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Ehe sofort nach Hochzeit im Ausland melden? (Gelesen: 2.769 mal)
Mut zur Lücke
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mit Machete durch Behördendschungel


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.10.2008 um 09:48:18
 
Hallo,

muss ich die Ehe in Deutschland sofort nach Ankunft aus dem Ausland im Einwohnermeldeamt melden?

Hier gingen die Meinungen nämlich auseinder:

Jemand meinte ich müsste die Ehe anmelden bevor ich zwecks Visaantrag meiner Frau zur ALB muss.

Jemand anderes hingegen meint, dass man erstmal abwarten solle und erst später wenn die Frau hier einreist mit ihr zusammen zum Meldeamt gehen würde um die Ehe dann mit ihr zusammen anzumelden.


Was stimmt den nun?

Für mich ist es besondern wichtig, da bestimmt das Kindergeld beim Ummelden auf "verheiratet" wegfallen würde, und ich es noch bekommen kann bis meine Frau hier einreist, was ja vom Zeitrahmen nicht absehbar ist.
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Mick
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 26.10.2008 um 09:51:57
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Personenstandsrecht verschoben von Mick.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Reni
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Antwort #2 - 26.10.2008 um 11:10:42
 
Das Problem ist, dass das Einwohnermeldeämter und ABH unterschiedlich handhaben. Daher wirst du keine allgemeingültige Antwort bekommen, fürchte ich.
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reinhard
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Antwort #3 - 26.10.2008 um 13:35:30
 
Aber beim Kindergeld-Antrag hast Du Dich bestimmt per Unterschrift verpflichtet, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn Du Kindergeld beziehst, ohne dazu berechtigt zu sein, führt das zumindest zu Rückforderungen, wenn nicht zu einer Anzeige. Informier Dich auf jeden Fall, bevor Du durch Unterlassung einen Fehler machst.
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Manna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.11.2008 um 09:29:11
 
Mut zur Lücke schrieb am 26.10.2008 um 09:48:18:
Für mich ist es besondern wichtig, da bestimmt das Kindergeld beim Ummelden auf "verheiratet" wegfallen würde, und ich es noch bekommen kann bis meine Frau hier einreist, was ja vom Zeitrahmen nicht absehbar ist.

Versteh ich nicht, was hat das Kindergeld mit dem Familienstand zu tun? Oder meinst Du evtl. die Lohnsteuerklasse ZWEI? Ein Lohnsteuerklassenwechsel kann erst vollzogen werden, wenn sich der Ehegatte rechtmässig in Deutschland aufhält.

Heiratet man in Deutschland, leitet das Standesamt die Mitteilung über die Eheschliessung unverzüglich an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter. Eheschliessungen im Ausland werden leider nicht weitergeleitet, jedoch ist man trotzdem zur Meldung verpflichtet.
Manna
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reinhard
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Antwort #5 - 01.11.2008 um 12:57:04
 
Manna schrieb am 01.11.2008 um 09:29:11:
Versteh ich nicht, was hat das Kindergeld mit dem Familienstand zu tun?


Der Kindergeldanspruch entfällt, wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Verdient die Ehefrau genug für beide, würde der Kindergeldanspruch entfallen. Eine nicht gemeldete Hochzeit kann deshalb jederzeit später zum Verdacht führen, hier wollte jemand stillschweigend Kindergeld weiter beziehen.
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Manna
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Antwort #6 - 01.11.2008 um 14:10:16
 
Ach guten morgen, jetzt hab ich es auch kapiert, *Mut zur Lücke* selbst erhält Kindergeld für sich............nicht für seine Kinder.
Manna
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