Hallo wandelar,
die PN habe ich bekommen. - Ich hätte schon geantwortet, aber bei der gegenwärtigen Sachlage, die von Dir hier geschildert wurde, bin ich auch etwas ratlos. Deshalb habe ich nichts Neues gepostet.
Insbesondere die Frage, wie Du an die aktuelle Adresse Deiner Tochter und der Kindsmutter kommen kannst, vermag ich nicht zu beantworten. - Vielleicht hat da jemand anderes hier im Forum eine Idee. - Wenn nicht, bliebe Dir höchstens, die
ABH zu bitten, Dir in dieser Richtung zu helfen oder wenigstens einen Rat zu geben.
lover schrieb am 14.02.2009 um 14:58:21:ich habe da paar fragen ist nach 10 jahren alles geloscht von datenbank
Das kannst Du erfahren, indem Du eine
Selbstauskunft einholst (gefaärbtes Wort bitte anklicken!) Wenn es um Strafsachen in Deutschland geht, wäre eine Anforderung eines Führungzeugnisses beim BZR (Bundeszentralregister) ratsam. Das gibt Auskunft über in Deutschland (noch) gespeicherte Straftaten. - Nähere Informationen findest Du
hier
. (Blaues bitte klicken!)
Wichtig scheint mir, dass Du den Kontakt zu der
ABH hältst - immerhin haben die ja nun schon mal reagiert. - Zu den Kontakten zu Deiner Tochter nach Deiner Abschiebung solltest Du aber etwas mehr als "Ja" schreiben. Erkläre gegenüber der
ABH, wie oft und welcher Art es Kontakt gegeben hat (Briefe, Telefonate, e-mail o.ä.) -
Und, wie gesagt, wenn Du hier keinen entsprechenden Rat bekommst, frage dort auch an, ob man Dir eine Information geben kann, ob bzw. wie es ggf. möglich wäre, den Wohnsitz Deiner Tochter in Erfahrung zu bringen.
Mehr vermag ich gegenwärtig nicht zu sagen - sei aber sicher, dass, wenn ich etwas Helfendes beisteuern kann, ich mich wieder melde. - Leider weiß aber auch ich längst nicht alles ...
=schweitzer=