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Heirat mit Touristenvisum – Deutschland oder Dänemark (Gelesen: 9.932 mal)
ayatayatcinta
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16.10.2008 um 09:39:28
 
Hallo zusammen,

ich möchte meine indonesische Verlobte hier in Deutschland heiraten (sie hat schon ein jahr in Österreich gelebt). Momentan ist Sie soz. auf  dem Weg hierher, allerdings mit Touristenvisum.
Die notwendigen unterlagen hat sie bereits im Gepäck, legalisiert von den indo. Behoerden. Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie wir nun weiter verfahren sollen. Ich habe bereits mit einem Anwalt für Ausländerrecht gesprochen. Dieser meinte, aufs Standesamt gehen und die Eheschließung beantragen. Wenn das Verfahren zur Eheschließung läuft, wird die ABH zwar Stress machen aber letztendlich sei es wohl durchsetzbar. Ersparen wir uns den Stress, indem wir nach DK fahren und dort heiraten?
Vielen Dank für eure Hilfe
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maki
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Antwort #1 - 16.10.2008 um 09:43:11
 
ayatayatcinta schrieb am 16.10.2008 um 09:39:28:
Dieser meinte, aufs Standesamt gehen und die Eheschließung beantragen. Wenn das Verfahren zur Eheschließung läuft, wird die ABH zwar Stress machen aber letztendlich sei es wohl durchsetzbar. Ersparen wir uns den Stress, indem wir nach DK fahren und dort heiraten?  

Finde die Aussage deines Anwaltes sehr seltsam, da sie schlichtweg falsch ist.

Eine Eheschliessung in D ist nicht verboten, egal mit welchem Visum.

Einen Anspruch auf eine AE gibt es aber nicht wenn sie mit dem "falschen" Visum (Touristenvisum) eingereist ist.
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ayatayatcinta
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Antwort #2 - 16.10.2008 um 09:46:17
 
Danke für die schnelle Antwort, d. h. wir könne theoretisch heiraten, sie müsste dann schlimmstenfalls zurück und ein Visum zur FZF schließen.

Wenn wir das ganze in DK machen, benötigen wir das dann auch?
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maki
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Antwort #3 - 16.10.2008 um 09:51:11
 
ayatayatcinta schrieb am 16.10.2008 um 09:46:17:
Wenn wir das ganze in DK machen, benötigen wir das dann auch? 

Dasselbe in grün, ausser dass der Standesbeamte trotzdem die ganzen Prüfungen etc. machen kann bevor ihr in D als verheiratet geltet, d.h. den Papierkram den ihr euch sparen wolltet macht ihr dann im nachhinein vielleicht trotzdem durch.

Was für ein Touristenvisa hat sie denn?

Ach ja, wenn sie bei der Einreise kontrolliert und die Dokumente gefunden würden kann sie zurückgeschickt werden, da es sich offensichtlich um Visamissbrauch handelt.
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jetflyer
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Antwort #4 - 16.10.2008 um 09:53:31
 
Zitat:
Wenn wir das ganze in DK machen, benötigen wir das dann auch?


Die ABH kann bei EInreise mit dem "falschem" Visum auf der Ausreise und dem FZF Verfahren bestehen, egal wo ihr geheiratet habt

GRüße
Jetflyer

PS: Die Wahrscheinlichkeit bei einer Hochzeit in DK ist eher höher, das das passiert.

EDIT Maki war schneller Smiley und hat auch dsa DK Problem erklärt
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ayatayatcinta
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Luka di kaki dpat diobati,luka
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Antwort #5 - 16.10.2008 um 09:56:31
 
Sie hat ein Schengen-Visum, das (laut Anwalt) nach dem Antrag zur Eheschließung auf 6 Monate verlängert werden kann.

Soll heißen, DK bringt rein gar nichts außer zusätlichen Kosten?
Hab schon von einigen Paaren gehört, dass alles sehr unkompliziert von statten geht.
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ayatayatcinta
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Antwort #6 - 16.10.2008 um 10:18:26
 
Was wäre eurer Meinung nach denn die sinnvollste Lösung?
Das Touristenvisum "sausen" zu lassen und den Flug zu stornieren?
Anschließend das Visum zur Eheschließung beantragen?
Macht die deutsche Botschaft dann nicht Probleme, weil sie das Touristenvisum vorher bereits beantragt hat?
Tut mir leid, wenn ich "doofe" Fragen stellen sollte Traurig, aber ich kenne mich in diesem Bereich absolut nicht aus.

Grüße aac
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maki
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Antwort #7 - 16.10.2008 um 10:20:23
 
Kann sie denn schon einfache Deutschkenntnisse vorweisen (zB. A1 Zertifikat vom GI )?
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ayatayatcinta
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Antwort #8 - 16.10.2008 um 10:24:31
 
sie hat ein jahr in Österreich gelebt (so haben wir uns auch kennengelernt), d.h. sie spricht deutsch. Ein Zertifikat hat sie meines Wissens noch nicht. Einen Test besteht sie aber sicher, da sie sich schon sehr gut auf deutschunterhalten kann. Der Flug ist auf übernächste Woche gebucht, d.h. wir müssen uns schnell was einfallen lassen. unentschlossen
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maki
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Antwort #9 - 16.10.2008 um 10:30:39
 
ayatayatcinta schrieb am 16.10.2008 um 10:24:31:
Einen Test besteht sie aber sicher, da sie sich schon sehr gut auf deutschunterhalten kann.

