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Besuchserlaubnis fuer meine Tochter (Gelesen: 10.200 mal)
lover
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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25.10.2008 um 13:53:09
 
halloo

bin neu hier
ich lebe seit 7 Jahren in Marokko und versuche seitdem standig eine Moglichkeit zu finden, um meine Tochter zu besuchen Meine Tochter wurde am 19 Mai 1998 geboren und lebt bei ihrer Mutter in der Berliner 15345 Altlandsberg. Bisher ist es mir nicht gelungen, eine Moglichkeit zu finden meine Tochter zu besuchen Dennoch fehlt sie mir sehr und ich moechte sie so bald wie moglich besuchen

Nach einem Gesprach in der Deutschen Botschaft mit Herrn ………….. in Rabat/Marokko hat man mir gesagt dass es grundsaetzlich die Moeglichkeit gibt dass ich fuer meine Tochter eine Besuchserlaubnis bekomme. Weiterhin wurde mir mitgeteilt dass dafur das jeweilige Jugendamt zustaendig ist Deshalb wende ich mich mit diesem Schreiben an euch mit der Bitte mir weitere Informationen zukommen zu lassen und mir dabei behilflich zu sein damit ich endlich meine Tochter besuchen kann bin echt helfloss
bedanke mich sehr wunche euch eine hupsche zeit  Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.10.2008 um 14:16:17
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von Mick.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.10.2008 um 14:27:28
 
lover schrieb am 25.10.2008 um 13:53:09:
ich lebe seit 7 Jahren in Marokko und versuche seitdem standig eine Moglichkeit zu finden, um meine Tochter zu besuchen Meine Tochter wurde am 19 Mai 1998 geboren


Hast Du oder hat die Ausländerbehörde Deine Rücksiedlung nach Marokko verfügt? Hast Du eine Einreisesperre?

Auf http://www.altlandsberg.de/ findest Du einen Jugendsozialarbeiter,
Fax 033438/15688


Das eigentliche Jugendamt findest Du bei der Kreisverwaltung.
http://maerkisch-oderland.de/cms/front_content.php?idcatart=708&lang=1&client=1

Gruß, ULF
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lover
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Antwort #3 - 25.10.2008 um 15:48:07
 
hallooo ich bedanke mich sehr fur deine euhre information bin sehr dankbar fur jeder antwordt  Einreisesperre weiss ich nicht ob ich die habe und wo ich fragen und das raus kriegen kunnte ich habe in wurzburg gelebt oder besser gesagt gross geworden mochte fragen wer ist dur die Einreisesperre einreisefrist zustandig ist ist das verleicht dir auslanderbehorde von wurzburg zustandig wunche euch noch eine hupsche zeit
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Zak
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Antwort #4 - 25.10.2008 um 18:08:51
 
Hi wandelar,
bist du während Deines Aufenthaltes im Bundesgebiet von einer Ausländerbehörde ausgewiesen, abgeschoben oder Beides worden?

Wenn ja, besteht eine Wiedereinreisesperre, die Du bei er für Dich damals zuständigen ABH mit Antrag befristen lassen kannst.

ende
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Saxonicus
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Antwort #5 - 25.10.2008 um 18:41:32
 
Eine Anfrage beim Ausländerzentralregister könnte ebenfalls hilfreich sein und Klarheit bringen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lover
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Antwort #6 - 25.10.2008 um 20:19:23
 
ok danke euch werde dann beim ABH in wurzburg nachfragen bin damals abgeschoben worden aber ich weiss nicht was die gemacht haben ob ich einreisesperre  oder sonstiges habe ich habe nicht gedacht das es so kopleziert ist fur mich halt weil ich ja weinig arnung habe bin echt froh daruber das ich hier bin danke nochmal schoene zeit noch
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.10.2008 um 15:15:08
 
lover schrieb am 25.10.2008 um 20:19:23:
bin damals abgeschoben worden aber ich weiss nicht was die gemacht haben ob ich einreisesperre  oder sonstiges habe


Ja, Du hast. Also Fax nach Würzburg mit der Bitte um Befristung. Ob stattdessen oder parallel Betretenserlaubnis geht, weiß ich nicht, man sollte aber darüber nachdenken.

Gruß, ULF
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lover
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Antwort #8 - 27.10.2008 um 21:11:29
 
ja habe ich gemacht ist toch rechtig so oder wo soll ich dann das beantragen danke ulf zak Saxonicus viel spass noch bis bald  Smiley
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lover
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Antwort #9 - 22.01.2009 um 14:39:01
 
hallooo zusammen nach lange zeit der zweifel und entauchungen habe vieles getan geschrieben leider ohne erfolg ich komme einfach nicht weiter Ich sehe das einfach nur als Entauchung und ich weiss nicht was ich noch machen soll
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schweitzer
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Antwort #10 - 22.01.2009 um 14:50:59
 
Hallo wandelar,

es wäre gut, wenn Du ein wenig genauer schreiben könntest, was Du in der Zwischenzeit gemacht hast.

An welche Behörden hast Du Dich gewandt?
Wo hast Du Anträge gestellt?
Welche Anträge hast Du gestellt?
Wie ist darauf reagiert worden?
Wie steht die Mutter Deiner Tochter zu einem Besuch von Dir? (Hast Du Dich mit Ihr in Verbindung gesetzt?)

Dies und ähnliche Informationen wären wichtig, um Dir eventuell weitere Hinweise geben zu können.

=schweitzer=
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Antwort #11 - 22.01.2009 um 22:38:27
 
Also ich habe an die zustandige jugendamt geschrieben eine frau
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
und das jugendamt berlin und jugendamt in wurzburg weil die zustandigen nicht reagieren und dann habe ich einwohnmeldeamt geschrieben um die adresse zu bestatigen ob sie noch aktuel ist  ich habe noch keine antrag gemacht weil ich noch nicht's weiss um eine antrag zu machen und wo ich genau machen sollte das habe ich dann zuruck bekommen

Sehr geehrter Herr,
Ihre e-mail vom 25.10.2008 habe ich erhalten. Um mich mit der Kindesmutter in Verbindung zu setzen, benötige ich den vollständigen Namen der Mutter und des Kindes sowie deren konkrete Anschrift.

Sehr geehrter Herr



Falls Sie den Aufenthaltsort Ihres Kindes und den der Mutter klären möchten (es war nicht klar, ob die von Ihnen genannte Adresse noch aktuell ist), können Sie sich an die Senatsverwaltung für Inneres, Landeseinwohneramt Berlin wenden.
Dann können Sie versuchen, entweder mit der Mutter oder/und mit dem zuständigen Jugendamt (Wohnsitz des Kindes) Kontakt aufzunehmen, um Umgangskontakte herzustellen.
Inwieweit ein Besuchsrecht (von Marokko aus?) möglich wäre, kann hier nicht beurteilt werden, im Streitfall müsste dies vom Familiengericht gerichtlich entschieden werden.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



XXXXXXXXXXXXXXX




ich habe dann das auch gemacht und bis jetzt habe ich nicht's gehort habe sie dann nochmal geschrieben und wieder nicht's warum dauert es eine monat bis mann eine antwordt bekommt oder gar nicht oder weiter geleitet werdt also das verstehe ich nicht  oder ich kriege sowas zuruck

mit die mutter habe ich leider keine  kontakt dem kontakt ist seit jahren abgebrochen hatten tel kontakt da ich meine sim karte verloren hatte und da die nummer von ihr drinne war ich konnte es nicht auswandig naja so ist das halt gekommen ich weis nicht wie sie drauf reagiert mochte mich gerne mit ihr in verbindung zitsen dann ware es einfacher gelaube ich wenn sie auch was tut kann von hier leider nicht viel machen ich werde einfach nicht wahr genommen ich bedanke mich fur ihre informationnen und fur ihre helfe schweitzer

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schweitzer
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Antwort #12 - 23.01.2009 um 07:45:02
 
Das klingt wirklich ziemlich schwierig.

