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Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun? (Gelesen: 9.534 mal)
rottiwhiskey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.10.2008 um 05:10:25
 
Hallo,
habe am 08.10.07 meinen Tunesischen Mann geheiratet. Alle Unterlagen ware für den Visaantrag vollständig. Antrag erfolgte im Januar 2008. Ablehnung erfolgte im April 2008 durch die deutsche Botschaft in TUNIS. Der Grund: Mein Mann lebte vor etwa 10 Jahren in der CZ, dort wurde er verurteilt wegen Drogenhandel, saß 5.5 Jahre im Gefängnis und danach wurde er nach Tunesien abgeschoben. Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise. Habe mich schon informiert und einen tschechischen Anwalt eingeschaltet, der eine befristung oder Löschung dieses Eintragens beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Nun warten wir schon 3 Monate auf antwort, es tut sich leider nichts.
Meine Frage was kann ich als deutsche Staatsbürgerin noch tun, damit ich mit meinem MAnn hier in D eine Familie gründen kann, und damit er schnell bei mir ist. Wir sind ja nun schon über ein Jahr verheiratet.
Kann ich evt. etwas beschleunigen??
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rottiwhiskey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.10.2008 um 02:01:22
 
Hallo,

es gibt weitere Infos.
Die ausstellende Behöörde in CZ hat den Antrag auf Loschung abgelehnt..
Nun muss geklagt werden bein obersten Gericht in Prag.

Wir hoffen, dass das ein gutes Ende nimmt.
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Zak
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Antwort #2 - 28.10.2008 um 06:58:54
 
Hi rottiwhiskey,

Ihr könntet das Konsultationsverfahren nach Artikel 25 SDÜ
einleiten. Such hier im Board, sollten sich ein paar Infos finden
lassen.

ende
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rottiwhiskey
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Antwort #3 - 29.10.2008 um 03:32:42
 
Hallo Zak,

danke für die Info, aber mein deutscher Anwalt in Frankfurt, hat gesagt das sich das nicht lohnt, weil es zu lange dauert und es nicht erfolgversprechend ist.
Er meinte, es sei besser, wenn der CZ Anwalt weiter klagt, da er sich bestens nit tschechischen Paragraphen auskennt und somit mehr Erfolg haben sollte.
Wir werden sehen.. weinend
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.10.2008 um 07:22:23
 
rottiwhiskey schrieb am 29.10.2008 um 03:32:42:
danke für die Info, aber mein deutscher Anwalt in Frankfurt, hat gesagt das sich das nicht lohnt, weil es zu lange dauert und es nicht erfolgversprechend ist.


so pauschal würde ich das nicht sehen: das Konsultationsverfahren ist zwar oftmals wirklich zäh, es passiert u.U. etliche Monate gar nichts und man kann nicht mal herausfinden, wo es nun wirklich hakt. Aber in der Theorie wäre es natürlich der "richtige" Ansatz. Durch die Probleme in der Praxis ist das aber letztlich nur zweite Wahl. Außerdem hat die Botschaft bereits den Visumsantrag abgelehnt, so dass dort wohl auch keine Bereitschaft besteht, ein Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.

Zitat:
Er meinte, es sei besser, wenn der CZ Anwalt weiter klagt, da er sich bestens nit tschechischen Paragraphen auskennt und somit mehr Erfolg haben sollte.


sofern CZ-Verwaltungsgerichte halbwegs zügig arbeiten, der CZ-Anwalt sich damit auskennt und dort die Ehe entsprechend bekannt ist, würde ich den Weg wohl auch für günstiger halten.

Aber kurzfristig läuft da gar nichts.

Muleta
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Annette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.10.2008 um 21:09:06
 
rottiwhiskey schrieb am 24.10.2008 um 05:10:25:
Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise.

Hallo,
MUSS oder DARF das Visum bei einem SIS-Eintrag verweigert werden?
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Muleta
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Antwort #6 - 31.10.2008 um 21:22:19
 
Annette schrieb am 31.10.2008 um 21:09:06:
MUSS oder DARF das Visum bei einem SIS-Eintrag verweigert werden?


Unter Berücksichtigung von Art. 25 SDÜ kommt es auf den Fall an; eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Sofern aber keine ganz gewichtigen Gründe für die Erteilung sprechen, muss abgelehnt werden.

Muleta
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rottiwhiskey
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Antwort #7 - 01.11.2008 um 02:46:11
 
Hallo Muletta,

welche ganz wichtigen Gründe können das denn sein um ein Visum trotzdm zu erteilen??

