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FZF abgelehnt, jetzt aber schwanger von Ehemann. (Gelesen: 5.180 mal)
oseashh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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21.10.2008 um 12:10:46
 
Ich hatte schon einmal in diesem Forum geschrieben, dass bei meinen Bekannten (sie Thailänderin, er Deutscher) die FZF von den Behörden verweigert wurde, mit der Begründung, sie wolle nur nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Man gehe von einer Scheinehe aus. Dem ist allerdings nicht so. Nun hat sich etwas Neues ergeben:

Nun ist die Ablehnung gerade 4 Monate durch, und die Frau hat festgestellt, dass sie nun im 2. Monat von Ihrem Mann schwanger ist.

Was meint Ihr nun? Wie können die Beiden nun vorgehen? Sollte eine neue FZF beantragt werden oder bleiben die Behörden hartnäckig und werden wieder ablehnen?

Wie können die Beiden nun vorgehen, damit eine FZF realisiert werden kann?

Können sie schon jetzt einen neuen Antrag stellen, obwohl das Kind noch nicht geboren wurde?

Wie lange wird das Verfahren mutmaßlich diesmal dauern und muss das Kind erst auf der Welt sein, bevor eine FZF umgesetzt werden kann?

Gruss, Frank
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Ivonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2008 um 12:56:45
 
Hy,

aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es die Möglichkeit der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung gibt, allerdings denke ich, dass zur FZF zum Kind noch die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes fehlt und diese erhält das Kind erst ab der Geburt (§ 4 Abs. 3 StAG).

Ivonne
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« Zuletzt geändert: 21.10.2008 um 13:13:50 von Ivonne »  
 
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2008 um 13:24:50
 
oseashh schrieb am 21.10.2008 um 12:10:46:
Nun ist die Ablehnung gerade 4 Monate durch, und die Frau hat festgestellt, dass sie nun im 2. Monat von Ihrem Mann schwanger ist.

Da die Remo nichts gebracht hat, würde ich jetzt erst mal den Klageweg am VG bestreiten.
Es bestehen ja neue Aspekte.

Hier ist auch die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung wichtig.

Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit die Klage zu beschleunigen, da sie ja schwanger ist und man ev. auf die schlechte ärztliche Versorgung des Landes hinweisen kannst.

Auf jedem Fall würde ich dahingehend mal deinen Anwalt befragen.

Muki
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maki
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Antwort #3 - 21.10.2008 um 13:29:18
 
Bin mir nicht sicher ob eine Klage oder ein neuer Antrag zur FZF besser wären, hier wird kaum mehr jemand von einer Scheinehe ausgehen, selbst wenn würde die FZF zum Kind beantrag.

Wenn die beiden rechtswirksam verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung überflüssig.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.10.2008 um 13:35:18
 
Die FZF zum Kind kann man wohl erst nach der Geburt beantragen, allerdings könnte man (unter Hinweis auf die geänderte Sachlage) nochmals eine FZF zum Ehemann beantragen (vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt, aber siehe meine Frage unten).

Was mir nicht ganz klar ist: Du hast damals was von einer Remonstration geschrieben, wurde danach Klage erhoben, oder haben die beiden aufgegeben?

(Frage an die Fachleute: Wie läuft das mit der Rechtskraft bei Visumablehnungen? Wen ich gegen die Ablehnung nicht klage, kann ich dann nie wieder aus dem gleichen Grund ein Visum beantragen, oder wie ist das geregelt?)

Eduard
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 21.10.2008 um 14:11:14
 
Eduard schrieb am 21.10.2008 um 13:35:18:
Wie läuft das mit der Rechtskraft bei Visumablehnungen? Wen ich gegen die Ablehnung nicht klage, kann ich dann nie wieder aus dem gleichen Grund ein Visum beantragen, oder wie ist das geregelt?

wenn keine Klage erhoben wurde innerhalb der Rechtsmittelfrist, ist die Ablehnung bestandskräftig und daher unanfechtbar
ABER es hindert ja nicht daran einen neuen Antrag zu stellen
zumal sich ja der Sachstand aufgrund der Schwangerschaft geändert hat
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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oseashh
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.10.2008 um 13:13:39
 
Zunächst einmal Euch allen vielen Dank für die rege Beteiligung.

Um die Frage von Eduard zu beantworten: Nach der erfolglosen  Remonstration hatten die Beiden zunächst aufgegeben. Daher habe ich mich nun mehr mit dem Thema befasst und mich ein wenig eingemischt, um den Beiden zu helfen und auch wieder Mut zu machen.

