Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
anerkennung marokkanischer heiratsurkunden (Gelesen: 2.603 mal)
sherin1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
25.10.2008 um 11:52:32
 
hallo zusammen.ich war letzte woche mit meinem ehemann beim buergerbuero , um seine aufenthaltserlaubnis zu beantragen. dort wurde festgestellt,dass unsere heiratsurkunden hier nie anerkannt wurden . wie haben 2001 das erste mal geheiratet und haben uns 2002 scheiden lassen . da habe ich noch in marokko gelebt. 2004 kam ich mit unserer tochter nach deutschland zurueck und leben seit dem hier . dieses jahr haben ich und mein  mann zum 2. mal geheiratet. und er ist mit einer fzf zum deutschen kind eingereist. jetzt verlangt man von uns die erste heiratsurkunde und scheidungsurkunde ,damit alles geprueft wird .sie sagte uns wir waeren in deutschland seit 2001 verheiratet .die anderen urkunden waeren hier nicht geprueft und anerkannt. was muss ich jetzt mit den uebersetzten urkunden machen?ich bin auch waehrend der scheidungszeit eingebuergert worden . gelten die urkunden nach pruefung oder anerkennung rueckwirkend oder wird es deshalb noch probleme geben? waere sehr nett ,wenn mir jemand antworten koennte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #1 - 25.10.2008 um 11:55:14
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von fons.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #2 - 25.10.2008 um 12:46:46
 
sherin1984 schrieb am 25.10.2008 um 11:52:32:
die urkunden nach pruefung oder anerkennung rueckwirkend oder wird es deshalb noch probleme geben?


Für Scheidungen gibt es ein spezielles Anerkennungsverfahren, im Zweifel bei den Landesjustizverwaltungen. Nun gut, Mehrehe wird man Dir nicht vorwerfen können...

Welchen Status hattest Du in der Scheidungszeit zum Zeitpunkt der Einbürgerung?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sherin1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #3 - 25.10.2008 um 13:02:23
 
zum zeitpunkt der einbuergerung hatte ich  eine aufenthaltserlaubnis   nach dem gesetzt: wiederkehr.wird das verfahren problemlos sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #4 - 25.10.2008 um 13:28:15
 
sherin1984 schrieb am 25.10.2008 um 13:02:23:
wiederkehr.wird das verfahren problemlos sein?


Das heißt, man wußte um Deinen vorgehenden Auslandsaufenthalt. Klingt erstmal gut.

Hmm, die Eheschließung hattest Du angegeben, die Scheidung nicht?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sherin1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #5 - 25.10.2008 um 13:32:45
 
also ich habe alles angegeben .als ich 2004 rueberkam war ich geschieden.die scheidungsurkunde haben sie nur ich habe sie hier nie anerkennen lassen . das wusste ich nicht. ich habe auch die neue ehe hier angegeben .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sherin1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #6 - 25.10.2008 um 13:37:21
 
sie meinten damit die scheidung  und die neue ehe hier  rechtskraeftig ist soll ich die erste heiratsurkunde bringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blau
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #7 - 26.10.2008 um 12:32:01
 
Also ehrlich gesagt, ist mir das etwas unverständlich.

Sherin schrieb Gestern um 13;37;21 Zitat:
sie meinten damit die scheidung  und die neue ehe hier  rechtskraeftig ist soll ich die erste heiratsurkunde bringen.

Dein Mann beantragt doch AE nach § 28

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge  zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Um die Ehe an sich kanns da nicht gehen. Allerdings könnte es um die Frage der Berechtigung zur Personensorge bzw. die Frage gehen, ob Dein Mann als Vater des Deutschen Kindes angesehen wird.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass wegen der AE als Sorgeberechtigter zum Deutschen Kind auch die erste Eheurkunde benötigt wird. Deinem Eingangspost ist nicht zu entnehmen, ob das Kind während der ersten Ehe geboren wurde oder eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Wenn während der Ehe geboren, dann liegt  automatisch die Sorgeberechtigung des Vaters vor,  bzw. ist klar, dass es sein Kind ist (jedenfalls wird hier in D. der Ehemann erstmal als Vater angenommen).

Wenn nun zu bezweifeln wäre, dass die erste Ehe überhaupt wirksam war (das Kind aber in dieser Zeit geboren wurde und Dein Mann nur deshalb als Vater anerkannt wurde), könnte es Zweifel an der Berechtigung zum Nachzug zum Deutschen Kind geben (die sich allerdings leicht durch Vaterschaftsanerkennung ausräumen ließen). Allerdings ist das alles nur Spekulation und macht die Sache an sich auch nicht erklärlicher, weil das schließlich schon bei der Visaerteilung hätte geprüft werden müssen.

Bin schon etwas ratlos, zumal Du schreibst, Du hast die Auskunft erhalten, dass Ihr in D als seit 2001 als verheiratet geltet. Das kann ich mir nun wieder gut vorstellen, weil in D.  die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe häufig viel einfacher ist, als die Anerkennung der entsprechenden Scheidung.  Scheint so, als fehlen zur Klärung noch ein paar Infos. Man fragt sich ja, auf welcher Grundlage das Visum erteilt wurde, also welchem Umstand im Visaverfahren  die Vaterschaft entnommen wurde.

Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass das Kind wegen der seit 2001 (aus deutscher Sicht) bestehenden Ehe ein eheliches Kind und Dein Mann deshalb der Vater ist. Jetzt bestünde ja vielleicht das Problem, dass das Kind nach der Scheidung geboren wurde, die Scheidung nachvollzogen, das Kind damit unehelich wäre und die Vaterschaft damit fraglich. Aber die Behörde will ja nicht die Scheidungsunterlagen sondern die erste Eheurkunde und das auch noch um die zweite Ehe anzuerkennen, obwohl es darauf jedenfalls bei AE wegen Personensorge für Deutsches Kind gar nicht ankommt und wie Du schreibst, ja allein diese AE der Grund Eures Vorsprechens bei der Behörde war? Alles merkwürdig.

Liebe Grüße, Blau
Zum Seitenanfang
  

gute Einsichten führen zu guten Aussichten
 
IP gespeichert
 
sherin1984
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Antwort #8 - 26.10.2008 um 13:13:53
 
also sie meinten das der antrag der aufenthaltserlaubnis weitergeleitet wird . aber wir sollen unsere 1 heiratsurkunde  mitbringen ,damit die scheidung und die 2. ehe anerkannt werden denn ohne die 1 heiratsurkunde koennten auch die anderen urkunden nicht geprueft werden. unsere tochter ist ehelich geboren  und geburtsurkunde ist auch vorhanden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema