dasselbe.

Danke für eure Hinweise
Joel
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janetm
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Antwort #9 - 09.11.2008 um 17:00:02
 
joel schrieb am 09.11.2008 um 13:25:16:
...aber Besuchs- und Touristenvisum werden häufig synonym verwendet.


Sie sind beides Schengenvisa, aber beim

Besuchsvisum: wird jemand eingeladen und eine Person in Deutschland gibt eine VE ab

Touristenvisum: derjenige der in den Schengenraum möchte hat selber genug Geld und plant eine Touristenreise (mit Flug, Hotel, etc.)

das ist in Kurzform der Unterschied, Rückkehrbereitschaft wird natürlich in beiden Fällen geprüft, bei jemanden der in seinem Heimatland genug Geld hat, wird evtl. die Rückkehrbereitschaft größer eingeschätzt.

Aloha
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