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Einladung für Türken -Geld vorhanden,aber kein Job (Gelesen: 1.151 mal)
Kizim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.11.2008 um 15:51:26
 
Hallo,

in meinem türkischen Bekanntenkreis (in der Türkei) ist folgende Diskussion entstanden:

Kann ein dt. Staatsbürger einem türk Staatsbürger eine Einladung schicken, auch wenn er nicht arbeitet, also keinen Job hat ?

Mir ist klar, dass ja eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss und man unter anderem für den Türken aufkommen muss / bzw. aufkommen können muss.

Aber muss man tatsächlich arbeiten ? Kann man den Nachweis nicht evtl. über Vermögen aufbringen?  Wenn ja, wie hoch muss dieses Vermögen sein ?

Zählen Unterhaltszahlungen des getrennt-lebenden Ehemannes zB als regelmäßige Einnahmen ? Wenn ja, kann man diese Einnahmen mit Kontoauszügen nachweisen ? Es gibt bisher keine gerichtliche Verfügung über diese Unterhaltszahlungen, nur einen Ehevertrag, der dies regelt. (Die Diskussion entstand, als meine vermögende Freundin meinte, sie hätte schliesslich Geld, wozu also arbeiten ?)

Wer weiss sonst was zu dem Thema: Einladen ohne geregelte Arbeit?

Viele Grüße
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.11.2008 um 16:43:40
 
Es muss eine Verpflichtungserklärung geben, mit der jemand den Lebensunterhalt, Aufenthalt und auch Abschiebekosten (falls der Gast untertaucht) absichert. Dazu muss der oder diejenige zeigen, dass er / sie die Mittel hat – ob durch Gehaltsnachweis oder Bankbürgschaft, ist egal. Es muss auch nicht die gleiche Person sein, die einlädt und bürgt.

Wenn Deine Freundin z.B. im Lotto gewonnen hat, ist das auch okay.
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Kizim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.11.2008 um 10:35:08
 
Hallo Reinhard,

Danke für Deine Antwort.

Hat jemand schon mal auf diese Weise die Verpflichtungserklärung erfüllt und Erfahrung damit? Machen die Behörden da Schwierigkeiten oder ist das alles easy? Wie hoch muss z.B. so eine Bankbürgschaft sein ? Bisher habe ich im Internet noch nirgends konkrete Summen gefunden.

kizim
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 05.11.2008 um 16:22:45
 
Konkrete Summen kannst Du auch nicht finden. Die Ausländerbehörde muss davon überzeugt sein, dass es für den Notfall reicht.

Wenn Du einen Türken einlädtst, der schon fünfmal hier war und fünfmal wieder zurückgefahren ist, und Du hast fünfmal gebürgt und es war nie ein Problem – dann musst Du vielleicht bei der sechsten Einladung überhaupt keinen Gehaltsnachweis mehr zeigen.

Wenn Du eine achtköpfige Familie aus Bolivien einlädtst, kann es schon sein, dass die Ausländerbehörde gerne nicht nur von Dir, sondern noch von fünf anderen gutverdienenden Kollegen eine VE haben möchte.
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