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Spanische Staatsbürgerin- brauchen Hilfe (Gelesen: 1.731 mal)
bela
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.10.2008 um 21:54:17
 
hallo liebes forum,
ich habe eine sehr wichtige frage für eine freundin aus spanien- das bürgeramt hat ihr eine freizügigkeit bestätigt aber sie hat das dokument nicht, jedoch ist sie auf dem ausländeramt als freizügigkeitsberechtigt registriert. ihre beiden kinder haben daraufhin die erforderliche freizügigkeitsbescheinigung erhalten. wie kommen wir nun an die freizügigkeitsbescheinigung der mutter??ohne diese kann sie noch nicht mal kindergeld beantragen. wer kann uns helfen?
vielen dank im voraus und lg
bela
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reinhard
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Beiträge: 15.356

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2008 um 22:08:23
 
Ist die Mutter nicht da? Sie könnte sich die Bescheinigung einfach neu abholen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.10.2008 um 12:26:39
 
Hola!

bela schrieb am 24.10.2008 um 21:54:17:
an die freizügigkeitsbescheinigung der mutter??ohne diese kann sie noch nicht mal kindergeld beantragen.



Die Freizügigkeitsbescheinigung ist rein deklarativ.

Also Kindergeldantrag jetzt stellen. Schlimmstenfalls tagesaktuelle FB nachreichen.

Gruß, ULF
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bela
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.10.2008 um 12:00:53
 
danke erstmal für die antworten, uns wurde gesagt dass diese bescheinigung nicht neu ausgestellt wird, sondern nur einmal beim einzug. aber da ihre kinder jetzt die bescheinigung haben ist es doch unlogisch dass sie keine hat oder? wer kann helfen?
danke im voraus  Smiley

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

antrag auf kindergeld hat sie schon gestellt aber der wird nicht akzeptiert bis sie dieses eine fehlende papier einreicht...
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« Zuletzt geändert: 26.10.2008 um 12:16:04 von Tippi »  
 
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.10.2008 um 13:03:51
 
Hallo,

Ihr solltet einfach noch mal zur ABH gehen und um Ersatzausstellung wegen Verlust bitten.
Wenn der Sachbearbeiter die Ausstellung weiterhin ablehnt, müsstet Ihr Euch an den Vorgesetzten wenden.
Wie hier bereits bemerkt wurde, hat die Freizügigkeitsbescheinigung lediglich deklatorischen, also anzeigenden Charakter. Das heißt, ein ohnehin gesetzlich bestehendes Recht wird bescheinigt.

Somit macht die Weigerung einer Ersatzausstellung keinen Sinn.

Mucha suerte!
Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.10.2008 um 15:53:29
 
bela schrieb am 26.10.2008 um 12:00:53:
antrag auf kindergeld hat sie schon gestellt aber der wird nicht akzeptiert bis sie dieses eine fehlende papier einreicht...


Auf Bescheidung bestehen, Rechtbehelfe einlegen...

Parallel http://ec.europa.eu/solvit/site/submission/index_es.htm bemühen.

Gruß, ULF
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #6 - 26.10.2008 um 16:57:54
 
Hey bela,

bela schrieb am 24.10.2008 um 21:54:17:
ohne diese kann sie noch nicht mal kindergeld beantragen. wer kann uns helfen?

Ich bin zwar kein Experte in Sachen Kindergeld, aber meiner Meinung nach kann sie auch ohne die Freizügigkeitsbescheinigung Kindergeld erhalten;
siehe hier den Auszug aus der entsprechenden Durchführungsanweisung (DA) der Bundesagentur für Arbeit:
Zitat:
DA 101.93 Staatsangehörige aus einem anderen EU-, EWR- oder Vertragsstaat

(1) Die Erfordernisse nach § 1 Abs. 3 BKGG gelten nicht für Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten: Belgien, Bulgarien (seit 1. 1. 2007), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien (seit 1. 1. 2007), Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien
, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Unionsbürger, die nicht freizügigkeitsberechtigt i. S. des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BKGG erfüllen.

Hier noch die DA zum Bundeskindergeldgesetz: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtli...

Sag deiner Freundin, sie soll den Antrag auf Kindergeld unter Hinweis auf diese DA bei der zuständigen Familienkasse stellen.
Die Vorlage ihres spanischen Reisepasses sollte reichen. Wenn der Mitarbeiter die Antragsentgegennahme verweigern sollte,
soll sie sich an den nächsten Vorgesetzten wenden. Klappt das auch nicht, Antrag per Post schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen, damit eine fristgerechte Antragstellung gewahrt wird und dann muss die Familienkasse einen Bescheid setzen.

Viel Erfolg
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
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