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abgelehntes besuchervisum von freundin aus ghana (Gelesen: 14.320 mal)
barny_54
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26.10.2008 um 12:12:54
 
hallo,vieleicht kann mir jemand eine info,bzw.tip geben.

sachverhalt: ich kenne übers internet eine junge frau aus ghana und chatte mit ihr seit mehreren monaten.vor ca.5 wochen haben wir uns über einen 3-monatigen besuch (schengen-visa) bei mir in deutschland geinigt.
also hat sie alle erforderlichen unterlagen zusammengetragen (einladung von mir,buchungsbestätigung mit datum für hin-und rückflug,krankenversicherung usw..) und bei der beantragung wurde ihr gesagt,alle erforderlichen unterlagen sind vorhanden.
dann letzten mittwoch die schlechte nachricht: ablehnung ohne begründung,aber sie könnte einspruch erheben,das wurde ihr in einem document mittgeteilt,welches ihr mit ihrem pass in einem umschlag ausgehändigt wurde.also in keinem persöhnlichen gespräch.
ich möchte hierzu noch vermerken,dass diese frau grundanständig ist und sich noch niemals etwas zu schulden kommen ließ.
nun meine fragen? :
-welche chancen bringt ein wiederspruch doch ein visum zu becommen.
- macht es sinn,wenn ich mich per email an das konsulat wende und auch telefoniere und für die frau fürspreche.
-wie sind die aussichten,wenn ich zu ihr nach ghana fliege und mit ihr zusammen auf dem konsulat erscheine und einen neuen antrag stelle (dies wäre allerdings sehr umständlich und mit hohem finanziellen aufwand verbunden).
-was gibt es noch für möglichkeiten?
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jerrylee
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Antwort #1 - 26.10.2008 um 12:53:37
 
Hallo Barny,
natürlich kann deine Freundin Einspruch einlegen. Der häufigste Ablehnungsgrund sind Zweifel an der sog. "Rückkehrbereitschaft". Diese Zweifel gilt es auszuräumen. Eine ausreichende Rückkehrbereitschaft kann man z.B. dann annehmen, wenn ein sicherer Arbeitsplatz gegeben ist. In deinem Fall fällt dabei auf, dass ein 3-Monats-Visum beantragt wurde. Welcher Arbeitgeber gibt einem denn so ohne weiteres 3 Monate Urlaub? Das deutet darauf hin, dass deine Freundin möglicherweise gar keine Arbeit hat und damit nicht hinreichend in ihrer Heimat "verwurzelt" ist. Auf jeden Fall würde ich es mit einem kürzeren Visum versuchen.

Gruß J.
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barny_54
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Antwort #2 - 26.10.2008 um 13:37:02
 
danke jerrylee,
sie studiert noch und hat von der schule eine bestätigung,das diese eine 3-monatige abwesenheit akzeptiert,da sie keine anwesenheitspflicht bei den vorlesungen hat,sondern nur die prüfungen am semesterende ablegen muß.
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Einbeck
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Antwort #3 - 26.10.2008 um 14:17:18
 
Die Ablehnung eines Besuchsvisum braucht nicht begründet zu werden, steht auch im Text des Schreibens. Internationale Gepflogenheit.

barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 13:37:02:
das diese eine 3-monatige abwesenheit akzeptiert


Studium für 3 monatigen Urlaub unterbrechen.

Mag man bewerten wie man will, aber kürzerer zeitraum in Semesterferien ist evtl. wesentlich sinnvoller und erfolgreicher.
Ohne eine Verpflichtungserklärung, die du bisher auch nicht als vorliegend genannt hast,
dürfte auch nichts gehen.

barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 12:12:54:
ich möchte hierzu noch vermerken,dass diese frau grundanständig ist und sich noch niemals etwas zu schulden kommen ließ


Dazu mal so ganz nebenbei auch aus Erfahrung und Lebenskenntnissen:
Beim Visumsantrag stellen wir auf Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland ab, dazu sagst Du nichts, frage mich wie Du Deine Aussage auf Basis  einer Internetbekanntschaft so eindeutig treffen kannst.
Hoffe nicht das Du zu naiv bist, man erlebt da im Laufe der jahre so einiges....
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barny_54
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Antwort #4 - 26.10.2008 um 18:45:21
 
also einbeck,
natürlich habe ich eine einladung"verpflichtungserkärung"an meine freundin gesendet,welche sie auch mit den anderen unterlagen abgegeben hat.und da der flug hin-und zurück auch nicht gerade billig ist (mit lufthansa) habe ich gedacht,das ich die maximale zeit-3 monate-nüzen sollte.
noch was zu der verwurzelung:-laut aussage meiner freundin hat sie für ghanische verhältnisse auch ein-sagen wir mal ein relativ angemessenes vermögen-was sie bei der antragstellung allerdings nicht erwähnt hat-.
da du ja,wie ich aus deiner beruflichen tätigkeit entnehme,in so angelegenheiten erfahrung hast,frage ich dich. was würdest du mir (ihr) raten,zu tun?
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reinhard
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Antwort #5 - 26.10.2008 um 19:21:25
 
Deine Freundin sollte sich gute Gründe überlegen, wie sie ihre Verwurzelung in Ghana und ihre Rückkehrwilligkeit belegt - nicht Vermögen, sondern Haus oder irgend sowas, Studium bei dem sie nur einen Monat weg darf und dann wieder da sein muss.

Bisher ist ja alles sozusgen so: "Mich hält hier nichts." Und das kann schnell zu einer Ablehnung führen.

Du schriebst, sie soll zu den Prüfungen kommen. Wann sind die Prüfungen, zu welcher hat sie sich angemeldet? Hat sie eine Anmeldebescheinigung, das sie z.B. am 19. Februar eine Prüfung hat? Überlegt euch einfach, wie sie belegen kann, dass sie Bindungen in Ghana hat, die sie nicht aufs Spiel setzen will.
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Einbeck
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Antwort #6 - 26.10.2008 um 19:38:57
 
barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 18:45:21:
da du ja,wie ich aus deiner beruflichen tätigkeit entnehme,in so angelegenheiten erfahrung hast,frage ich dich. was würdest du mir (ihr) raten,zu tun? 


Mal ganz offen Flugkosten und Airline, naja das interessiert beim Visum niemanden, ist kein Argument.
Höre ich immer wieder als Begründung  für 3 Monate, sorry mal aus Praxis, ein ausländische Partner kostet in Regelfall, ja ganz im allgemeinen durch Heimreisen, Heimaturlaube oder gemeinsame Urlaube in der Heimat und vieles andere ein wenig mehr Unterhalt und Einsatz (fremde Kultur, fremde Sprache, Anpassung Umstellung, Verständnis). Sorry diese Argumentation stösst bei mir auf den Magen, mag ich nicht, daher meine Worte.
Bei 3 Monaten Aufenthalt hättest du ja auch entsprechend mehr von Ihr.


Die Frage höre ich öfter, Du kannst  gar nichts tuen, verstehe dies in dem Sinne  Du bist nicht der Antragsteller sondern Deine Freundin, es wird auch nicht über Dich entschieden sondern über den Antrag Deiner Freundin.

Du kannst mit einer Bevollmächtigung von Ihr für Sie remonstrieren, das kann Sie allerdings auch selbst, lohnt sich nur, wenn man Positives, für Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft Sprechendes, --was bisher bzw. bei Antragstellung nicht bekannt war-- angeben und nachweisen kann.


Hier sehe ich höchstens Aussicht auf Erfolg bei deutlich geringerer beantragter Aufenthaltszeit  (max. 3 Wochen) und bei Zeitraum in den Semesterferien, studienfreier Zeit, sorry alles andere wäre nicht positiv für Antrag, vorallem bei erstmaliger Reise.

Es geht hier um Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland und dessen Rückkehrbereitschaft, ja und wer sein Studium für 3 Monate unterbrechen kann und will um einen Freund in D zu besuchen, ja ein solcher Antragstellern meint es mit seinen Studienabsichten vielleicht nicht wirklich ernst genug, der könnte auch seine Gedanken zur Rückkehr überdenken.

