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EU Bürger Arbeitserlaubnis während der Ausbildung (Gelesen: 1.124 mal)
Katandra
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU Bürger Arbeitserlaubnis während der Ausbildung
22.10.2008 um 14:57:58
 
Hallo,

ich werde meine Situation ausführlicher beschreiben, nur damit Sie besseren Einblick in die Problematik gewinnen können.

Ich komme aus Polen und seit 4 Jahren lebe ich in Deutschland. Ich kam hierher zum studieren und nach 5 Semestern musste ich feststellen, dass Studium meinen Erwartungen nicht entspricht, da ich sehr Praxisorientiert bin. Außerdem wurden gerade die Studiengebühren eingeführt und das hätte ich mir nicht leisten können.

Im April 2007 habe ich mich Selbständig gemacht. Es war Zulassungfrei, also stehe ich im Handwerkskammerverzeichnis als Gold- und Silberschmiedin, ohne diesen Beruf je gelernt zu haben. Alles, was ich kann, habe ich mir selber beigebracht. Seit dem Frühjahr 2008 verkaufe ich auf Kommissionsbasis in zwei Läden, in Hamburg und Trier. Außerdem auf einem Online Marktplatz für Unikate und selbstgemachtes, wo Gebühren verlangt werden. Ich kann mir noch keine eigen Website leisten. Alles was ich dadurch verdiene reicht nicht mal um die Grundbedürfnisse zu stillen.
Ich bin recht Sprachbegabt, deswegen besuche ich seit September eine Private Berufsakademie wo ich eine zweijährige Ausbildung zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin mache. Die Ausbildung ist mir unglaublich wichtig! Ich habe gehofft in der Zeit einen Nebenjob zu haben, denn sonst habe ich wirklich GAR KEIN Einkommen!
Nach der ArGV § 9 Nr. 9, darf ich nicht arbeiten, weil die BFS keine Universität oder Hochschule ist.
Gibt es etwas was ich machen kann? Könnte ich vielleicht mein Gewerbe erweitern, z.B um "selbständige Verkäuferin/Kellnerin" und den 400€ Job auf eigene Rechnung ausüben?! Gibt es "Ausnahmeregelungen" für Fälle wie ich?! Wohl gemerkt: ich bin in Deutschland nicht, weil ich hier große Kohle machen möchte, sondern weil ich meine Sprachkenntnisse durch eine Ausbildung fundieren und zum Beruf machen möchte.

Ich wäre mehr als dankbar für Ratschläge!
Liebe Grüße
Katandra
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Tippi
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Beiträge: 4.464

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Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2008 um 15:36:22
 
M. M. nach hast du Anspruch auf die Arbeitsberechti-
gung-EU.

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschVerfV setzt lediglich 3 Jahre er-
laubten Aufenthalt in Deutschland voraus.

Wird während des Aufenthaltes studiert, wird die Hälfte
des Studiums - maximal aber 2 Jahre - auf die erforder-
lichen 3 Jahre angerechnet.

Hier gab es auch schon einmal einen guten Fred dazu.

guck hier

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Katandra
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 23.10.2008 um 16:40:01
 
Vielen Dank Tippi!

Ich werde den Antrag stellen, mal schauen was passiert... Ich werde berichten ob es geklappt hat!
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