Da Du offenbar offiziell kein Umgangsrecht für Deine Tochter hast, bleiben vorerst nur die Wege, die Du schon versucht hast zu gehen -ohne Kontakt zur Mutter und Tochter, wird es mit einem Besuch IMHO kaum etwas werden.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als Dich wieder und wieder an die enstsprechende Stelle zu wenden, um den Aufenthaltsort von Mutter und Tochter ausfindig zu machen. - Ein Monat ohne Antwort ist im Übrigen (leider) nicht ganz unüblich - Ende Dezember war nun auch noch Weihnachts- und Ferienzeit in Deutschland - auch dadurch bedingt ist manches liegen geblieben.

Bitte die Behörde einfach noch einmal zumindest um eine kurze Zwischeninformation über den Bearbeitungsstand.

Wenn gar nichts hilft, könntest/müsstest Du ggf. jemand bevollmächtigen, der in Deutschland in Deinem Auftrage bei den relevanten Behörden anfragt und recherchiert - das muss nicht gleich ein Anwalt sein (der würde kosten ...)

Hast Du denn bei der ABH in Würzburg schon wegen der wahrscheinlich bestehenden Einreisesperre angefragt? - Du könntest (wenn das die seinerzeit abschiebende Behörde gewesen ist) dort formlos einen Antrag auf nachträgliche Befristung der Einreisesperre stellen - vorteilhaft wäre eine gute Begründung (ggf. später beabsichtigter Besuch der Tochter). Voraussetzung wäre allerdings, dass die seinerzeit entsandenen Abschiebekosten durch Dich bezahlt werden. - Die Höhe erfährst Du auch bei der ABH. Es ist möglich, die Kosten in Raten zu bezahlen.

Mehr weiß ich Dir vorerst nicht vorzuschlagen - vor allem die von der einen Behörde angesprochene familienrechtliche Seite kann ich auch nicht hinreichend genug beurteilen, da ich kein Experte auf diesem Gebiet bin.

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Antwort #13 - 23.01.2009 um 14:01:09
 
vielen dank schweitzer das kann mir weiter helfen werde es auch tun weiter schreiben und dann sehn was so passiert die hoffnung ist groesser als die entauschungen werde meine beste geben verleicht klappt es toch und wenn nicht dann muss ich leider auf geben dann bleibt mir nicht's anders uberig
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Antwort #14 - 14.02.2009 um 14:58:21
 
halloo eine schoene tag wunche ich ihnen

so bin wieder da mit meine antworten und fragen es war mir nicht leicht paar dingen zu akseptieren und ich habe mich um die sachen gekummert

habe den sosialarbeter von altlandsberg angeruffen und der sagte der kann mich nicht weiter helfen der hat viel zu tun und der wurde mich nicht kennen

ja es muss es ja wissen wem er helft oder nicht habe dann jugendamt geschrieben hatte nur eine mail bekommen und dann keine antwordt mehr die sagten die kummeren sich darum

nur die sagten die sind nicht mehr dafur zustandig weil die ex umgezogen ist wann weiss ich nicht ja dann habe ich dem auslanderbehorde geschrieben mit erfolg sie wolten das hier alles haben





Zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Aufhebung des Einreiseverbotes bitten wir noch um folgende Angaben:

  1. Vollständiger Name Ihrer Tochter.                                                                                              ja habe ich
  2. Genaue Wohnadresse der Tochter und deren Mutter.                                                                  nee
  3. Haben Sie die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt?                                                                ja
  4. Haben Sie im Bundesgebiet noch Reststrafen zu verbüßen?                                                        gelaube nicht
  5. Gab es seit Ihrer Abschiebung Kontakte zu Ihrer Tochter, wie oft und auf welche Weise?              ja



Die angefallenen Abschiebekosten werden zur Zeit noch ermittelt. Ratenzahlung ist möglich.



ich habe da paar fragen ist nach 10 jahren alles geloscht von datenbank

wie solte ich die aktuelle adress finden


ich bedanke mich ehr fur ihre informationnen und helfe wunche euch noch eine schoene tag noch  Smiley
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