Entscheidungen sind abhängig von den kompletten Umständen des Sachverhaltes, jeder Antrag ist ein Einzelfall.

Hypothesieren oder theoretisieren hilft hier wenig, da wissen wir viel zu wenig zur Antragstellerin, was studiert Sie, wie alt, welches Semester, wann Studium beendet, nichts zu Verwurzelung und Familie im Heimatland, nichts zu früheren Reisen und Visen.
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barny_54
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Antwort #7 - 26.10.2008 um 20:16:14
 
vielen dank einbeck,
ich muß mich allerdings bei meiner freundin mit den ganzen details betreffs vermögen und studium noch eingehender informieren,
doch wie sind die chancen,wenn ich für ein paar wochen z.Bsp. über wheinachten zu ihr reise und mit ihr zusammen bei dem konsulat vorspreche----und was für unterlagen benötige ich da -wieder eine einladung,lohnbescheinigung,eventuell auch nachweis über vorhandene unterkunftsmöglichkeit bei mir..
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Antwort #8 - 26.10.2008 um 20:40:25
 
barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 20:16:14:
doch wie sind die chancen,wenn ich für ein paar wochen z.Bsp. über wheinachten zu ihr reise und mit ihr zusammen bei dem konsulat vorspreche----und was für unterlagen benötige ich da -wieder eine einladung,lohnbescheinigung,eventuell auch nachweis über vorhandene unterkunftsmöglichkeit bei mir..


Benoetigte Unterlagen aendern sich nicht, Du musst wieder eine VE machen, Einladung etc.
Gemeinsame Vorsprache, sorry dies ist oft nicht moeglich und nicht ueberall werden die Freunde mit vorgelassen, wie gesagt es wird nicht ueber Dich oder Deine Person entschieden sondern ueber den Antrag Deiner Bekannten/Freundin.
Deine Anwesenheit ist auch nicht unbedingt hilfreich, die Antragstellerin muss die Voraussetzungen erfuellen.

Habe mit anwesenden Freunden Bekannten eher negative Erfahrungen, auch wegen unnuetzer und ueberfluessiger Diskussionen am Schalter, bringt niemanden etwas.

Du kannst keine Rueckkehr garantieren, da helfen alle Versprechen etc. auch nichts. Aber jeder sieht dies ein wenig anders.
Zu Erfolgsaussichten, sorry, bearbeite den Antrag nicht, werden hier nicht unnoetig theoretisieren.
Es wird Dir hier niemand sagen koennen, ob Sie und unter welchen Umstaenden ein Visum erhalten wird.
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barny_54
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Antwort #9 - 26.10.2008 um 22:13:52
 
hallo einbeck,zuerst noch mal herzlichen dank für die antworten:kann ich daraus schließen,wenn meine freundien einspruch erhebt und entsprechende beweise für ihre verwurzelung beibringt (welcher art ja von dir bereits angesprochen wurden) und ein geringerer besuchszeitraum von 3-4 wochen beantragt,aussichten auf erfolg hat;..  und wie ist es mit den bereits beigebrachten dokumenten,die befinden sich schließlich noch bei der visastelle,denn der einspruch kann laut dem ablehnungsschreiben nur schriftlich erfogen.....oder ist es ratsam die ganze sache ein paar monate ruhen zu lassen und die visa-beantragung mit entsprechenden argumenten für die rückkehrwilligkeit und einer laufzeit von 3-4 wochen ganz von vorne mit neuen documenten ein 2.mal zu starten. für eine baldige antwort wäre ich dir sehr dankbar.  gruß barny       PS:in welchem zeitraum nach visa ablehnung sollte der einspruch erfolgen?
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jerrylee
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Antwort #10 - 26.10.2008 um 22:28:02
 
barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 22:13:52:
kann ich daraus schließen,wenn meine freundien einspruch erhebt und entsprechende beweise für ihre verwurzelung beibringt (welcher art ja von dir bereits angesprochen wurden) und ein geringerer besuchszeitraum von 3-4 wochen beantragt,aussichten auf erfolg hat;


Das würde ich nicht ausschließen. Wenn sie Einspruch einlegt und gute Argumente bringt, die ihre Rückkehrbereitschaft belegen, kann es sich die Botschaft ja noch mal überlegen, aber es müssen gute Argumente sein. Ich denke, die Botschaft verfügt da über reichhaltige Erfahrung.