Schwangerschaft?
Gesundheitszustand der deutschen Frau (arbeitsunfähigkeit deswegen) ?

Da muss es doch was geben.
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Muleta
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Antwort #8 - 01.11.2008 um 15:32:53
 
rottiwhiskey schrieb am 01.11.2008 um 02:46:11:
Schwangerschaft?


Schwangerschaft allein ist noch etwas dünn, fortgeschrittene Schwangerschaft wäre schon besser und ein deutsches Kind wäre sicherlich Erfolg versprechend.

Muleta
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rottiwhiskey
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Antwort #9 - 05.11.2008 um 05:25:29
 
Hallo an alle,

meine Frage: ist denn das Konsultationsverfahren nach ART ....
erfolgversprechend, weil ein Anwalt aus Frankfurt, der sich Ausländerrecht spezialisiert hat, gemeint hat das dieses Verfahren gar keinen Ausicht auf Erfolg verspricht???
Oder hat der mir was vom Pferd erzählt?

Wie kann man das denn beurteilen???
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Firilum
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Antwort #10 - 14.11.2008 um 20:51:47
 
rottiwhiskey schrieb am 24.10.2008 um 05:10:25:
Hallo,
habe am 08.10.07 meinen Tunesischen Mann geheiratet. Alle Unterlagen ware für den Visaantrag vollständig. Antrag erfolgte im Januar 2008. Ablehnung erfolgte im April 2008 durch die deutsche Botschaft in TUNIS. Der Grund: Mein Mann lebte vor etwa 10 Jahren in der CZ, dort wurde er verurteilt wegen Drogenhandel, saß 5.5 Jahre im Gefängnis und danach wurde er nach Tunesien abgeschoben. Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise. Habe mich schon informiert und einen tschechischen Anwalt eingeschaltet, der eine befristung oder Löschung dieses Eintragens beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Nun warten wir schon 3 Monate auf antwort, es tut sich leider nichts.
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Kann ich evt. etwas beschleunigen??


Man kann natürlich auch gegen die Entscheidung in Deutschland vorm VG klagen.
Dann müßte man möglichst nachweisen, das die Ehe nicht in Tunesien geführt werden kann.


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Muleta
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Antwort #11 - 28.11.2008 um 11:55:58
 
rottiwhiskey schrieb am 05.11.2008 um 05:25:29:
meine Frage: ist denn das Konsultationsverfahren nach ART ....
erfolgversprechend, ...

Wie kann man das denn beurteilen???


weil es mir grade aufgefallen ist: Erfahrungen mit dem Konsultationsverfahren in IT: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216890149/0 . Ob das mit CZ schneller und besser geht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Muleta
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Antwort #12 - 28.11.2008 um 21:29:04
 
Hallo Muleta,

danke für die Info.

Jetzt noch eine Frage wo muss ich das Konsultationsverfahren einleiten? Bei der ABH? Kann ich da so einfach hin gehen und ein Konsultationsverfahren einleiten?
Wäre es über ienen Anwalt erfolgreicher???
Die ABH weis nichts davon, das die Botschaft kein Visum erteilt hat und auch nicht den Grund..

Bin etwas verzweifelt...
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Mick
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Antwort #13 - 28.11.2008 um 22:44:31
 
rottiwhiskey schrieb am 28.11.2008 um 21:29:04:
Die ABH weis nichts davon, das die Botschaft kein Visum erteilt hat und auch nicht den Grund..

Hi,

vielleicht sollte mal ein offenes Wort mit der ABH gesprochen werden.
Im Normalfall hätte das so laufen können, dass die Botschaft die Unter-
lagen zur ABH schickt und dann von dort das Konsultationsverfahren
eingeleitet wird (so sie denn grundsätzlich bereit wäre, den Visum
zuzustimmen).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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rottiwhiskey
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Antwort #14 - 29.11.2008 um 03:59:44
 
Hi Mick,

also ABH hat ja dem Visum ja zugestimmt. Ablehnung erfolgte durch die Botschft erst nach 3 Monaten, seid dem war ich auf mich alleine gestellt und von der ABH habe ich nichts mehr gehört. War auch nicht mehr da, weil ich es über den CZ Anwalt regeln wollte, aber so wie es aussieht funtioniert das nicht.
Über das Konsultationsverfahren habe ich auch erst hier erfahre. Werde am Montag der ABH einen besuch abstatten, hoffe der OPA dort kann was machen.
Mein deutscher Anwalt hat auch gemeint, dass ein SIS Eintrag kein MUSS für eine Ablehnung des Visums ist.
Ich weis halt nicht wie und was ich am besten tun kann....
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