Daddy schrieb am 17.10.2008 um 17:43:34:Da die entsprechenden Heiratsunterlagen bereits bei der Beantragung des Besuchs- / Touristenvisums vorlagen, gehe ich einfach mal davon aus, dass die Kleinigkeit "Ich will in DK oder D aka Schengenraum heiraten" geflissentlich verschwiegen wurde.
Also ich bezweifele starkt, das dies ein Visumsvergehen darstellt. Dazu müsste zweifelsfrei nachgewiesen werden, das bereits zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums, die Eheschließung zu 100 % beabsichtig gewesen ist.
War es das ? Da ich selber schon zwei mal geheiratet habe, weiß ich das die Entscheidung erst fällt, wenn ich ja gesagt habe. Ich könnte also, trotz aller Vorbereitung ( Besorgen der Dokumente zb.) immer noch nein sagen. Also kann ich bei der Beantragung des Visums, das selber nicht 100 % gewusst haben.
Da in den ganzen Jahren hier noch keiner Aufgeschlagen ist, der für Visumsmissbrauch bestraft worden ist, nur weil er mit Schengen geheiratet hat, und anschließend eine
AE beantragt hat, unterstützt doch meine These.
Es nicht verboten ist, mit Schengen zu heiraten, ist ein weiters Indiz.
Das hätte ja der Gesetzgeber mit einem kleinen Satz :
Eheschließung in Deutschland, ist nur mit Ehevisum oder Gültiger AE erlaubt schon lange in seinem Sinne regeln können. Ich denke, das wäre mit dem
GG nicht vereinbar, deshalb steht es nicht im Gesetz.
Ich kenne sogar einen Fall, wo jemand Illegal zur Eheschließung eingereist ist, der Standesbeamte hat dann pflichtgemäß die
ABH informiert, und danach die Eheschließung pflichtgemäß durchgeführt. Beim Eintreffen der Polizei, waren die beiden bereits verheiratet. Gab zwar danach etwas Zoff bis zum VG ,
AE wurde dann aber doch erteilt. ( Botschaft hatte vorher Ehevisum abgelehnt ) Und es gab noch einen Strafbefehl wegen Illegalen Grenzübertritt ( Aufenthalt ?), von 250 EU.
Wir können ja auch mal einen hypothetischen anderen Fall annehmen. Frau reist mit Schengen nach Deutschland , und wird hier schwanger. Dann bleibt sie hier, bis das Kind geboren wird, und bekommt
AE . Der könnte man dann unterstellen, das sie einen Visumsmissbrauch begangen hat, weil sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist, um hier schwanger zu werden, damit sie eine
AE bekommt. Beweis : Sie hat 3 Monate vor der geplanten Reise die Pille abgesetzt.
Michael