Gruß J.
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Antwort #11 - 26.10.2008 um 22:40:44
 
barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 22:13:52:
PS:in welchem zeitraum nach visa ablehnung sollte der einspruch erfolgen?


Remonstrieren kann man innerhalb eines Jahres
(VE ohne Rechtsbehelfsbelehrung, da gilt Jahresfrist)
Remonstrieren muss Freundin selbst oder Dritter mit Vollmacht.

Es empfiehlt sich schriftlich mit guter Begruendung und neuen bis nicht vorgelegten Unterlagen.

barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 22:13:52:
und wie ist es mit den bereits beigebrachten dokumenten,die befinden sich schließlich noch bei der visastelle


Bei Remonstration wird der Antrag wieder hervorgekramt.

Bei neune Antrag bitte neue oder gleiche Unterlagen noch einmal.

VE sollte noch gueltig sein, sonst bitte neue VE.

barny_54 schrieb am 26.10.2008 um 22:13:52:
oder ist es ratsam die ganze sache ein paar monate ruhen zu lassen und die visa-beantragung mit entsprechenden argumenten für die rückkehrwilligkeit und einer laufzeit von 3-4 wochen ganz von vorne mit neuen documenten ein 2.mal zu starten


Das waere dann ja neuer Antrag mit neuen und gleichen Unterlagen, keine Remonstration mehr.

Erfolgsaussichten?
Remonstration ist gegen abgelehnten vorliegenden Antrag fuer 3 Monate gerichtet.
Gegen diesen Antrag auf 3 Monate zu remonstrieren halte ich fuer wenig sinnvoll.

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Antwort #12 - 26.10.2008 um 22:48:16
 
Einbeck schrieb am 26.10.2008 um 22:40:44:
VE ohne Rechtsbehelfsbelehrung

Du meinst sicher: VA = Verwaltungsakt oder?
Ablehnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Verwirrt
sonst eher etwas.
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« Zuletzt geändert: 26.10.2008 um 23:07:21 von N/V »  
 
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Antwort #13 - 26.10.2008 um 23:14:45
 
Danke @fons
die Tastatur des Notebook, naja immer redet man von VE, korrekt istVA

ja Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelfsbelehrung = 1 Jahr Frist
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barny_54
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 27.10.2008 um 19:43:09
 
danke jerrylee und einbeck.
zitat von einbeck:[Erfolgsaussichten?
Remonstration ist gegen abgelehnten vorliegenden Antrag fuer 3 Monate gerichtet.
Gegen diesen Antrag auf 3 Monate zu remonstrieren halte ich fuer wenig sinnvoll.


Das heißt quasi neuen antrag mit anderen dokumenten,wie argumenten für verwurzelung,wesentlich kürzere laufzeit (3-4 wochen) dementsprechend sind es auch andere dokumente und um einige begründungen ergänzt (neu-buchungsbestätigung und krankenversicherung,ergänzt -argumente der verwurzelung).------wie lange ist eigentlich eine verpflichtungserklärung -VE-nach ausstellungsdatum gültig?

doch jetzt mal eine ganz andere ausgangssituation: angenommen,ich besuche die frau ein paar mal für urlaub jeweils 2-3 wochen,lerne sie und ihr umfeld auch in dieser zeit näher kennen,und sie lernt auch einigermaßen die deutsche sprache,und wir entschließen uns in ihrer heimat ghana zu heiraten-wie gesagt nur angenommen,so weit ist die sache noch nicht- was ist dann mit ihrer einreise nach deutschland und aufenthalt,oder wäre die ganze sache aussichtlos...ich kenne mich mit eheschließung im ausland nicht aus...
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