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abgelehntes besuchervisum von freundin aus ghana (Gelesen: 14.342 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 28.10.2008 um 12:15:38
 
barny_54 schrieb am 27.10.2008 um 19:43:09:
wie lange ist eigentlich eine verpflichtungserklärung -VE-nach ausstellungsdatum gültig?


Das steht drin. Wenn Du Dich verpflichtest, die Kosten ihres Aufenthalts zu tragen, ist die VE genau so lange gültig, wie sie sich aufhält – also Einreise bis Ausreise.

Wenn Du Dich verpflichtest, die Kosten für einen zweiwöchigen Aufenthalt zu tragen, und sie reist nach zwei Wochen nicht aus, sondern taucht unter, gilt die VE weiter.

Wenn Du eine VE unterschrieben hast, und das Visum wird abgelehnt, wird die Ausländerbehörde eine neue VE verlangen, wenn mehr als sechs Monate vergangen sind und sie dann ein neues Visum beantragt oder remonstriert. Wenn Du bekannt bist, kann es vielleicht auch anders geregelt werden. Aber die Ausländerbehörde muss sich davon überzeugen, dass das Einkommen etc. noch so ist und du nicht inzwischen arbeitslos bist.

Zitat:
doch jetzt mal eine ganz andere ausgangssituation: angenommen,ich besuche die frau ein paar mal für urlaub jeweils 2-3 wochen,lerne sie und ihr umfeld auch in dieser zeit näher kennen,und sie lernt auch einigermaßen die deutsche sprache,und wir entschließen uns in ihrer heimat ghana zu heiraten-wie gesagt nur angenommen,so weit ist die sache noch nicht- was ist dann mit ihrer einreise nach deutschland und aufenthalt,oder wäre die ganze sache aussichtlos...ich kenne mich mit eheschließung im ausland nicht aus...


Da findest Du hier im Forum viele Fragen und Antworten, auch im Zusammenhang mit Ghana. Die Urkunden müssen von  der deutschen Botschaft geprüft werden, die Ausländerbehörde hier muss zustimmen und glauben, dass die Ehe "echt" ist und nicht nur für die Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde, sie muss Deutsch-Kenntnisse nachweise (durch Reden oder durch Zertifikat). Wenn Ausländerbehörde und Konsulat fertig und einverstanden sind, kommt sie dann her. Es dauert zwei Monate bis zwei Jahre, je nachdem.
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Antwort #16 - 28.10.2008 um 19:33:16
 
hallo reinhard,danke,mit ausländerbehörde meinst du das deutsche konsulat bzw.visastelle,denke ich
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reinhard
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Antwort #17 - 28.10.2008 um 19:50:53
 
barny_54 schrieb am 28.10.2008 um 19:33:16:
hallo reinhard,danke,mit ausländerbehörde meinst du das deutsche konsulat bzw.visastelle,denke ich


Nein, mit Ausländerbehörde meine ich die Ausländerbehörde. Du gibst ja die VE dort ab, und die Ausländerbehörde bestätigt dem Konsulat dann, dass die Kosten des Aufenthalts gesichert sind.
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Antwort #18 - 28.10.2008 um 20:01:37
 
reinhard,ich glaube wir reden aneinander vorbei.dazu die erklärung: ich habe die hier im Ausländeramt ausstellen lasse (mit ausweis und einkommensnachweis und einen frühesten besuchstermin angegeben.
dann die VE mit der post nach ghana zu meiner freundin gesendet,und sie hat diese mit den anderen dokumenten bei der deutschen visastelle in ghana abgegeben.
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reinhard
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Antwort #19 - 28.10.2008 um 20:23:31
 
Genau. Und dann hast Du gefragt, wie lange die VE gilt. Wenn sie z.B. im Mai ein neues Visum beantragt, wird es nicht reichen, wenn sie mit der alten VE wieder zum Konsulat geht, sondern dann kommt wieder die Ausländerbehörde ins Spiel, um nochmal festzustellen, ob Du noch liquide genug bist.

Mit Ausländerbehörde meinte ich die Ausländerbehörde, weil die für Dich der Ansprechpartner ist.

Ein Ausländeramt gibt es nicht.
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Antwort #20 - 29.10.2008 um 21:37:07
 
noch eine grundsätzliche frage zu diesem thema an die experten:  welche frist muß zwischen einem abgelehnten visaantrag und einem neuen visaantrag verstreichen.

meine freundin möchte nach dem abgelehnten visabescheid vom 22.10.08 in ca.2 wochen einen neuen antrag stellen mit einer besuchszeit von 3-4 wochen und entsprechenden nachweisen der verwurzelung,wie am anfang von reinhard und einbeck schon erwähnt.
ich hoffe sie hat dann mehr erfolg und erhält die zuteilung.
oder wie sehen die experten reinhard und einbeck die sache?wäre euch für eine stellungsnahme sehr dankbar,denn ich muß letztendlich eine entscheidung treffen
gruß barny_54
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Antwort #21 - 29.10.2008 um 22:33:22
 
barny_54 schrieb am 29.10.2008 um 21:37:07:
oder wie sehen die experten reinhard und einbeck die sache?wäre euch für eine stellungsnahme sehr dankbar,denn ich muß letztendlich eine entscheidung treffen
gruß barny_54 


Es gibt keine Mindestfrist die man warten muss bis man einen neuen Antrag stellen darf, Erfolgsaussichten etc. mag ich von hier nicht beurteilen wollen und können.
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Antwort #22 - 29.10.2008 um 23:06:41
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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reinhard
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Antwort #23 - 30.10.2008 um 13:50:23
 
barny_54 schrieb am 29.10.2008 um 21:37:07:
oder wie sehen die experten reinhard und einbeck die sache?wäre euch für eine stellungsnahme sehr dankbar,denn ich muß letztendlich eine entscheidung treffen
gruß barny_54


Keine Ahnung. Fristen gibt es nicht. Aber ich kenne weder Deine Freundin (die letztendlich selbst entscheiden muss) noch die deutsche Botschaft in Ghana, die ja sicherlich Erfahrungen hat, die auch auf aktuelle Entscheidungen "abfärben". Es bleiben letztlich persönliche Einschätzungen der einzelnen Konsulatsmitarbeiter.