Kommt immer darauf an wo dieser "Test" gemacht wird.
Wenn in einer Botschaft von einem Mitarbeiter, dann ist das nicht so sicher, denn dann müssen die Sprachkenntnisse so gut sein dass es absolut offensichtlich ist das sie der deutschen Sprache mächtig ist.

Mit einem Zertifikat spart man sich solche "Tests".

Kann dir nicht sagen was ihr tun sollt, kann klappen oder auch nicht,
Wenn ihr Sicherheit wollt wäre das FZF Visa + A1 Zert. die Lösung.
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ayatayatcinta
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Antwort #10 - 16.10.2008 um 10:36:43
 
Das Zertifikat kann sie auch hier machen, wenn ich das richtig gelesen habe. ich werd Sie zum GI schicken, sobald sie hier ist.
Wir sind sogar schon zeremoniell in Indonesien verheiratet, was uns aber keinen Vorteil bringt, da dies rechtlich nicht anerkannt ist.

Ist es theoretisch möglich, das touristenvisum zu stoppen und dann den ofiziellen Weg des Visums zur Eheschließung zu gehen. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich die angeforderten Unterlagen hier beim Standesamt einreichen, damit sie ein solches erhält.
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Mikael321
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Antwort #11 - 16.10.2008 um 10:47:38
 
ayatayatcinta schrieb am 16.10.2008 um 09:56:31:
Sie hat ein Schengen-Visum, das (laut Anwalt) nach dem Antrag zur Eheschließung auf 6 Monate verlängert werden kann.
Im Regelfall, wird wenn die Hochzeit unmittelbar bevorsteht ( OLG hat schon sein OK gegeben ) eine Duldung bis zu Eheschließung ausgesprochen . Ist die Ehe in Deutschland geschlossen worden, ist es im ermessen der zuständigen ABH, eine AE zu erteilen . Ist dein Wohnsitz NRW , wird die AE mit ziemlicher Sicherheit gewährt. ( Auch bei Eheschließung in DK )

In der Zeit zwischen Antrag und Erteilung der AE gibt es entweder eine Fiktionsbescheinigung oder eine Duldung , für deine Frau.

Es kann dir natürlich immer noch passieren, das deine Frau dann zurück muss, um ein FZV zu benatragen. Allerdings sollte das dann deutlich schneller gehen, als ein Ehevisum . ( Dokumente zur Eheschließung , müssen ja nicht mehr geprüft werden )

maki schrieb am 16.10.2008 um 09:51:11:
Ach ja, wenn sie bei der Einreise kontrolliert und die Dokumente gefunden würden kann sie zurückgeschickt werden, da es sich offensichtlich um Visamissbrauch handelt.

Wieso ? Könnte es nicht sein, das man die Dokumente einfach nur mitbringt, um die Eheschließung selber zu beantragen ? Spätere 2 Einreise mit FZV nicht ausgeschlossen ! Wenn man das so erklärt, glaube ich nicht, das man zurück gewiesen wird. Wenn die Dokumente gefunden werden sollten, was ja auch schon recht unwahrscheinlich ist.


Michael

PS: Die ABH ´s sind in Bezug auf A1 Sprachnachweis bedeutend liberaler als die Botschaften. Im Gesetz wird nämlich nicht A1 gefordert ( das tun nur die Botschaften), sondern geringe Deutschkenntnisse . Deshalb reicht es meistens aus, wenn sich der Antragsteller halbwegs bei der ABH verständlich machen kann.
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maki
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Antwort #12 - 16.10.2008 um 10:56:17
 
Mikael321 schrieb am 16.10.2008 um 10:47:38:
Wieso ? Könnte es nicht sein, das man die Dokumente einfach nur mitbringt, um die Eheschließung selber zu beantragen ? Spätere 2 Einreise mit FZV nicht ausgeschlossen ! Wenn man das so erklärt, glaube ich nicht, das man zurück gewiesen wird. Wenn die Dokumente gefunden werden sollten, was ja auch schon recht unwahrscheinlich ist.

Das kann sie dann mit den BuPolisten besprechen Zwinkernd

Ist schon vorgekommen, das Leute sofort wieder in den nächsten Flieger zurück gesetzt wurden.
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Antwort #13 - 16.10.2008 um 11:03:02
 
Nur mal meine ganz persönliche Meinung:

ich halte die Variante der Einreise mit dem "richtigen", also dem FZF-Visum für die sicherste und letztlich im hiesigen Fall auch unkomplizierteste.- Dass vorher schon ein Schengenvisum beantragt worden ist, wirkt sich nicht nachteilig aus.

Mit dem Schengenvisum hier einzureisen und dann zu versuchen, dass es auch so klappt und  zu hoffen, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass die Eheschließungsabsicht schon vor der Einreise bestanden hat, birgt letztlich doch eine Menge Unwägbarkeiten in sich. Und, wie hier schon gesagt wurde: Es würde sich um Visamissbrauch handeln! -

Mikael321 schrieb am 16.10.2008 um 10:47:38:
Könnte es nicht sein, das man die Dokumente einfach nur mitbringt, um die Eheschließung selber zu beantragen ?


Klar, könnte auch das sein. Aber was hätte man im Zweifel damit "gewonnen"?:

Mikael321 schrieb am 16.10.2008 um 10:47:38:
Spätere 2 Einreise mit FZV nicht ausgeschlossen !


=schweitzer=

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Antwort #14 - 16.10.2008 um 11:07:33
 
Hi,

Darf ich mal fragen, ob in diesem Fall nicht dies zum Tragen kommt:

AufenthV
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

.
..

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,


Bei einer Heirat in D würde dies doch einwandfrei zutreffen?

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