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Heirat mit Touristenvisum – Deutschland oder Dänemark (Gelesen: 9.935 mal)
ayatayatcinta
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Luka di kaki dpat diobati,luka
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Antwort #30 - 18.10.2008 um 16:28:12
 
Das wird alles ziemlich kompliziert.
Ich denke wir canceln den Flug und das Touristenvisum und beantragen das Visum zur Eheschließung. Macht es einem die Botschaft denn schwer, wenn man plötzlich seine Meinung ändert und nun das Visum zur Eheschließung beantragen will? Falls nicht, ist das vielleicht die sauberste Lösung, wenn auch evtl. sehr zeitintensiv.

grüße,
ayat2cinta
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GRANROCA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 28.10.2008 um 02:16:33
 
hoffe meine antwort kommt nicht zu spät...

würde dir den tip geben den Antrag für das Touristenvisum nicht zu canceln...könntest es bereuen...
in Dänemark heiraten ist das einfachste...glaub mir hab schon versucht meine verlobte in Deutschland zu heiraten...es wird dir unmöglich gemacht...
lies hierzu meine anderen Beiträge...
durch ein dänisch-deutsches Abkommen muss Deutschland die Heirat in Dänemark anerkennen...
dann brauchst du entweder ein FZF-Visum (ganz einfach zu beantragen) oder dein Mann kann direkt hier bleiben...

viel Glück!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #32 - 28.10.2008 um 19:21:45
 
GRANROCA schrieb am 28.10.2008 um 02:16:33:
in Dänemark heiraten ist das einfachste...glaub mir hab schon versucht meine verlobte in Deutschland zu heiraten...es wird dir unmöglich gemacht...

Deine Behauptung finde ich ziemlich vermessen.

Das es (scheinbar zunächst) einfacher ist in DK zu heiraten will ich nicht in Abrede stellen (das dicke Ende kommt meist erst danach).
Aber inwiesofern es in Deutschland unmöglich gemacht wird zu heiraten solltest Du doch einmal näher erklären, denn ich kenne eine ganze Menge Leute die es (problemlos) geschafft haben.

...dein Mann kann direkt hier bleiben...

Dies dürfte ebenfalls ein Trugschluß Deinerseits sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #33 - 29.10.2008 um 09:34:55
 
Saxonicus schrieb am 28.10.2008 um 19:21:45:
Aber inwiesofern es in Deutschland unmöglich gemacht wird zu heiraten solltest Du doch einmal näher erklären, denn ich kenne eine ganze Menge Leute die es (problemlos) geschafft haben.


??? Wenn man hier im Forum und anderswo sucht, findet man leicht Beispiele, wo es eben gar nicht problemlos ist:
- Urkundenüberprüfung bei Staaten mit unsicherem Urkundenwesen: dauert lange, kostet viel, es kann alles mögliche schiefgehen (für das man gar nichts kann, wenn z.B. die Eltern es mit der Registrierung der Geburt nicht so genau genommen haben), und ganz nebenbei verstößt das Prozedere gegen den Datenschutz ...
- Menschen, die dummerweise in einem Land geboren sind, mit dem sie nichts mehr zu tun haben
- Hohe Kosten für Übersetzungen (wehe, wenn man geschieden ist; da sind schnell mal 1000 Euro weg ...)

Das deutsche Urkundenwesen mit seiner Zuverlässigkeit ist an und für sich eine gute Sache, nur ist es leider wenig kompatibel zum Rest der Welt ...

Eduard
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« Zuletzt geändert: 29.10.2008 um 09:48:44 von Eduard »  
 
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Guenter
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Antwort #34 - 30.10.2008 um 17:37:15
 
Ich würde in Dänemark heiraten. Als Verheirateter hast Du einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Einen Rechtsanspruch auf ein Heiratsvisum gibt es nicht.
Visumsmißbrauch muß erst einmal nachgewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit, daß Deine Frau gleich in D beliben kann, ist relativ hoch, besonders, wenn Du einen guten Anwalt hast.
Wenn Du erst einmal verheiratet bist und Deine Frau in D ist, kann man all den folgenden lästigen Prozeduren viel leichter bewältigen, als wenn man nicht verheiratet ist und die Behörden einen zappeln lassen und immer neue Papiere verlangen.
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GRANROCA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #35 - 31.10.2008 um 10:30:21
 
Dank an Guenter und an Eduard...

Ihr sprecht mir aus der Seele!

An Saxonicus...

mir ist bewusst das der gehelichte Mann nicht unbedingt sofort in Deutschland bleiben darf, so hatte ich das auch beschrieben...chancen sind aber da...
Ich kenne auch Leute die hier in Deutschland geheiratet haben...aber nicht EINER hat es mir empfohlen...eher abgeraten...
Ich habs trotzdem versucht...wäre jetzt aber eine zu lange Geschichte...
hab nach einer einfacheren und günstigeren Methode gesucht und hab sie auch schnell gefunden..."DÄNEMARK"

LG
Granroca
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #36 - 31.10.2008 um 10:38:20
 
Oki,

rechtliche Fragen bestehen wohl nicht mehr.

Erfahrungsausstausch dann im User oder per PN.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Belgrad
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Antwort #37 - 24.08.2010 um 12:12:23
 
Daddy hat schon Recht.

Gem. § 9 StGB ist der Tatort der Ort an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

Preisfrage: Wo sollte hier der Erfolg eitreten, Kongo, Jemen oder doch BRD.

Grüsse
Belgrad
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #38 - 24.08.2010 um 12:21:08
 
Hoi...

da hat das System warum auch immer einen geschlossenen Thread wieder aufgemacht...

dazu kommt, Belgrad, dass die letzte Antwort über 1,5 jahre zurück liegt... Zwinkernd

Von daher eben nochmal... geschlossen

Daddy
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