Wir können Dir im Forum nur sagen: 3 Monate Abwesendheit deuten darauf hin, dass es keine wirkliche Verwurzelung gibt, eine Bescheinigung über nur eine Woche Urlaub deuten auf eine starke Verwurzelung hin – aber Prognosen über eine Entscheidung gibt es hier nicht.
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Antwort #24 - 30.10.2008 um 17:38:12
 
Hallo,

warum fliegst Du jetzt nicht erstmal nach Ghana um die Frau persönlich kennenzulernen. Ich glaube nicht, daß ihr wenn ihr jetzt sofort wieder einen Antrag stellt bessere Chancen haben werdet.

Bis dahin kann deine Freundin remonstrieren und Ihr wartet bis Ihr Antwort  darauf bekommt, warum Sie abgelehnt worden ist. Dann köönt Ihr daran arbeiten, Die Begründung der Botschaft zu wiederlegen und einen neuen Antrag stellen.

Mein Mann kommt auch aus Ghana. Sein erstes Visum ist auch abgelehnt worden. Er hat remonstriert, ich bin ihn besuchen gefahren, wir sind u Botschaft hin und ich konnte persönlich mit dem Sachberarbeiter sprechen und habe Erklärunegn bekommen.

Hab dann die Fäden von Deutschland aus in die Hand genommen. Petition ....

Nach einem halben Jahr hatten wir dann das erste Besuchervisum in der Tasche. Allerdings waren auch die Voraussetzungen bei uns etwas anders. Ich habe meinen jetzigen Mann in Ghana kennengelernt. Er war bei einer Bank fest angestellt. Visumsdauer 18Tagen... Bei Internetbekanntschaften gehen bei mir immer die Alarmglocken, schreiben kann Mann bzw Frau viel. Welche Erfahrungen hast Du mit dem Land, der Kultur usw.

HOffe Ihr finden einen guten Weg für Euch.

LG Ceomi
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jaki
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Antwort #25 - 06.11.2008 um 19:15:48
 
reinhard schrieb am 30.10.2008 um 13:50:23:
Wir können Dir im Forum nur sagen: 3 Monate Abwesendheit deuten darauf hin, dass es keine wirkliche Verwurzelung gibt



Ich frage mich, was die immer mit ihrer 'Verwurzelung' wollen? Übernimmt man denn nicht sowieso mit der Verpflichtungserklärung alle eventuell entstehenden Kosten?
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Antwort #26 - 06.11.2008 um 20:15:59
 
jaki schrieb am 06.11.2008 um 19:15:48:
Übernimmt man denn nicht sowieso mit der Verpflichtungserklärung alle eventuell entstehenden Kosten?

Nicht notwendigerweise.

Aber die Kosten sind ja nur ein Punkt, man wird kein Visum erteilen wenn man sich nicht sicher fühlt dass die Person zurückkehrt vor ablauf des Visas.
Verwurzelung hilft die Rückkehrbereitschaft darzulegen, sehr wichtiger Punkt bei der Visaerteilung.
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jaki
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Antwort #27 - 06.11.2008 um 20:32:31
 
Ja, das ist mir auch aus eigener leidvoller Erfahrung klar geworden, dass es für die Botschaft ein sehr wichtiges Kriterium ist. Ich wundere mich halt darüber, dass sie solch 'panische' Angst davor haben, dass mal jemand hier bleibt, zumal ja dann die Verpflichtungserklärung greifen müsste und nicht der Staat für die entstehenden Kosten (Abschiebung oder was auch immer) aufkommen muss, sondern derjenige, der die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat. Aber korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre.
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Antwort #28 - 06.11.2008 um 21:50:40
 
Dass Haftungsübernahmeerklärungen notleidend werden, kommt gar nicht so selten vor, und es sind auch keine Einzelfälle, in denen die Ausreise unterbleibt. So wurde in den 90er Jahren beispielsweise Tausenden von Bosniern aufgrund von Verpflichtungserklärungen die Einreise nach Deutschland gestattet. Diese wollten aber nach dem Friedensschluss von Dayton nicht in ihre Heimat zurückkehren. Das Geschrei war groß, als die Bürgen für die Kosten in Anspruch genommen werden sollten. Diese erachteten die Verpflichtungserklärungen plötzlich als rechtsungültig oder wollen sie auf die Zeit des Bürgerkrieges begrenzt wissen. Die Gerichte eierten herum, und oftmals blieben die Kommunen auf den Kosten sitzen.

Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass man bei der Rückkehrwilligkeit etwas genauer hinschaut.

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jaki
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Antwort #29 - 06.11.2008 um 22:00:12
 
Warum könnte man dann nicht einfach eine Kaution hinterlegen, die eben weg ist, wenn der Eingeladene nicht fristgerecht zurückkehrt? Ich habe das (vielleicht naiverweise) der Botschaft in Jakarta angeboten, bekam aber als Antwort, dass auch das nicht möglich sei.
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