ayatayatcinta schrieb am 16.10.2008 um 09:56:31:Sie hat ein Schengen-Visum, das (laut Anwalt) nach dem Antrag zur Eheschließung auf 6 Monate verlängert werden kann.
Im Regelfall, wird wenn die Hochzeit unmittelbar bevorsteht ( OLG hat schon sein OK gegeben ) eine Duldung bis zu Eheschließung ausgesprochen . Ist die Ehe in Deutschland geschlossen worden, ist es im ermessen der zuständigen
ABH, eine
AE zu erteilen . Ist dein Wohnsitz NRW , wird die
AE mit ziemlicher Sicherheit gewährt. ( Auch bei Eheschließung in DK )
In der Zeit zwischen Antrag und Erteilung der
AE gibt es entweder eine Fiktionsbescheinigung oder eine Duldung , für deine Frau.
Es kann dir natürlich immer noch passieren, das deine Frau dann zurück muss, um ein FZV zu benatragen. Allerdings sollte das dann deutlich schneller gehen, als ein Ehevisum . ( Dokumente zur Eheschließung , müssen ja nicht mehr geprüft werden )
maki schrieb am 16.10.2008 um 09:51:11:Ach ja, wenn sie bei der Einreise kontrolliert und die Dokumente gefunden würden kann sie zurückgeschickt werden, da es sich offensichtlich um Visamissbrauch handelt.
Wieso ? Könnte es nicht sein, das man die Dokumente einfach nur mitbringt, um die Eheschließung selber zu beantragen ? Spätere 2 Einreise mit FZV nicht ausgeschlossen ! Wenn man das so erklärt, glaube ich nicht, das man zurück gewiesen wird. Wenn die Dokumente gefunden werden sollten, was ja auch schon recht unwahrscheinlich ist.
Michael
PS: Die
ABH ´s sind in Bezug auf
A1 Sprachnachweis bedeutend liberaler als die Botschaften. Im Gesetz wird nämlich nicht
A1 gefordert ( das tun nur die Botschaften), sondern geringe Deutschkenntnisse . Deshalb reicht es meistens aus, wenn sich der Antragsteller halbwegs bei der
ABH verständlich machen kann.