Das ist aber alles nicht so ganz einfach, stelle ich fest!

In Kürze erfahre ich von Beiden wieder aktuelles.

Bis dahin Euch alles Gute,
nochmals schönen Dank für Eure Meinung, die ich inhaltlich weitergeleitet habe.

Frank

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petit_canard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #7 - 23.10.2008 um 23:50:37
 
Hi,

wenn die Ehe bereits rechtswirksam geschlossen wurde (davon gehe ich aus, sonst wäre ja wohl ein Visum zur Eheschließung beantragt worden), dann ist zum einen der deutsche Ehemann ohne Vaterschaftsanerkennung der Vater des Kindes und zum anderen hat das Kind aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit dank Abstammung vom deutschen Vater das Recht, in Deutschland geboren zu werden. Dazu gibt's auch Gerichtsurteile. Da zum einen Klagverfahren sehr lang dauert (und hier wegen Rechtskraft des Remonstrationsbescheides nach Fristablauf ggf. schon unzulässig wäre) und zum anderen es am Anspruch auf FZ zum deutschen Kind weniger zu rütteln gibt, ist ein neuer Visumantrag aus meiner Sicht empfehlenswerter. Möglicherweise wird die Botschaft zum einen ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft vom Vertrauensarzt der Botschaft verlangen und zum anderen eventuell (eher unwahrscheinlich) einen Nachweis, wann sich die Eltern persönlich getroffen haben.

viele Grüße
petit_canard
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 24.10.2008 um 13:08:12
 
Muki schrieb am 21.10.2008 um 13:24:50:
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit die Klage zu beschleunigen, da sie ja schwanger ist und man ev. auf die schlechte ärztliche Versorgung des Landes hinweisen kannst.

Kennst Du Dich mit dem Gesundheitswesen in Thailand aus ?
Anscheinend nicht, sonst würdest Du nicht  solchen Unsinn schreiben.
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.10.2008 um 14:13:50
 
Die ärztliche Versorgung ist in Thailand hervorragend und vorallem flächendeckend. Von daher kann nicht von einer Gefährdung der Schwangeren oder des Kindes ausgegangen werden. Eher würde ich darauf hinweisen, daß das Kind ein Recht darauf hat in Deutschland geboren zu werden.
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
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Antwort #10 - 24.10.2008 um 15:47:08
 
Zitat:
Die ärztliche Versorgung ist in Thailand hervorragend und vorallem flächendeckend. Von daher kann nicht von einer Gefährdung der Schwangeren oder des Kindes ausgegangen werden. 


Das wird jetzt zwar langsam OT, aber die Zahlen, die ich gefunden habe, sagen etwas anderes, z.B. WHO zur perinatalen Sterblichkeitsrate (also Kinder, die vor, bei oder kurz nach der Geburt sterben):

Deutschland: 6 von 1000
Thailand:      20 von 1000

und die Sterblichkeitsrate der Mütter:

Deutschland: 8 von 1000
Thailand:      44 von 1000

Das ist im Weltvergleich immer noch gut, aber einen Unterschied gibt es eben doch ...

Eduard
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.10.2008 um 15:57:52
 
oseashh schrieb am 21.10.2008 um 12:10:46:
Können sie schon jetzt einen neuen Antrag stellen, obwohl das Kind noch nicht geboren wurde?

Wie lange wird das Verfahren mutmaßlich diesmal dauern und muss das Kind erst auf der Welt sein, bevor eine FZF umgesetzt werden kann?


ein Antrag sollte im 4.-5. Monat gestellt werden, das Visum ist durchsetzbar im 6.-7. Monat - danach gibt es Schwierigkeiten mit den Fluggesellschaften. Es muss damit gerechnet werden, dass einem alle beteiligten Personen erzählen, das würde nicht gehen - es geht aber und zwar zuverlässig!

Muleta
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 24.10.2008 um 16:22:45
 
Eduard schrieb am 24.10.2008 um 15:47:08:
Das ist im Weltvergleich immer noch gut, aber einen Unterschied gibt es eben doch ...


Und was ist, wenn die Dame aus einer Großstadt kommt? Ich glaube wohl kaum, daß dann das Argument gelten würde. Ich meine, es ist für mich in Ordnung, wenn man mit dem Argument durchkommt, aber ich versetze mich in der Lage einer ABH und Botschaft, die dann so ein Argument nicht den nötigen Glauben schenken wollen.
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